Die Kommissionsmehrheit ist der Überzeugung, es brauche keine neuen Bestimmungen im Kernenergiegesetz, um die Sicherheit der Kernkraftwerke zu gewährleisten und die Ausserbetriebnahme zu regeln.

UREK-N: Keine Laufzeitbeschränkung für Schweizer Kernkraftwerke

(UREK-N) Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) hat die Beratungen zur Differenzbereinigung der Vorlage zur Energiestrategie 2050 abgeschlossen. Die Kommissionsmehrheit lehnt dabei sowohl ein Langzeitbetriebskonzept wie eine Laufzeitbeschränkung für Kernkraftwerke ab. Der Nationalrat stimmte dieser Regelung bei der ersten Beratung der Vorlage noch zu.


Die Kommission hat die verbleibenden Differenzen in den Fremderlassen der Vorlage zur Energiestrategie 2050 (13.074) behandelt. Neu beantragt die Kommission sowohl auf ein Langzeitbetriebskonzept (14 zu 11 Stimmen) wie auf eine Laufzeitbeschränkung für Kernkraftwerke (14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen) zu verzichten. Die Kommissionsmehrheit ist der Überzeugung, es brauche keine neuen Bestimmungen im Kernenergiegesetz, um die Sicherheit der Kernkraftwerke zu gewährleisten und die Ausserbetriebnahme zu regeln. Vielmehr warnt sie vor Schadenersatzforderungen der Betreiber, sollten sie vorzeitig zur Stilllegung ihrer Werke gezwungen werden. Eine Minderheit hingegen hält an den Beschlüssen des Nationalrates fest. Sie unterstreicht, eine Regelung auf Stufe Gesetz, wie von der Aufsichtsbehörde Ensi gewünscht, sei nötig, eine entsprechende Änderung auf Verordnungsebene ungenügend. Nur so könne sichergestellt werden, dass die Behörde bei der Aufsicht über die ausreichende rechtliche Grundlage verfüge zur Erfüllung ihrer Aufgabe bei der bevorstehenden Phase der Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke. Ein Antrag, auf die Bestimmung zum Verbot von neuen Rahmenbewilligungen zurückzukommen, lehnte die Kommission mit 13 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung ab. 
Im Bereich der Steuergesetzgebung (Ziff. 2a und 2b im Anhang) ändert die Kommission mit 16 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung den Beschluss des Nationalrates ab und streicht die Anforderungen an einen Mindeststandard für den steuerlichen Abzug. Eine Minderheit will wie der Ständerat am geltenden Recht festhalten.

Differenzbereinigung zum Waldgesetz
Die Kommission hat sich mit den Beschlüssen des Ständerates aus der Wintersession auseinander gesetzt und dabei weitgehend am Kurs des Nationalrates festgehalten (14.046). So beantragt die Kommission in Art. 21a mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung die Bestimmung für den Ausbildungsnachweis bei Holzerntearbeiten zu streichen. Ebenso hält sie bei der Holzförderung in Art. 34a mit 15 zu 10 Stimmen am Beschluss des Nationalrates fest. Bei Art. 34b hingegen stimmt die Kommission mit 12 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen einer gegenüber dem Beschluss des Ständerates leicht modifizierten Bestimmung zu, welche den Bund verpflichtet, bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb eigener Bauten die Verwendung von Schweizer Holz zu fördern. Schliesslich bekräftigt die Kommission mit 13 zu 12 Stimmen erneut das Anliegen, Erschliessungen ausserhalb des Schutzwaldes mit Finanzhilfen des Bundes zu unterstützen (Art. 38a). Verschiedene Minderheiten beantragen jeweils den Beschlüssen des Ständerates zuzustimmen.

Die Kommission hat am 25. und 26. Januar 2016 unter dem Vorsitz von Nationalrat Stefan Müller-Altermatt (CVP, SO) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern getagt.

Text: Parlamentsdienste

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1 Kommentare

Gut

Es ist unglaublich,

man fährt Autos der Technik der 60er Jahre, welche ein Sicherheitsgurt nachgebaut bekommt, neuen Motor, neue Leuchten, neue Steuerung (teilweise)... Aber das Chassis und das Fahrwerk bleibt gleich ( Crashtests/Knautschzone, Federung und Starrachse).
Die Auslegungsdauer (Lebensdauer) der Anlage spielt keine Rolle mehr.
Unverantwortlich, Lucens, Tschernobil, Fukuschima, Forsmark, Threemile Island.., spielen keine Rolle.
Der Mensch lernt nur wenn er wirklich seine eigenen Finger verbrennt, vorher ist es zu wenig real!
Die Natur wird's überleben, leider werden die "Schweizer" bei einem Fallout, aus welchem Grund auch immer, zu Flüchtlingen.

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