Durch diese Anpassung des Waldgesetzes wird das Anliegen des Kantons Bern zum Bau von Windenergieanlagen im Wald und am Waldrand aufgenommen (12.302). Die Kommission beantragt einstimmig, der Standesinitiative keine Folge gegeben.

UREK-S: Bau von Energieanlagen im Wald soll erleichtert werden

(UREK-S) Die Umwelt- und Energiekommission beantragt einstimmig, das Waldgesetz um einen Artikel zur Bewilligung von Energieerzeugungs- und Energietransportanlagen zu ergänzen. Bei der Bewilligung sollen Behörden das Interesse an Energieanlagen gleichrangig betrachten wie andere nationale Interessen. Zudem wurde die Revision des Gewässerschutzgesetzes behandelt.


Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) hat die Änderung des Waldgesetzes (14.046) in der Gesamtabstimmung mit 9 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. Im Wesentlichen folgt sie den Vorschlägen des Bundesrates, das heisst sie will Präventions- und Bekämpfungsmassnahmen gegen biotische Gefahren, Anpassungsmassnahmen an den Klimawandel und die Nutzung der Holzvorräte verbessern.

Windenergie im Wald
Neu hingegen will die Kommission einstimmig, dass die Behörden bei der Bewilligung von Energieerzeugungs- und Energietransportanlagen im Wald eine umfassende Interessenabwägung durchführen muss. Dabei soll das nationale Interesse an der Realisierung dieser Vorhaben als gleichrangig betrachtet werden mit anderen nationalen Interessen, ohne dabei den Schutzstatus des Waldes grundsätzlich in Frage zu stellen. Nur so könne die politisch gewollte Förderung von erneuerbaren Energien sowie die Erneuerung des Stromnetzes umgesetzt werden. Durch diese Anpassung des Waldgesetzes wird das Anliegen des Kantons Bern zum Bau von Windenergieanlagen im Wald und am Waldrand aufgenommen (12.302). Die Kommission beantragt einstimmig, der Standesinitiative keine Folge gegeben.

Holz besser nutzen
Aufgrund der Diskussion im Ständerat in der vergangenen Wintersession hat sich die Kommission zudem erneut mit der Frage der Walderschliessung ausserhalb des Schutzwaldes auseinandergesetzt. Entgegen der Meinung des Bundesrates kommt sie nun mit 7 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung zum Schluss, dass der Neubau und die Sanierung von Strassen und weiteren Erschliessungsanlagen auch ausserhalb des Schutzwaldes vom Bund gefördert werden sollte. Die Erweiterung oder Anpassung der bestehenden Erschliessungsanlagen sei notwendig, um den Rohstoff Holz in Schweizer Wäldern besser nutzen zu können. Eine Minderheit beantragt, dass die Walderschliessung ausserhalb des Schutzwaldes nicht vom Bund gefördert wird. Sie will keine neue Verbundaufgabe einführen und zweifelt auch an der Effizienz der Finanzierung. Sie befürchtet, die Kosten der Holzwirtschaft könnten durch diese Unterstützung kaum gesenkt werden.

Gewässerschutz
Die auf die Renaturierung der Gewässer abzielende Revision des Gewässerschutzgesetzes war das Ergebnis eines Kompromisses, der zum Rückzug der Volksinitiative «Lebendiges Wasser» geführt hat. Allerdings stellt die Umsetzung der Bestimmung über die Begrenzung des Gewässerraums (Artikel 36a GSchG) die Kantone vor Probleme, weshalb sich die Kommission bereits an mehreren Sitzungen mit diesem Thema befasst hat. Um den erzielten politischen Kompromiss nicht zu gefährden, spricht sich die Kommission gegen jegliche Änderung des Gesetzes aus und beantragt mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Standesinitiativen aus den Kantonen Schwyz (12.309), St. Gallen (12.320), Luzern (12.321), Schaffhausen (12.324), Uri (12.325) Nidwalden (13.301), Graubünden (13.307), Aargau (13.311) und Zug (13.314) keine Folge zu geben.

Damit die Kantone allerdings die Möglichkeit haben, bei der Festlegung des Gewässerraums den lokalen Besonderheiten Rechnung zu tragen, hat die Kommission eine Motion eingereicht, mit welcher der Bundesrat beauftragt werden soll, die Gewässerschutzverordnung so zu ändern, dass die Kantone den grösstmöglichen Handlungsspielraum erhalten (15.3001). Diese Kommissionsmotion deckt sich zum Teil mit dem Verordnungsentwurf, den das Bundesamt für Umwelt am 22. Dezember 2014 in die Vernehmlassung geschickt hat. Nach Abschluss dieser Vernehmlassung wird die Kommission über die weitere Behandlung der parlamentarischen Initiative Parmelin (13.455) und der Motion Müller Leo (12.3047) befinden. Die Initiative möchte den Kantonen die Kompetenz übertragen, die Breite der Gewässerräume festzulegen; die Motion will Ausnahmen von der Mindestbreite des Gewässerraums zulassen.

Kohlekraft im Ausland nicht explizit ausschliessen
Des Weiteren beantragt die Kommission mit 6 zu 3 Stimmen und einer Enthaltung, die Motion 12.3922 (Konkretisierung der aussenpolitischen Grundsätze der Schweiz. Keine Unterstützung der Energieerzeugung aus Kohlekraftwerken) abzulehnen. Mit der Volksabstimmung im Kanton Graubünden und dem Ausstieg von Repower aus dem Projekt eines Kohlekraftwerkes in Kalabrien betrachtet die Kommission die Motion als erledigt. Eine Minderheit beantragt die Annahme der Motion, um die Unterstützung der Energieerzeugung aus Kohlekraftwerken durch die Schweiz auch in Zukunft zu verhindern. Zudem beantragt die Kommission, die Motionen 12.4262, 12.3734, 12.3913 abzulehnen.

Die Kommission hat am 19. und 20. Januar 2015 unter dem Vorsitz von Ständerat Ivo Bischofberger (CE/AI) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern getagt.

Text: Parlamentsdienste

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