Mit dem Vergleich anerkennt GTAT Forderungen von Meyer Burger in Höhe von USD 34.8 Mio, im Gegenzug geht das von Meyer Burger gelieferte Equipment an Diamantdraht-Schneidesystemen, Ersatzteilen und Verbrauchsmaterialien für Diamantdrahtsägen in das Eigentum von GTAT über. GTAT beantragte im Oktober 2014 Gläubigerschutz nach Chapter 11 des US-Insolvenzrechts. Meyer Burger hatte GTAT zuvor mit industriellen Diamantdrahtsägen und zugehörigen Materialien für das Präzisionssägen von Saphirglas beliefert. Die Vergleichsvereinbarung unterliegt der Genehmigung durch das zuständige US-Insolvenzgericht für den District of New Hampshire. Eine Entscheidung des US-Insolvenzgerichts wird bis Ende Juni 2015 erwartet.
Text: Meyer Burger
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