Das Modell des Ständerats dagegen gefährdet die Investitionssicherheit mit der Konsequenz, dass die Energiewende gebremst und verzögert wird.

AEE Suisse: Abkehr der UREK-S von KEV nicht nachvollziehbar

(AEE Suisse) Die Energiekommission des Ständerats hat die Energiestrategie 2050 beraten und erste Entscheide getroffen. Die Abkehr vom KEV-Modell, wie es der Nationalrat entwickelt hat, ist nicht nachvollziehbar (siehe ee-news.ch vom 7.4.15>>). Hingegen teilt die AEE SUISSE die Forderung nach einer Unterstützung der Wasserkraft, wobei eine solche nicht aus dem bestehenden KEV-Topf finanziert werden darf.


Im Unterschied zum Nationalrat hat die ständerätliche Kommission beim Kernstück der Energiestrategie 2050, der Abnahme- und Vergütungspflicht (Art. 17) sowie der Förderung erneuerbarer Energien (Art. 19) wenig Weitsicht bewiesen. Der Nationalrat hatte noch im Dezember mit viel Aufwand und unter Berücksichtigung der verschiedenen Interessen sowie der gängigen Marktpraxis die Vorlage des Bundesrats passend optimiert. Er hat ein überzeugendes Modell vorgelegt, das einerseits die erneuerbaren Energien zügig an den Markt heranführen wird und andererseits durch eine intelligente Kombination von Einspeiseprämien und Einnahmen aus dem Stromverkauf für die in der Zukunft erforderliche Investitionssicherheit sorgen wird. Das Modell des Ständerats dagegen gefährdet die Investitionssicherheit mit der Konsequenz, dass die Energiewende gebremst und verzögert wird.

Dass die Grosswasserkraft Unterstützung braucht, ist unbestritten. Eine solche darf aber nicht zulasten der neuen erneuerbaren Energien finanziert werden. Die Modelle, die der Ständerat von Teilen der Stromwirtschaft präsentiert erhalten hat, weisen leider in eine falsche Richtung. Die AEE Suisse hat deshalb im Gegenzug ein eigenes und Energiewende-taugliches Modell entworfen, das vorsieht, dass den Grosswasserkraft-Produzenten bei neuen und bestehenden Anlagen, die in den letzten zehn Jahren ausgebaut oder erneuert wurden, die Differenz zwischen Markterlös und Produktionskosten bezahlt wird. Über eine Entschädigung soll dabei ein Ausschreibeverfahren entscheiden. Finanziert werden sollen die Unterstützungskosten mit einer Abgabe auf Importstrom oder einer Erhöhung des Netzzuschlags. Letztere darf aber nicht aus dem bestehenden KEV-Topf finanziert werden (siehe ee-news.ch vom 31.3.15 >>).

Siehe auch Kommentar der Schweizerischen Energie-Stiftung vom 8.4.15 >>

Text: AEE SUISSE

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