Im Dezember 2010 erliess der Rat der Europäischen Union den Beschluss 2010/787/EU des Rates über staatliche Beihilfen zur Erleichterung der Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Steinkohlebergwerke.

EU-Kommission: Beihilfe zur Verringerung von sozialer Kosten aufgrund Stilllegung von tschechischem Steinkohlebergwerk

(EU) Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Zuwendung, mit der die Stilllegung des nicht wettbewerbsfähigen Steinkohlebergwerks Paskov (Tschechische Republik) erleichtert werden soll, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Das Steinkohlebergwerk wird von dem tschechischen Bergbauunternehmen OKD a.s. betrieben. Mit der Beihilfe soll die Stilllegung erleichtert und den Beschäftigten des Bergwerks Paskov eine finanzielle Unterstützung gewährt werden.


Die für Wettbewerbspolitik zuständige Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Nicht wettbewerbsfähige Steinkohlebergwerke können auf Dauer nicht mit staatlicher Unterstützung auf dem Markt gehalten werden, jedoch können die Kommission und die Mitgliedstaaten zusammen Lösungen finden, um den Bergleuten diesen schwierigen Übergang zu erleichtern. Der heutige Beschluss ermöglicht es den tschechischen Behörden, die Arbeitnehmer zu unterstützen, die wegen der unvermeidlichen Stilllegung des Steinkohlebergwerks Paskov ihren Arbeitsplatz verlieren.“

Einmalige Abfindungen
Nach mehreren erfolglosen Versuchen von OKD, das Steinkohlebergwerk Paskov umzustrukturieren, um seine Rentabilität wiederherzustellen, beschloss das Unternehmen, die Zeche zu schliessen. Im September 2014 meldete die Tschechische Republik ihr Vorhaben bei der Kommission an, OKD bei der Finanzierung der mit der Schliessung verbundenen Kosten zu unterstützen. Mit der von der Tschechischen Republik geplanten Massnahme sollen einmalige Abfindungen für Arbeitnehmer, die wegen der Stilllegung ihren Arbeitsplatz verloren haben oder verlieren werden, sowie Sonderzuwendungen an Bergleute, die arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken ausgesetzt waren, mitfinanziert werden.

Die Kommission gelangte zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben mit den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen im Einklang steht, insbesondere mit dem Beschluss 2010/787/EU des Rates, nach dem die Mitgliedstaaten bei der Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Steinkohlebergwerke bestimmte aussergewöhnliche Kosten finanzieren können, um die soziale und ökologische Auswirkungen abzufedern.

Hintergrund
Das Bergwerk Paskov liegt in der Mährisch-Schlesischen Region der Tschechischen Republik. Es wird von dem tschechischen Bergbauunternehmen OKD a.s. betrieben und fördert vor allem Kokskohle, die bei der Stahlerzeugung benötigt wird.

Im Dezember 2010 erliess der Rat der Europäischen Union den Beschluss 2010/787/EU des Rates über staatliche Beihilfen zur Erleichterung der Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Steinkohlebergwerke. Nach diesem Beschluss ist eine staatliche Unterstützung des Steinkohlenbergbaus nur zulässig, um die Stilllegung von Bergwerken zu erleichtern und die dadurch entstehenden aussergewöhnlichen Kosten zu decken. Der Beschluss wurde vor dem Hintergrund der Politik der Europäischen Union zugunsten erneuerbarer Energiequellen und einer nachhaltigen und sicheren emissionsarmen Wirtschaft und der abnehmenden Bedeutung heimischer Kohle im Gesamtenergiemix der EU-Mitgliedstaaten erlassen.

Mit Stilllegungsbeihilfen, die sich auf einen genehmigten Stilllegungsplan stützen müssen, können in begrenztem Umfang Betriebsverluste ausgeglichen werden. Nach dem Ratsbeschluss müssen Bergwerke, für die Stilllegungsbeihilfen gewährt werden, spätestens Ende 2018 abgewickelt sein.

Beihilfen zur Deckung der durch die Stilllegung entstehenden aussergewöhnlichen Kosten können auch nach der Schliessung noch bis 2027 gezahlt werden und müssen ebenfalls auf einem genehmigten Stilllegungsplan beruhen.

Text: Europäische Kommission

0 Kommentare

Kommentar hinzufügen

Top

Gelesen
|
Kommentiert