Die Schweiz ist technisch bereit für die Teilnahme am Market Coupling.

ElCom: Rückblick auf Stromkongress 2015

(ElCom) Der schweizerische Strommarkt befindet sich im Auf- und Umbruch – dies zeigten nicht zuletzt die intensiven politischen Diskussionen in den letzten Monaten von 2014. Auch der Stromkongress 2015 widerspiegelte diese Situation mit den präsentierten Themen. Für die ElCom als Aufsichtsbehörde ist es daher wichtig, Konstanz und Kontinuität zu leben: In diesem Sinne referierte der Präsident der ElCom Carlo Schmid-Sutter am diesjährigen Stromkongress, der am 12. und 13. Januar im Kursaal Bern stattfand.


In seinen Ausführungen fokussierte sich Herr Schmid-Sutter auf folgende Themen mit den dazugehörenden Kernaussagen:

  • Anreizregulierung: Es ist vorzuziehen, Stabilität in der Regulierung zu schaffen und die Rechts- sowie Investitionssicherheit bzw. letztlich die Versorgungssicherheit beizubehalten, statt das System mit der Anreizregulierung nach wenigen Jahren grundsätzlich zu ändern.

  • Kapazitätsmärkte: Obwohl rund um die Schweiz Kapazitätsmärkte am Entstehen sind, sieht die ElCom aktuell keinen Bedarf für einen Kapazitätsmarkt in der Schweiz. Die ElCom sieht die Lösung vielmehr darin, die Markteingriffe auf ein Minimum zu beschränken, damit der Energie-only-Markt wieder funktioniert.

  • Marktüberwachung Energiegrosshandel: Wo es gilt, gesetzliche Lücken zu schliessen und zu verhindern, dass die Schweiz Anziehungspunkt für Markt-missbräuche im Zusammenhang mit dem Stromgrosshandel wird, soll gehandelt werden. Die ElCom ist im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten daran, die Marktüberwachung in der Schweiz sicherzustellen. In dieser Hinsicht sollten jedoch die Arbeiten an der entsprechenden gesetzlichen Grundlage (Entwurf für ein Bundesgesetz über die Integrität und Transparenz des Strom- und Gasgrosshandelsmarkts) wieder aufgenommen werden.

  • Market Coupling: Die Schweiz ist technisch bereit für die Teilnahme am Market Coupling. Der Vorgang ist aber von der Haltung der EU abhängig, was ausserhalb der Kompetenz der ElCom liegt. Es ist aber festzustellen, dass europaweit die Marktverzerrungen tendenziell zunehmen, was sich als ein zentrales Problem erweisen kann und auf kontinentaler Ebene gelöst werden muss.

  • Volle Marktöffnung: Die Beratung der Vorlage kann ohne weiteres im Laufe eines Jahres in beiden Räten durchgeführt werden. Da aber 2015 ein Wahljahr ist und die Vorlage politisch nicht unumstritten ist, ist denkbar, dass die Referendumsvorlage erst im Dezember dieses Jahres bzw. im Frühling 2016 verabschiedet wird. Kommt ein Referendum zustande, ist eine Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2017 wohl nicht möglich.

Referat von Herrn Schmid-Sutter >>

Text: Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom

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