In weiteren Beschlüssen hat die Kommission den Richtwert für den Ausbau der Elektrizität aus erneuerbaren Energien mit 6 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung auf 11 400 GWh reduziert (Art. 2), eine Minderheit möchte am ursprünglichen Wert festhalten.

UREK-S: Will Zwang zur Direktvermarktung

(UREKS-S) Die UREK-S hat die Detailberatung zur Energiestrategie 2050 in Angriff genommen. Dabei ist sie beim Vergütungsmodell für die erneuerbaren Energien weitgehend dem Entwurf des Bundesrates gefolgt, das den Zwang zur Direktvermarktung vorsieht. Noch offen sind Entscheidungen im Zusammenhang mit der Förderung der Wasserkraft. Die Kommission denkt auch über die Möglichkeit einer gezielten Unterstützung der bestehenden Wasserkraft nach.


Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) hat nach einer Anhörung von Vertretungen der Strombranche mit der Detailberatung der Energiestrategie begonnen (13.074). Bei einem Kernstück der Vorlage, der Abnahme- und Vergütungspflicht (Art. 17) sowie der Förderung erneuerbarer Energien (Art. 19), ist sie weitgehend dem Entwurf des Bundesrates gefolgt. Der Nationalrat hatte sich für ein abgeändertes Fördermodell ausgesprochen, welches insbesondere die Wahl liess, ob die Produzenten ihren Strom direkt am Markt verkaufen oder vom Erlös bei der Abnahmegarantie zu einem im Voraus bestimmten Tarif profitieren wollen. Die ständerätliche Kommission nun bevorzugt mit 5 zu 2 Stimmen das Modell des Bundesrates und damit den grundsätzlichen Zwang zur Direktvermarktung (Art. 21). Wenn die Stromproduzenten dem Markt ausgesetzt seien, so die Überzeugung der Kommissionsmehrheit, bestehe ein grösserer Anreiz für eine bedarfsgerechte Produktion. Die Vergütung für den ökologischen Mehrwert bei der Produktion von erneuerbarer Energie wird auf den in der Direktvermarktung erzielten Erlös aufgeschlagen. Bei der Vergütung im Rahmen der Abnahmegarantie hingegen legte sich die Kommission auf einen Kompromiss fest, welcher der heute gängigen Praxis gemäss Energieverordnung entspricht. Dabei kommt die Vergütung bei der Abnahmegarantie üblicherweise über die Preise am internationalen Strommarkt zu liegen.

Im Weiteren hat die Kommission der Möglichkeit zugestimmt, dass die Vergütungssätze für erneuerbare Energien über Auktionen bestimmt werden können (Art. 25).

Förderung für neue und bestehende Wasserkraft
Ausgenommen bei den Entscheidungen der Kommission sind Beschlüsse im Zusammenhang mit der Förderung der Wasserkraft. Ohne den Stromanteil aus Schweizer Wasserkraft sei die Energiestrategie 2050 zum Scheitern verurteilt, ist die Kommission der Überzeugung. Aus diesem Grund müsse nicht nur der Zubau gefördert werden, sondern auch über Unterstützung der bestehenden Wasserkraft nachgedacht werden. Die Kommission will vor diesem Hintergrund vorerst verschiedene, weitergehende Fördermodelle prüfen.

Zielwert Erneuerbare auf 11 400 GWh reduziert
In weiteren Beschlüssen hat die Kommission den Richtwert für den Ausbau der Elektrizität aus erneuerbaren Energien mit 6 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung auf 11 400 GWh reduziert (Art. 2), eine Minderheit möchte am ursprünglichen Wert festhalten. Eine andere Minderheit will ganz auf Richtwerte im Gesetz verzichten. Schliesslich unterstützt die Kommission mit 4 zu 3 Stimmen den Vorschlag des Bundesrates für die koordinierte Planung beim Ausbau der erneuerbaren Energien, wonach die Kantone dazu ein Konzept ausarbeiten müssen (Art. 11). Eine Minderheit lehnt dies wie der Nationalrat ab.

Die Kommission hat am 30./31. März und am 1. April 2015 unter dem Vorsitz von Ständerat Ivo Bischofberger (CE/AI) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern getagt.

Text: Kommissionen für Umwelt Raumplanung und Energie (UREK-S)

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