Japan beabsichtigt mit den aktuellen Anpassungen, den Ausbau Erneuerbarer-Energie-Projekte weiter zu ermöglichen.

Japan: Ändert Netzanschluss- und Einspeiseregelungen

(©Exportinitiative) Im Dezember 2014 veröffentlichte das japanische Wirtschaftsministerium überarbeitete Verfahren für Netzanschluss und Abnahme von Strom aus erneuerbaren Energien. Die Änderungen stehen momentan zur Kommentierung zur Verfügung.


Auf Basis der neuen Regelungen sind Versorgungsunternehmen ermächtigt, einen bereits gewährten Netzanschluss für Anbieter von Strom aus erneuerbaren Energien zu widerrufen, falls diese die Anschlussgebühr nicht innerhalb eines Monats bezahlen oder sie nicht zum vereinbarten Zeitpunkt beginnen Strom einzuspeisen. Des Weiteren dürfen Versorgungsunternehmen in Zeiten des Stromüberflusses die Abnahme von Solar- und Windstrom bis zu 30 Tage im Jahr verweigern oder reduzieren, ohne den Anbietern eine Kompensation zahlen zu müssen. Dies gilt für Stromproduzenten mit einer Leistung von 500 kW und mehr.

Verweigerung war Auslöser
Auslöser für diese Änderungen war unter anderem die Verweigerung des Netzanschlusses für neue Solarparks von mehreren nationalen Versorgungsunternehmen Anfang letzten Jahres. Nach dem Kernenergieunfall von Fukushima führte Japan 2012 lukrative Einspeisevergütungen für erneuerbare Energien ein (vgl. Marktnachricht vom 28.06.2012 >>). Die besonders für die Solarenergie attraktiven Tarife führten zu zahlreichen PV-Projekten und zu einer Überlastung der Übertragungsnetze. So wurden 2014 insgesamt 8 GW an neu installierter PV-Leistung ans Netz angeschlossen.

Japan beabsichtigt mit den aktuellen Anpassungen, den Ausbau Erneuerbarer-Energie-Projekte weiter zu ermöglichen und gleichzeitig eine Stabilität der Stromversorgung zu gewährleisten. Sollten die Änderungen umgesetzt werden, erwartet die Solarbranche einen deutlichen Rückgang der PV-Projekte in Japan.

Text: Deutsche Exportinitiative Erneuerbare Energien

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