Bundesrat: Will Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50% senken

(Bundesrat) Die Schweiz will bis 2030 die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um 50 % senken. Mindestens 30 % dieser Reduktionen sollen durch inländische Massnahmen erzielt werden. Die übrigen 20 % können über Projekte im Ausland herbeigeführt werden. Diese Ziele wurden vom Bundesrat im November 2014 im Rahmen des Verhandlungsmandats für Lima genehmigt und heute bekannt gegeben. Die Schweiz hat das Reduktionsziel von minus 50% der UNO-Klimakonvention gemeldet.


Im Dezember 2015 soll an der Klimakonferenz in Paris ein neues, für alle Staaten verbindliches Klimaabkommen geschlossen werden. Sämtliche Mitgliedstaaten der UNO-Klimakonvention müssen vor der Konferenz in Paris ihre Reduktionsverpflichtung für die Zeit nach 2020 bekannt geben.

Mit der angestrebten Reduktion um 50 % werden die Verantwortung der Schweiz an der Klimaerwärmung sowie Potenzial und Kosten der Reduktionsmassnahmen in der Schweiz und weltweit im Zeitraum 2020-2030 berücksichtigt. Die Schweiz ist für 0.1 % der globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich und hat aufgrund ihrer Wirtschaftsstruktur einen niedrigen Ausstoss (jährlich 6.4 Tonnen pro Einwohner). Daher ist sie zur Senkung der Kosten im Zeitraum 2020-2030 auf Reduktionsmassnahmen im Ausland angewiesen (siehe Kasten 1). Indem die Reduktionen teilweise im Ausland erzielt werden, lassen sich die inländischen Massnahmen über einen längeren Zeitraum verteilen, was den Kapazitäten der Wirtschaft Rechnung trägt.

Das Reduktionsziel der Schweiz für 2020-2030 steht auch im Einklang mit dem Absenkpfad, den die Klimaexperten festgelegt haben, um die Klimaerwärmung bis Ende des Jahrhunderts unter zwei Grad zu halten (siehe Kasten 2).

Auf nationaler Ebene geht Mitte 2016 ein Entwurf zur Revision des CO2-Gesetzes in die Vernehmlassung.

Verstärktes Engagement für das Klima
Dank der getroffenen inländischen Massnahmen emittiert die Schweiz heute weniger Treibhausgase als 1990, obwohl das Bruttoinlandprodukt in diesem Zeitraum um 36 % gestiegen ist. Die Schweiz hat ihr Reduktionsziel für die erste Verpflichtungsperiode unter dem Kyoto-Protokoll (2008-2012) erreicht.

Dieses Engagement wird für den Zeitraum 2013-2020 verstärkt. Das CO2-Gesetz schreibt vor, den Ausstoss von Treibhausgasen bis 2020 durch inländische Massnahmen um 20 % zu senken. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden verschiedene Instrumente eingeführt: die CO2-Abgabe auf Brennstoffen, die Absenkung der CO2-Emissionen neuer Personenwagen, die Verpflichtung der Treibstoffimporteure, einen Teil der CO2-Emissionen aus dem Verkehr zu kompensieren, und das Gebäudeprogramm.


Ein klarer, transparenter und nachvollziehbarer Reduktionsbeitrag 
Gemäss den Richtlinien der Klimakonferenz von Lima müssen die Staaten für die Zeit nach 2020 einen klaren, transparenten und nachvollziehbaren Reduktionsbeitrag bekannt geben. Die Schweiz hat zu allen sieben in Lima identifizierten Kernpunkten Informationen geliefert. 

Referenzpunkt für die Berechnung der Reduktionen:
 das Jahr 1990

Umsetzungszeitraum: bis 2030

Umfang der Verpflichtung: Die Reduktionen betreffen 7 Treibhausgase: CO2, Methan, Lachgas, HFC (teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe), PFC (perfluorierte Kohlenwasserstoffe), SF6 (Schwefelhexafluorid), NF3 (Stickstofftrifluorid). Dieselben Gase sind im geltenden Recht berücksichtigt. 

Prozess: Ein Entwurf zur Revision des CO2-Gesetzes geht Mitte 2016 in die Vernehmlassung. Die Vorschläge zielen im Wesentlichen auf eine Verstärkung der bestehenden Massnahmen ab. 


Annahmen und Methodik: Die Verpflichtung der Schweiz beruht auf der Annahme, dass genügend ausländische Emissionszertifikate mit hohem Umweltstandard vorhanden sind. Die Senkenleistung des Waldes wird mit berücksichtigt. Die Methodik für Nichtwaldflächen ist noch zu entwickeln.

Angemessenheit der Verpflichtung
Drei Kriterien werden berücksichtigt: 
Frühere und heutige Verantwortung für die Klimaerwärmung: Die Schweiz verursacht heute 0,1 % der globalen Treibhausgasemissionen. Somit trägt sie eine geringe Verantwortung.

Fähigkeit, zur Lösung des Klimaproblems beizutragen: Unter anderen mit einem hohen BIP pro Einwohner ist die Schweiz dazu in hohem Masse fähig.

Kosten-Wirksamkeitsverhältnis der Reduktionsmassnahmen: Aufgrund ihrer kohlenstoffarmen Energieproduktion und der kaum vorhandenen Schwerindustrie sind die Kosten für Reduktionsmassnahmen in der Schweiz kurzfristig hoch.

Beitrag zum übergeordneten Ziel (Temperaturanstieg von weniger als zwei Grad): Das Reduktionsziel von minus 50 % gegenüber 1990 entspricht dem vom IPCC empfohlenen Absenkpfad bis 2050 von minus 40-70 % gegenüber 2010. 


Ziel im Rahmen des 2-Grad-Pfads
Gemäss den vom Bundesrat für 2030 und 2050 festgelegten Reduktionszielen von minus 50 % gegenüber 1990 bzw. minus 70-85 % bis 2050 sollen die jährlichen Emissionen pro Einwohner 2030 bei 3 Tonnen CO2-Äquivalenten liegen und 2050 bei 1-2 Tonnen. Damit befindet sich die Schweiz im ehrgeizigen Durchschnitt der Empfehlungen der Klimaexperten (IPCC) für 2050. Diese Emissionsentwicklung entspricht auch dem langfristigen Ziel des Bundesrates, die Emissionen pro Einwohner auf 1-1,5 Tonnen zu senken.


Switzerland’s intended nationally determined contribution (INDC) and clarifying information (nur auf Englisch) >> 

Text: Der Bundesrat

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