Die Umformung des ewz in eine öffentlich-rechtliche Anstalt bedingt eine Änderung der Gemeindeordnung. Dementsprechend werden die Stimmberechtigten der Stadt Zürich das letzte Wort haben.

ewz: Neues Rechtskleid beantragt

(PM) Als städtische Verwaltungsabteilung wird es für das ewz immer schwieriger, sich als Dienstleister in der Energie- und Telekommunikationsbranche auf dem Markt zu behaupten. Daher schlägt der Zürcher Stadtrat eine Umwandlung in eine öffentlich-rechtliche Anstalt der Stadt vor. In Zukunft soll ein nach fachlichen Kriterien zusammengesetzter Verwaltungsrat die unternehmerischen Entscheide fällen. Gemeinderat und Stadtrat geben die politischen Leitlinien aus Eigentümersicht vor.


Das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich befindet sich in einem tiefgreifenden Veränderungsprozess. Vom klassischen Stromproduzenten und -versorger hat es sich immer mehr zum Energiedienstleister mit unterschiedlichen Geschäftsfeldern entwickelt. Mit dem Bau des Glasfasernetzes fasst es zudem auf dem Gebiet der Telekommunikation Fuss. Heute können Kundinnen und Kunden mit einem Jahresverbrauch von über 100 Megawattstunden ihren Stromlieferanten frei wählen. Zwei Drittel des in der Stadt Zürich gelieferten Stroms sind somit dem Markt ausgesetzt. Das ewz kann sich gegenüber seiner Konkurrenz nur durchsetzen, wenn es seine Leistungen zu marktgerechten Bedingungen anbietet. Im gleichen Zeitraum wie die Marktöffnung ist der Strompreis auf dem europäischen Markt um rund die Hälfte gesunken. Dadurch hat sich für das ewz das Risiko von Kundenverlusten erhöht. Ferner haben sich die Stimmberechtigten der Stadt Zürich zur 2000-Watt-Gesellschaft bekannt, worauf die aktuelle ewz-Strategie ausgerichtet ist. Das ewz will in der Schweiz eine Vorreiterrolle in der Energieeffizienz und der Nachhaltigkeit übernehmen. Stadtrat Andres Türler und ewz-Direktor Marcel Frei haben im Rahmen einer Medienkonferenz die Hindernisse auf diesem Weg aufgezeigt und den stadträtlichen Vorschlag für eine neue Rechtsform des ewz erläutert.

Als Verwaltungseinheit nicht markttauglich
Als Dienstabteilung der Stadt Zürich befindet sich das ewz in einem engen rechtlichen Korsett, mit dem unternehmerisches Handeln in den marktberechtigten Geschäftsfeldern äusserst schwierig ist. Es ist noch das einzige grosse Energieunternehmen der Schweiz mit dieser Rechtsform. Um am Markt bestehen zu können, braucht es gleich lange Spiesse wie die Konkurrenz. Eine der Schwierigkeiten der städtischen Kompetenzordnung sind die langen Wege für unternehmerische Entscheide. Investitionen in erneuerbare Energien oder Energiedienstleistungen kann das Unternehmen beispielsweise nicht in eigener Kompetenz tätigen. Weil diese Investitionen teilweise auch die Finanzkompetenzen von Stadt- und Gemeinderat übersteigen, sind dazu Volksabstimmungen notwendig. Als Behelf hat die Gemeinde dem Stadtrat Rahmenkredite für Windanlagen und Energiedienstleistungen bewilligt. Als Folge muss der Stadtrat unternehmerische Entscheide fällen, obwohl seine Hauptaufgaben die politische Führung und die Aufsicht über die Verwaltung sind. Ein weiteres Problem für das ewz ist die Tatsache, dass die Grundlagen für die politische Meinungsbildung öffentlich sind. Im Umfeld des Wettbewerbs sind aber viele Informationen vertraulich, zum Beispiel wenn es darum geht, Aktienpakete einer andern Gesellschaft zu erwerben, die Kernenergiebeteiligungen zu verkaufen oder in Windparks zu investieren.



Verwaltungsrat mit Fachkompetenz
Der Stadtrat schlägt als neues Steuerungsmodell für das ewz eine öffentlich-rechtliche Anstalt vor. Vor 15 Jahren lehnten es die Stimmberechtigten der Stadt Zürich ab, das ewz in eine Aktiengesellschaft zu überführen. Damals gab es die Möglichkeit einer öffentlich-rechtlichen Anstalt für ein städtisches Unternehmen noch nicht. Das neue Modell erlaubt eine klare Trennung zwischen politisch-strategischen Entscheiden, für die weiterhin der Stadtrat bzw. der Gemeinderat zuständig ist, und den unternehmerischen Entscheiden, für die ein Verwaltungsrat verantwortlich zeichnet, dessen Mitglieder über die nötigen technischen, betriebswirtschaftlichen und juristischen Kenntnissen verfügen. Dadurch verkürzen sich die Wege für unternehmerische Entscheide, und die Unterlagen zur Entscheidungsfindung bleiben vertraulich. Auch wird angesichts der gestiegenen Marktrisiken die Aufsicht über das Unternehmen verstärkt. Darüber hinaus kann das ewz einfacher Kooperationen eingehen, was vor allem im Hinblick auf die Rekonzessionierung der Wasserkraftwerke im Kanton Graubünden von Bedeutung ist.

Keine Änderung für Personal
Für das ewz-Personal ändert sich gegenüber der heutigen Situation nichts, denn es bleibt weiterhin nach dem städtischen Personalrecht angestellt. Der Verwaltungsrat kann Abweichungen festlegen, sofern sie betrieblich notwendig sind oder wenn das ewz mit den relevanten Verbänden einen Gesamtarbeitsvertrag abschliessen möchte. In jedem Fall ist eine Genehmigung durch den Stadtrat erforderlich.

Gewinnausschüttung an die Stadt
Die Stadt Zürich bleibt alleinige Eigentümerin des ewz. Sie soll auch in Zukunft einen jährlichen Gewinn erhalten. Die gegenwärtigen Reserven des ewz in der Höhe von rund 1 Mia. Franken erhöhen das Eigenkapital der Stadt um den entsprechenden Wert.

Stimmberechtigte entscheiden
Die Umformung des ewz in eine öffentlich-rechtliche Anstalt bedingt eine Änderung der Gemeindeordnung. Dementsprechend werden die Stimmberechtigten der Stadt Zürich das letzte Wort haben.

Stadtratsbeschluss und weitere Informationen >>

Text: ewz

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