1984 ging in Waren an der Müritz das erste von bisher insgesamt 29 deutschen geothermischen Heizwerken an den Start. ©Bild: WFG

Geothermie: Anreize für Erdwärme im Eigenheim

(WFG) Die deutschen Geothermie-Verbände Wirtschaftsforum Geothermie e.V. und Bundesverband Geothermie e.V. begrüssen die Novellierung des Marktanreizprogrammes für Erdwärme. Ab dem 1. April 2015 erhalten Privateigentümer mindestens 4000 Euro bei Errichtung einer oberflächennahen Geothermie-Anlagen. Auch für die Tiefengeothermie verbessern sich die Bedingungen: nun werden vier statt zwei Bohrungen zur Strom- und Wärmeerzeugung gefördert.


Eigenheimbesitzer können sich über deutliche erhöhte Zuschüsse für Oberflächennahe Geothermie-Anlagen freuen. Ab 1. April 2015 erhalten sie mindestens 4000 Euro aus dem Marktanreizprogramm (MAP). Besonders für Ein- und Zweifamilienhäusern bedeutet dies eine kräftige Steigerung. Sie erhalten bis zu 61 Prozent mehr als bisher üblich.

Unterscheidung nach Quellanlage
Unterschieden wird bei der Mindestförderung nach der Quellenanlage. Geothermie-Anlagen mit Erdwärmesonden erhalten mindestens 4500 Euro. Bei allen anderen Formen der oberflächennahen Erdwärmenutzung sind es 4000 Euro. Die Geothermie-Branche begrüsst diese Neuerungen. „Die gezielte Förderung von besonders effizienten Systemen ist ein wichtiges Signal. Geothermie-Anlagen kombinieren eine nachhaltige und erneuerbare Wärme mit einer hohen Effizienz. Die Verbesserungen bei den Förderbedingungen des MAP unterstreichen die Rolle der Geothermie als unerschöpfliche Wärmequelle“, sagt Dr. Erwin Knapek, der Vorsitzender des Wirtschaftsforums Geothermie e.V. (WFG) sowie Präsident des Bundesverbandes Geothermie e.V. (BVG) ist.

Neuerungen ergeben sich auch bei den verfügbaren Boni. Zukünftig sind Einzelmassnahmen zur Optimierung der Heizungsanlage und der Warmwasserversorgung förderfähig. Neu aufgelegt wird zudem die Innovationsförderung. Bei der Innovationsförderung erhalten die Eigenheimbesitzer von Bestandsbauten 50 Prozent mehr als bei der Basisförderung. Zudem wird mit diesem Programmpunkt die Förderung von Anlagen in Neubauten wieder eingeführt. Bauherren erhalten beim Nachweis einer Jahresarbeitszahl von mindestens 4.5 die Sätze der Basisförderung der Bestandsbautenförderung. „Mit der Verbindung einer hocheffizienten Wärmepumpe und den steigenden Temperaturen des Erdreichs sind Jahresarbeitszahlen von 4.5 praktisch überall möglich. Die Wiedereinführung der Förderung für Anlagen der oberflächennahen Geothermie im Neubau ist längt überfällig“, sagt Knapek. Förderfähig sind ab April auch Massnahmen zur Optimierung von Heizsystemen.

Strom- und wärmeerzeugende Tiefengeothermie-Anlagen
Das MAP fördert ausserdem strom- und wärmeerzeugende Tiefengeothermie-Anlagen. Mit dem Inkrafttreten am 1. April 2015 werden neue Anreize geschaffen, um Tiefe-Erdwärme-Projekte zu realisieren. Nun werden vier statt zwei Bohrungen pro Vorhaben gefördert. Mehr Bohrungen ermöglichen eine höhere Energiegewinnung und damit eine umfangreichere regenerative Erzeugung von Strom und Wärme. „Ausserdem bietet die Förderung von vier Bohrungen mehr Sicherheit für Projekte. Falls eine Bohrung nicht fündig ist, so stehen die Tiefengeothermie-Vorhaben nicht mehr vor der Herausforderung ihre Projektplanung komplett neu aufzustellen. Hier unterstützt die Bundesregierung jetzt die Projekte weitaus besser: beispielsweise ist nun eine weitere Bohrung einfacher zu finanzieren und umzusetzen“, erklärt Knapek.

Wärme und Strom gleichzeitig erzeugen
Mit der Novelle des MAP werden Projekte gefördert, die Wärme oder Strom und Wärme gleichzeitig erzeugen. Geothermie ist als eine der ganzen wenigen erneuerbaren Energien in der Lage, parallel Strom und Wärme zu produzieren. „Diese Entscheidung ist ökonomisch und ökologisch höchst sinnvoll“, stellt Knapek fest. Von den 8 stromerzeugenden Anlagen erzeugen bereits X Anlagen Fernwärme. Im Zuge eines fokussierten Wärmeausbaus hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auch die Berechnungsformel für die Anlagen zur parallelen Strom- und Wärmeerzeugung angepasst. „Wirtschaftsforum Geothermie e.V. und Bundesverband Geothermie e.V. fordern schon lange von der Bundesregierung, die Erneuerbare Wärmewende anzugehen. Mit der Novelle des Marktanreizprogrammes verbessert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nun die Bedingungen, Geothermie als CO2-freie, rund um die Uhr verfügbare, erneuerbare Energie einzusetzen. Jetzt sieht man, dass es der Regierung ernst meint mit der Nutzung heimischer Ressourcen, wie sie es 2013 im Koalitionsvertrag angekündigt hat“, erläutert Knapek.

Weitere Informationen:


Text: Deutsches Wirtschaftsforum Geothermie (WFG) und deutscher Bundesverband Geothermie

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