Seit 1960 hat sich der motorisierte Individualverkehr in unserem Land mehr als verfünffacht. Dies strapaziert die Infrastruktur, erhöht die Kosten für Betrieb und Unterhalt und führt zu Verkehrsproblemen. Grafik: BFE

Die Treibstoffsteuern wurden seit Jahrzehnten nicht mehr der Teuerung angepasst, der Mineralölsteuerzuschlag ist seit 1974 unverändert, die Mineralölsteuer seit 1993. Daher gerät die Finanzierung aus dem Gleichgewicht. Grafik: BFE

Bundesrat: 6 Rp. mehr pro Liter für Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds

(Bundesrat) Der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) dient dazu, strukturelle Mängel zu beheben sowie die Finanzierung der Nationalstrassen und der Bundesbeiträge für Verkehrsprojekte in den Agglomerationen dauerhaft zu sichern. Um die sich abzeichnende Finanzierungslücke zu decken, sollen dem NAF die Erträge aus der Automobilsteuer zufliessen. Zudem soll der Mineralölsteuerzuschlag um 6 Rappen pro Liter erhöht werden. Der Bundesrat hat heute die entsprechende Botschaft an das Parlament verabschiedet.


Seit 1960 hat sich der motorisierte Individualverkehr in unserem Land mehr als verfünffacht. Dies strapaziert die Infrastruktur, erhöht die Kosten für Betrieb und Unterhalt und führt zu Verkehrsproblemen. 85 bis 90 Prozent aller Staus entstehen auf Autobahnen in den urbanen Regionen. Gleichzeitig zeichnet sich eine Finanzierungslücke ab, da die Ausgaben die Einnahmen übersteigen und die Rückstellungen der Spezialfinanzierung Strassenverkehr bis Ende 2018 beinahe abgebaut sein werden. Mit der NAF-Botschaft schafft der Bundesrat die Voraussetzung, um strukturelle Mängel des heutigen Systems zu beheben, die Finanzierung der Nationalstrassen und der Bundesbeiträge für die Agglomerationsprogramme langfristig zu sichern und die Engpassbeseitigung etappenweise zu realisieren. Damit kann die Schweiz auch in Zukunft von einem guten Verkehrsnetz profitieren.

Effektiver Bedarf entscheidend
Der NAF gilt im Gegensatz zum heutigen Infrastrukturfonds unbefristet und wird in der Verfassung verankert. Er dient dazu, die Nationalstrassenaufgaben und Bundesbeiträge für die Agglomerationsprogramme aus einem Gefäss zu finanzieren. Das verbessert die Planungs- und Realisierungssicherheit sowie die Transparenz. Wie beim Bahninfrastrukturfonds fliessen bestehende und neue Einnahmen zweckgebunden direkt in den Fonds.

Um die sich abzeichnende Finanzierungslücke zu decken, hat der Bundesrat beschlossen, zum einen die Erträge aus der Automobilsteuer künftig dem NAF zuzuweisen. In den letzten Jahren waren dies jeweils rund 375 Millionen Franken. Zum anderen soll der Mineralölsteuerzuschlag um vorerst 6 Rappen pro Liter angehoben werden. Er beträgt heute 30 Rappen. Es werden aber keine Mittel auf Vorrat beschafft: Entscheidend ist, wie sich die Einnahmen und Ausgaben effektiv entwickeln und wie hoch der Investitionsbedarf tatsächlich ist. Einsprachen oder Beschwerden können Bauprojekte verzögern. Der Zeitpunkt der Erhöhung hängt von der Entwicklung der Fondsreserven und dem effektiven Bedarf ab und dürfte voraussichtlich ab ca. 2018 fällig werden.

Seit 1974 unverändert
Die Tarife der Treibstoffsteuern wurden seit Jahrzehnten nicht mehr der Teuerung angepasst: Der Mineralölsteuerzuschlag ist seit 1974 unverändert. Unter Berücksichtigung der Teuerungsentwicklung sind die 30 Rappen nur noch halb so viel wert wie 1974. Die allgemeinen Konsumentenpreise haben sich seither mehr als verdoppelt, die Nominallöhne haben sich beinahe verdreifacht. Neu zugelassene Fahrzeuge verbrauchen zudem viel weniger Treibstoff als früher. Damit sank die steuerliche Belastung in den letzten Jahren gemessen an der durchschnittlichen Fahrleistung markant. Der Bundesrat hält die Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags daher für verkraftbar.

Pauschale für Elektroautos
Als weitere Massnahme, die frühestens 2020 greifen wird, will der Bundesrat die Möglichkeit schaffen, dass sich auch Fahrzeuge mit alternativen Antriebstechniken wie Elektro-Autos beispielsweise mit einer jährlichen Pauschale an der Finanzierung beteiligen.

Die einnahmeseitigen Massnahmen zur Deckung der Finanzierungslücke werden 2018 bis 2030 voraussichtlich je rund 800 Millionen Franken Mehreinnahmen ergeben. Bei den Ausgaben strebt der Bundesrat bei den Nationalstrassen Einsparungen und Effizienzgewinne im Umfang von jährlich rund 200 Millionen Franken an.

Neben dem NAF werden die Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) und die Zweckbindung auf der Hälfte der Mineralölsteuereinnahmen beibehalten. Über die SFSV werden die Beiträge an die Kantone finanziert. Neu werden die heute befristeten Beiträge an Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen unbefristet ausbezahlt.

Strategisches Entwicklungsprogramm Nationalstrassen STEP
Um die Verkehrsinfrastruktur leistungsfähig zu halten, braucht es neben Substanzerhalt und Netzfertigstellung auch gezielte Kapazitätsausbauten. Für die Nationalstrassen werden diese analog zur Bahn künftig im Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrassen (STEP Nationalstrassen) zusammengefasst und etappenweise umgesetzt. Der Bundesrat wird dem Parlament dazu in der Regel alle vier Jahre eine Botschaft mit einem Ausbauschritt unterbreiten und gleichzeitig einen Verpflichtungskredit beantragen. Sowohl über die Projekte und deren Priorisierung als auch über die Finanzierung entscheidet das Parlament. Es legt jeweils für vier Jahre fest, was verwirklicht werden soll.

STEP Nationalstrassen enthält aktuell Projekte mit einem Investitionsvolumen von 16 Milliarden Franken. Diese umfassen die Module 1, 2 und 3, die bisher im Programm Engpassbeseitigung (PEB) enthalten waren, sowie die Netzergänzungen "Umfahrung Morges" und die "Glatttalautobahn", die ins Nationalstrassennetz aufgenommen werden sollen. Damit kann mit der Planung zur Behebung der beiden gravierenden Engpässe begonnen werden.

Dem Bundesrat ist es wichtig, für ein gutes Verkehrsnetz zu sorgen sowie Siedlungsplanung und Verkehrsentwicklung gut aufeinander abzustimmen. Mit der Schaffung des NAF können analog zum Bahninfrastrukturfonds die nötigen Investitionen besser geplant und finanziell abgesichert werden. Damit erhöht sich die Kohärenz von Strasse und Schiene.

Text: Der Bundesrat

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