Die Unabhängigkeit des Ensi wurde im Rahmen der IRRS-Mission 2011 überprüft.

Ensi: Unabhängigkeit ist mehrfach gesichert

(Ensi) Aufsichtsbehörden über die nukleare Sicherheit müssen unabhängig sein. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat Ensi erfüllt gemäss eigenen Angaben diese Anforderung und stützt sich dabei auf internationale, nationale und interne Vorgaben.


Die Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde ist eine internationale Vorgabe. Die internationale Atomagentur IAEA stellt Anforderungen an die Unabhängigkeit der nuklearen Aufsichtsbehörden. Sie fordert insbesondere die organisatorische Unabhängigkeit und die effektive, unabhängige Aufsichtstätigkeit der Behörde. Für die Schweiz sind die IAEA-Vorgaben durch die Ratifizierung des Übereinkommens über die nukleare Sicherheit verbindlich geworden.

„Wir sind wirtschaftlich und politisch unabhängig. Wir lassen uns in unserer fachlichen Beurteilung nicht beeinflussen. Für uns hat die Sicherheit oberste Priorität“, betont Ensi-Direktor Hans Wanner. Mit der Gründung des Ensi 2009 als Nachfolgeorganisation der Hauptabteilung für die Sicherheit von Kernanlagen HSK ist auch die internationale Forderung nach der organisatorischen Unabhängigkeit erfüllt worden. Die Unabhängigkeit des Ensi wurde im Rahmen der IRRS-Mission 2011 überprüft.

Grundlage der Unabhängigkeit
Der Ensi-Rat ist das strategische und das interne Aufsichtsorgan des ENSI. Die Mitglieder des Ensi-Rats werden vom Bundesrat ernannt und müssen klar vorgegebene Unabhängigkeitskriterien erfüllen.

Unabhängigkeit des Ensi-Rats
Im Ensi arbeiten rund 140 Mitarbeitende aus unterschiedlichen Fachdisziplinen. Aufsichtsentscheide werden unter Fachleuten verschiedener Disziplinen diskutiert. Sie kommen bei Fragen, welche verschiedene Fachkompetenzen berühren zu Wort und bringen ihre unterschiedlichen Sichtweisen ein. Sicherheitstechnisch relevante Entscheidungen werden nie von einer Einzelperson gefällt, sondern immer mindestens nach dem Vieraugenprinzip.

Die Geschäftsleitungsmitglieder werden vom Ensi-Rat gewählt. Sie dürfen vor ihrer Anstellung beim ENSI nicht direkt bei einer zu beaufsichtigenden Unternehmung gearbeitet haben. Neue Mitarbeitende, die von einer vom Ensi beaufsichtigten Anlage kommen, dürfen während den ersten zwei Jahren der Anstellung beim Ensi keine Anträge, Gutachten, Freigaben und so weiter bearbeiten, die den ehemaligen Arbeitgeber betreffen.

Unabhängigkeit der Ensi-Mitarbeitenden
Das Ensi führt ein eigenes Rechnungswesen und ist unabhängig vom Bundeshaushalt. Es finanziert sich über Gebühren, Aufsichtsabgaben der Beaufsichtigten und Abgeltungen des Bundes für gemeinwirtschaftliche Leistungen.

Finanzielle Unabhängigkeit
Interessenskonflikte bei vom Ensi beauftragten Experten und Forschenden sind grundsätzlich zu verhindern. Die Unabhängigkeit beigezogener externer Experten wird über vertragliche Bedingungen und der engen Begleitung der Expertentätigkeit sichergestellt.

Positionspapier zur Unabhängigkeit des Ensi >>

Text: Ensi

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