Per 31. August 2015 mussten die rund 670 Schweizer Netzbetreiber ihre Elektrizitätstarife für das nächste Jahr ihren Kunden und der der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) bekannt geben. Gemäss Berechnungen der ElCom präsentiert sich die Situation wie folgt:
- Rund 40 Prozent der Netzbetreiber erhöhen die Tarife, während rund 60 Prozent sie senken.
- Ein Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von 4‘500 kWh pro Jahr bezahlt im nächsten Jahr durchschnittlich 20.6 Rp./kWh, gleichviel wie in diesem Jahr. Dies entspricht einer jährlichen Stromrechnung von 930 Franken.
- Ein mittlerer Betrieb mit einem Jahresverbrauch von 150‘000 kWh bezahlt im nächsten Jahr mit durchschnittlich 17.5 Rp./kWh rund 4 Prozent weniger als 2015. Damit reduziert sich die jährliche Stromrechnung um 1‘220 Franken auf 26‘260 Franken.
- Die Tarife setzen sich zusammen aus dem Netznutzungsentgelt (Netzkosten), den Energiepreisen, der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) sowie den Abgaben und Leistungen an die Gemeinwesen.
Gegenläufige Effekte
In diesem Jahr sind gegenläufige Effekte zu beobachten: Einerseits steigen die Netzkosten geringfügig und die KEV wird erhöht: Für einen typischen Haushalt steigen die Netzkosten um 0.2 auf 10.0 Rp./kWh (2 %) und für einen mittleren Betrieb um 0.1 auf 8.3 Rp./kWh (1 %). Zudem steigt die KEV per 1. Januar 2016 um 0.2 auf 1.3 Rp./kWh. Grund dafür ist die vermehrte Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien. Die Abgaben und Leistungen an die Gemeinwesen bleiben konstant und belaufen sich für einen Durchschnittshaushalt auf 0.9 Rp./kWh und für einen mittleren Betrieb auf 0.7 Rp./kWh. Demgegenüber sinken die Energiepreise im Durchschnitt für die Haushalte um 0.4 auf 7.8 Rp./kWh (- 5 %) und für die mittleren Betriebe um 0.7 auf 6.8 Rp./kWh (- 9 %).
Nach wie vor variieren die Preise innerhalb der Schweiz zwischen den Netzbetreibern zum Teil erheblich. Die Gründe dafür sind unterschiedliche Netzkosten und Energietarife:
- Unterschiedliche Netzkosten bestehen aufgrund von topographischen Gegebenheiten des Versorgungsgebiets, anderem Konsumverhalten der Endverbraucher oder Effizienzunterschieden der Netzbetreiber.
- Differenzen im Energietarif ergeben sich aus einem differenzierten ökologischen Produktemix oder aus einem unterschiedlichen Anteil von Eigenproduktion an der abgesetzten Energie. Netzbetreiber mit vorteilhaft ausgehandelten Bezugsverträgen im Energieeinkauf können die Energie im jetzigen Marktumfeld günstiger anbieten als Unternehmen mit einem hohen Anteil Eigenproduktion. Zudem bestehen erhebliche Differenzen bei den Vertriebsmargen der Netzbetreiber.
- Eine wesentliche Rolle spielen bei einigen Netzbetreibern die Steuern und Abgaben an die Gemeinwesen, die schweizweit stark variieren.
Die ElCom stellt fest, dass die Investitionsquote über alle Netzbetreiber betrachtet positiv ist: Die jährlichen Investitionen übersteigen die Abschreibungen, was auf ein aktives Investitionsverhalten hindeutet. Solche realisierten Investitionen dürfen in die Strompreise eingerechnet werden.
Preise online abrufen
Ab sofort können Konsumentinnen und Konsumenten die Tarife 2016 der einzelnen Gemeinden und Verteilnetzbetreiber auf der Strompreis-Webseite der ElCom http://www.strompreis.elcom.admin.ch abrufen und miteinander vergleichen.
Die Daten der Strompreis-Übersicht stammen direkt von den Netzbetreibern und werden von der ElCom umgehend veröffentlicht. Die Verantwortung für die Qualität der Daten liegt deshalb bei den Netzbetreibern. Rund 10 Prozent der Netzbetreiber haben die Daten leider nicht fristgerecht eingereicht. Für diese Netzgebiete können daher noch keine Tarife abgerufen werden. Aufgrund deren Grösse ist mit keiner Änderung der vorliegenden Ergebnisse zu rechnen. Die ElCom wird die betroffenen Netzbetreiber mahnen.
Die vier Komponenten des Strompreises
- Netznutzungstarif
Preis für den Stromtransport über das Leitungsnetz vom Kraftwerk bis ins Haus. Er wird bestimmt durch die Kosten für das Netz, d.h. für den Bau sowie Unterhalt und Betrieb. - Energiepreis
Preis für die gelieferte elektrische Energie. Diese Energie erzeugt der Netzbetreiber entweder mit eigenen Kraftwerken oder er kauft sie von Lieferanten ein. - Abgaben an das Gemeinwesen
Kommunale und kantonale Abgaben und Gebühren. Darunter fallen z. B. Konzessionsabgaben oder lokale Energieabgaben. - Bundesabgaben
Bundesabgabe zur Förderung der erneuerbaren Energien (kostendeckende Einspeisevergütung KEV) sowie zum Schutz der Gewässer und Fische. Die Höhe der Abgabe wird jährlich vom Bundesrat festgelegt und beträgt im Jahr 2016 1.3 Rp./kWh (2015: 1.1 Rp/kWh).
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