Um eine Finanzhilfe beantragen zu können, muss ein Projekt auf der Liste der „Vorhaben von gemeinsamem Interesse" stehen.

EU Kommission: 100 Mio. EUR für Zusammenführung der europäischen Energienetze

(PM) Die EU Kommission eröffnet heute die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) zur Förderung wichtiger Projekte im Bereich der transeuropäischen Energieinfrastrukturen. 100 Mio. EUR werden für Projekte zur Verfügung gestellt, die darauf abzielen, die Isolation im Energiebereich zu beenden, Energieengpässe zu beseitigen und den europäischen Energiebinnenmarkt zu vollenden.


Diese europäischen Mittel sollen auch als Katalysator für die Mobilisierung zusätzlicher Mittel privater und öffentlicher Investoren dienen. Mit insgesamt 650 Mio. EUR für 2015 zu vergebende Finanzhilfen ist dies die erste von zwei in diesem Jahr geplanten Aufforderungen.Die Antragsfrist endet am 29. April 2015. Eine Entscheidung über die Auswahl der zu finanzierenden Vorschläge wird für Mitte Juli erwartet.

Hauptprioritäten von Juncker-Kommission
Ein vollständig vernetzter Markt ist eine der Hauptprioritäten der Juncker-Kommission. Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist auf diese Priorität ausgerichtet und entspricht der Strategie für die Energieunion sowie der Mitteilung zum Stromverbund, die am 25. Februar angenommen wurden (siehe auch: Factsheet).

Miguel Arias Cañete, für Klimapolitik und Energie zuständiger EU-Kommissar, erklärte: „Zuverlässige und gut miteinander verbundene Energienetze sind entscheidend, wenn wir eine krisenfeste Energieunion erreichen wollen. Wir benötigen umfangreiche Investitionen, damit unsere Stromnetze für die Zukunft gerüstet sind. Diese Gelder bedeuten eine Investitionschance für die Verwirklichung eines wettbewerbsfähigen, nachhaltigen und sicheren Energiemarktes, der letztendlich den Bürgern und Unternehmen zugute kommt.“

248 zentrale Energieinfrastruktur-Projekte
Um eine Finanzhilfe beantragen zu können, muss ein Projekt auf der Liste der „Vorhaben von gemeinsamem Interesse" stehen. Eine erste Liste von Vorhaben von gemeinsamem Interesse wurde von der Europäischen Kommission im Oktober 2013 angenommen. Sie umfasst 248 zentrale Energieinfrastruktur-Projekte, die nach ihrem Abschluss erhebliche Vorteile für mindestens zwei Mitgliedstaaten hätten, die Versorgungssicherheit erhöhen und zur Marktintegration, einem intensiveren Wettbewerb sowie zur Nachhaltigkeit beitragen. Die Liste wird zum Ende dieses Jahres aktualisiert.

5.85 Mrd. EUR für 2014-2020
Die EU-Mittel für Energieinfrastrukturen im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ belaufen sich auf 5.85 Mrd. EUR für den Zeitraum 2014-2020. Der Grossteil dieser Mittel wird für Finanzhilfen eingesetzt; ein Teil davon soll jedoch für die Schaffung von Finanzierungsinstrumenten für die Infrastrukturentwicklung verwendet werden, u. a. auch für einen Beitrag zum Europäischen Fonds für strategische Investitionen. Die Finanzhilfen werden für Studien und Bauarbeiten vergeben. Vorschläge für Bauarbeiten können nur dann eine Finanzhilfe erhalten, wenn das Projekt erheblichen Nutzen in einem makroregionalen Kontext bringt, z. B. in Bezug auf die Versorgungssicherheit, die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten oder die Innovation, und gleichzeitig wirtschaftlich nicht tragfähig ist.

Max. 50% der Kosten

Grundsätzlich beträgt die Unterstützung der EU nicht mehr als 50 % der förderfähigen Kosten für Studien und Arbeiten. In Ausnahmefällen, in denen ein Projekt einen signifikanten Beitrag zur Versorgungssicherheit oder zur Solidarität zwischen Mitgliedstaaten leistet oder hoch innovative Lösungen bietet, kann die EU-Unterstützung auf maximal 75 % der Kosten der Bauarbeiten erhöht werden.

Am 16. März 2015 organisiert die Generaldirektion Energie der Europäischen Kommission zusammen mit der Exekutivagentur für Innovation und Netze in Brüssel einen Informationstag, damit Projektträger mehr Informationen über die Finanzierungsmöglichkeiten erhalten können, auch zu den praktischen Aspekten der Beantragung eines CEF-Zuschusses.

Hintergrund
Die Rechtsgrundlage für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist die Verordnung zur Fazilität „Connecting Europe“ (Verordnung 1316/2013). Die Bedingungen, unter denen Projekte für eine finanzielle Unterstützung in Betracht kommen, sind der Verordnung zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur (Verordnung 347/2013) zu entnehmen.

Die erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen der CEF wurde 2014 veröffentlicht. Mit den ersten Finanzhilfen werden 647 Mio. EUR in wichtige Energieinfrastrukturprojekte investiert.

Text: EU Kommission

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