Der Regionale Richtplan Windenergie koordiniert und regelt die Windenergienutzung und lenkt sie auf besonders geeignete Standorte. Dadurch wird sichergestellt, dass kein Wildwuchs entsteht, der den Interessen der Raumplanung und des Umwelt- und Landschaftsschutzes widerspricht. Bis 2018 sollen regionale Windenergiegebiete ausgewiesen werden. Die Entscheidung über die genauen Standorte innerhalb der regionalen Windenergiegebiete treffen die Gemeinden im Rahmen ihrer Nutzungsplanung.
Ergebnisse der Mitwirkung
Letzten Winter gab die Kommission Raumplanung der RKBM den Regionalen Richtplan Windenergie in die Mitwirkung. Die Eingaben zeigen, dass er grundsätzlich auf Sympathie stösst und mehrheitlich gutgeheissen wird. Die Planung war für die Beteiligten plausibel, die Festlegungen treffen auf Zustimmung und die Interessenabwägung wird als nachvollziehbar eingestuft. Es gibt aber auch Gegenwind: Diverse Gemeinden und Organisationen kritisieren die Gebiete R5 Gibelegg-Würze und R6 Belpberg. Sie fordern, dass in diesen Gebieten der Umwelt- und Landschaftsschutz über die Windenergienutzung gestellt werden.
Die wichtigsten Anpassungen
Die drei Gebiete R1 (S8) Vechigen, R2 Stockere-Mauss-Rosshäusern und R4 Lindechwald-Kohlholz werden aufgrund der überwiegenden Zustimmung zur Festsetzung vorgeschlagen. Die zum Teil kritisierten Gebiete R5 Gibelegg-Würze und R6 Belpberg werden nur als Vororientierung eingestuft. Das bedeutet, dass die endgültige Abwägung verschiedener Interessen noch nicht als erfolgt gilt und die Gemeinden vorerst keine Nutzungszonen für Windenergie ausscheiden können. Das Gebiet R3 Murzelen wird ebenfalls nur als Vororientierung eingestuft, weil es von der Standortgemeinde abgelehnt wird.
Das Vorbehaltskriterium Wald wird gegenüber dem Mitwirkungsdossier offener formuliert, sodass Windenergieanlagen im Wald nicht von vornherein auf einzelne Anlagen oder Anlagenteile beschränkt werden. Ausserdem wird in die Generellen Festlegungen ein Verträglichkeitsnachweis hinsichtlich der Einbettung in die Landschaft integriert.
Rückenwind für die Windenergie aus der Politik
Die kürzlich im Grossen Rat eingereichten politischen Vorstösse zum Thema Windenergieanlagen im Wald und Verfahrenserleichterung zeigen, dass in der politischen Diskussion die Zeichen auf Lockerung der Bedingungen für Windenergie stehen. Je nachdem, wie der Kanton Bern die Vorstösse umsetzt, könnten in Zukunft innerhalb der Region Bern-Mittelland noch mehr Gebiete für Windenergie möglich werden. Die RKBM entschied, erste Gebiete jetzt schon zur Festsetzung vorzuschlagen, um die Entwicklung bei der Nutzung von Windenergie voranzutreiben. Falls sich die politischen Rahmenbedingungen ändern, kann der Regionale Richtplan Windenergie angepasst und ergänzt werden.
Die weiteren Schritte bis zur Genehmigung
Die Kommission Raumplanung reichte das Vorprüfungsdossier Anfang September beim Kanton ein. Der Vorprüfungsbericht wird spätestens Anfang 2016 erwartet. Im Anschluss daran wird die Kommission den Richtplan bereinigen und im Juni 2016 der Regionalversammlung zur Verabschiedung vorlegen. Mit einer Genehmigung durch den Kanton Bern kann frühestens im 3. Quartal 2016 gerechnet werden.
- Regionaler Richtplan Windenergie, Erläuterungsbericht und behördenverbindliche Festlegungen (25. August 2015) >>
- Prozessbericht Regionaler Richtplan Windenergie (25. August 2015) >>
- Regionaler Richtplan Windenergie, Mitwirkungsbericht (1. September 2015) >>
- Beilagen zum Prozessbericht (26. September 2014) >>
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