Das Konzept «Thurgauer Stromversorgung ohne Kernenergie» wurde von der vorberatenden Kommission und im Grossen Rat positiv aufgenommen. ©Bild: Kanton Thurgau

Kanton Thurgau: Stärkt erneuerbare Energien und Energieeffizienz im Strombereich

(PM) Im Hinblick auf die langfristig entfallende Kernenergie hat der Regierungsrat das Konzept «Thurgauer Stromversorgung ohne Kernenergie» entwickelt. Kernelemente sind die Steigerung der Energieeffizienz und die Nutzung einheimischer erneuerbarer Ressourcen mittels einer auf zehn Jahre befristeten Investitionsförderabgabe auf Strom.


Zur Umsetzung der empfohlenen Massnahmen schickt der Regierungsrat den Entwurf für die Änderung des Gesetzes über die Energienutzung in die Vernehmlassung.

Förderprogramm geplant
Das vom Regierungsrat aufgrund eines Antrags von Kantonsrat Thomas Böhni ausgearbeitete Konzept «Thurgauer Stromversorgung ohne Kernenergie» wurde sowohl von der vorberatenden Kommission als auch im Grossen Rat positiv aufgenommen. Die Grundlage der im Konzept festgelegten Ziele für das Jahr 2020 bilden ausgewählte Massnahmen im Bereich Elektrizität (Strom). Mit einer auf zehn Jahre befristeten Investitionsförderabgabe auf Strom soll ein Förderprogramm im Bereich Stromeffizienz und Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien alimentiert werden. Die Abgabe soll 0.8 Rappen pro kWh für den jährlichen Verbrauch unterhalb von 100‘000 Kilowattstunden betragen und 0.5 Rappen pro kWh für jede weitere Kilowattstunde. Mit dieser Abstufung will der Regierungsrat dem produzierenden Gewerbe entgegen kommen. Die mit der Investitionsförderabgabe generierten Mittel sollen für die Förderung von Investitionen in den Bereichen Stromeffizienz, Lastmanagement und punktuell zur erneuerbaren Stromproduktion eingesetzt werden. Zusätzlich sollen die Stromversorgungsunternehmen mit effizienzfördernden Tarifstrukturen sowie einem Beratungsangebot die Stromeffizienz bei ihren Endkunden fördern.

Rückerstattung Förderabgabe
Das System der Investitionsförderabgabe ist so ausgelegt, dass diejenigen, welche Strom effizienter nutzen, die Abgabe wieder in irgendeiner Form zurückerhalten. Unternehmen, die bereits energieeffizient sind, wird die Investitionsförderabgabe zurückerstattet. Gewerbe- und Industriebetriebe können sich mit einer Zielvereinbarung oder einer Energieverbrauchsanalyse von der Abgabe befreien lassen. Zudem erhalten sie Förderbeiträge für die Umsetzung von Effizienzmassnahmen. Für Privathaushalte bedeutet die Förderabgabe rund 40 Franken Mehrkosten pro Jahr. Werden jedoch beispielsweise Haushaltgeräte durch effizientere ersetzt, so können Förderbeiträge bezogen werden, die höher sind als die Investitionsförderabgabe. Bei einem Stromabsatz im Kanton Thurgau von rund 1‘700 GWh werden nach der Rückerstattung an die Unternehmen jährlich rund 5 Millionen Franken für die Förderung verbleiben. Für die Umsetzung der vorgesehenen Massnahmen werden keine zusätzlichen personellen Ressourcen in der Verwaltung benötigt. Der Aufwand für die Erhebung und Abrechnung der Investitionsförderabgabe wird den Stromversorgungsunternehmen entschädigt.

Basisangebot erneuerbarer Strom, optimierte Einspeisebedingungen
Mit der Einführung eines Basisangebots für Endkunden aus 100 Prozent erneuerbarem Strom sollen der Absatz von erneuerbarer Energie gestärkt und so die Erstellung neuer Anlagen angeregt werden. Die Endverbraucher haben jedoch weiterhin die volle Wahlfreiheit, einen anderen Strommix zu beziehen. Zukünftig sollen auch Mieter sowie Hauseigentümer denkmalgeschützter Bauten eigenen Strom produzieren können, indem sie sich an Gemeinschaftsanlagen zur Produktion erneuerbaren Stroms zur Deckung des Eigenbedarfs beteiligen können. Der Gesetzesentwurf mit der entsprechenden Ergänzung des Energienutzungsgesetzes geht nun in eine externe Vernehmlassung. Diese dauert bis am 10. September 2015.

Weitere Informationen:
Vernehmlassungsentwurf: Gesetz betreffend die Änderung des Gesetzes über die Energienutzung >>
Erläuternder Bericht zum Entwurf für die Änderung des Gesetzes über die Energienutzung >>
Liste der externen Vernehmlassungsadressaten >>

Text: Kanton Thurgau

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