15 % der überprüften elektrischen Erzeugnisse wiesen Mängel auf. ©Bild: obs/Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI

Diagramm Verteilung kontrollierte Erzeugnisse. ©Bild: obs/Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI

ESTI: Jedes siebte elektrotechnische Erzeugnis beanstandet

(ESTI) 15 % der im Jahr 2014 durch das Eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI überprüften elektrischen Erzeugnisse wiesen Mängel auf. 34 Verkaufsverbote respektive Verkaufsstopps mussten ausgesprochen werden.


Zusätzlich wurden 17 Rückrufe und Sicherheitsinformationen von Konsumentenprodukten aus dem Haushalt- und Wohnbereich und aus dem IT-Bereich öffentlich aufgeschaltet und die Konsumenten darüber informiert.

Stichprobenweise Überprüfung
Die Marktüberwachung durch das ESTI wird in allen Landesteilen der Schweiz durchgeführt und erfolgt gemäss der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV). In Verkehr gebrachte elektrische Erzeugnisse für Haushalt, Büro, Gewerbe und Industrie werden stichprobenweise auf ihre Konformität und Sicherheit hin überprüft, damit in der Schweiz nur sichere elektrische Produkte auf dem Markt bereitgestellt werden.

Verkaufsverbote ausgesprochen
Die überprüften Erzeugnisse wurden anlässlich von Messebesuchen, Besuchen von Grossverteilern, Fachmärkten und Herstellern sowie im Rahmen von Kontrollen auf Internet-Plattformen und in Printmedien erfasst. Überprüfungen erfolgten auch aufgrund von Meldungen von Konsumenten, Mitbewerbern sowie Fachpersonen aus dem Elektrobereich. Gesamthaft wurden 249 Erzeugnisse mit Mängeln erfasst. Somit weisen 15 % aller kontrollierten elektrotechnischen Erzeugnisse Mängel auf. Dabei enthalten 106 Erzeugnisse sicherheitstechnische Mängel. Besteht für den Benutzer eine Gefahr, kann das ESTI das weitere Inverkehrbringen eines Erzeugnisses verbieten. 2014 mussten 34 Verkaufsverbote respektive Verkaufsstopps ausgesprochen werden. Besonders betroffen waren 2014 diverse mobile Whirlpools eines asiatischen Herstellers, verschiedenste nicht berührungssichere LED-Röhren, LED-Lampen so-wie Leuchten, unzulässige Reiseadapter, Zuckerwattemaschinen sowie allgemein Stecker mit ungenügenden elektrischen Eigenschaften an verschiedensten Geräten. Es ist in diesem Zusammenhang zu beachten, dass ein Inverkehrbringen von elektrischen Geräten mit ausländischen Steckern in der Schweiz verboten ist.

In 25 Fällen haben der Handel und Hersteller als Inverkehrbringer aufgrund des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG) selbst Erzeugnisse vom Markt genommen und das ESTI darüber informiert. In 17 Fällen wurden dabei die Rückrufe und Sicherheitsinformationen in Zusammenarbeit mit dem ESTI auf der Website des Büros für Konsumentenfragen BFK öffentlich aufgeschaltet. Dies betraf Wäschetrockner, Elektro-Wassererwärmer, mobile Whirlpools, Netzkabel für Notebook-Computer, Smartphone-Netzteile, PCs, Reise-Adapter, Heizlüfter, Sterilisatoren, Leuchten und Schienenstrahler. Das ESTI empfiehlt allen Konsumentinnen und Konsumenten, beim Kauf von elektrischen Geräten auf seriöse Anbieter mit einem kompetenten Kundendienst in der Schweiz zu setzen und auf lesbare Bedienungsanleitungen sowie auf dem Erzeugnis angebrachte Prüfzeichen zu achten. Anerkannte Schweizer Prüfzeichen sind beispielsweise das Sicherheitszeichen des ESTI - solche Geräte mit Sicherheitszeichen sind unter www.esti.admin.ch veröffentlicht - und das SEV-Konformitätszeichen von Electrosuisse. Diese Prüfzeichen erfüllen höhere Ansprüche an die Produktesicherheit als die Selbstdeklaration mit einem CE-Kennzeichen und bieten Konsumenten und Anwendern einen Mehrwert.

Text: Eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI

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