Abgeklärt werden musste insbesondere, ob mit grösseren Durchmessern der 380kV-Leiterseile und dem Einsatz von Vierer- statt Dreierbündeln eine Reduktion der Lärmimmissionen möglich ist. Bild: BFE

BFE: Erteilt Bewilligung für neue Übertragungsleitung Chamoson-Chippis

(BFE) Das Bundesamt für Energie BFE hat die Plangenehmigung für den Neubau der Übertragungsleitung zwischen Chamoson und Chippis (Kanton Wallis) erteilt. Die nationale Netzgesellschaft Swissgrid musste zuvor umfangreiche Abklärungen betreffend Lärmimmissionen durchführen.


Das Wallis ist heute ab Chamoson nur in Richtung Westen (Chamoson - Genf) an das nationale und internationale 380-Kilovolt-Netz angeschlossen. Mit der Leitung von Chamoson nach Mörel und Ulrichen soll die Anbindung nach Osten erfolgen und dadurch eine seit vielen Jahren bestehende Lücke im Schweizerischen Übertragungsnetz geschlossen werden. Die Leitung erhöht nicht nur die Versorgungssicherheit in der Westschweiz, sondern ermöglicht auch den Abtransport der zusätzlichen Stromproduktion aus den neuen Walliser Kraftwerken Nant de Drance und Cleuson-Dixence. Teil dieser neuen Leitung bildet der rund 28 Kilometer lange Abschnitt zwischen Chamoson und Chippis mit einer Übertragungsleistung von insgesamt 4‘000 Megawatt.

Überprüfung der Lärmimmissionen
Gegen die bereits 2010 erteilte Plangenehmigung hatten mehrere Beschwerdeführer Beschwerde erhoben. Das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesgericht bestätigten daraufhin grundsätzlich den Entscheid zur Erstellung einer Freileitung und zur Bündelung mehrerer Leitungen auf gemeinsamen Masten, hoben den Plangenehmigungsentscheid aber in teilweiser Gutheissung der Beschwerden formell auf und wiesen das BFE an, weitere Abklärungen betreffend der Lärmsituation durchzuführen. Untersucht werden musste, ob der so genannte Korona-Lärm (bei Übertragungsleitungen unter bestimmten Bedingungen auftretendes Knistern) durch Veränderungen der 380kV-Stränge reduziert werden kann. Die übrigen auf den gemeinsamen Masten aufgelegten Stränge mit tieferer Spannung waren nicht Gegenstand der Abklärungen, weil sich bei diesen die Lärmproblematik nicht stellt.

Dreier- oder Viererbündel?
Abgeklärt werden musste insbesondere, ob mit grösseren Durchmessern der 380kV-Leiterseile und dem Einsatz von Vierer- statt Dreierbündeln (Anordnung der Leiterseile, siehe Bilder im Anhang) eine Reduktion der Lärmimmissionen möglich ist. Die Abklärungen ergaben nun, dass mit grösseren Durchmessern der Leiterseile eine wesentliche Reduktion der Lärmimmissionen erreicht werden kann. Viererbündel hingegen verbessern die Lärmsituation kaum und fallen ausserdem visuell stärker auf. Weiter zeigte sich, dass Leiterseile mit einer modifizierten Oberflächenstruktur den Korona-Lärm weiter reduzieren können. Das BFE hat deshalb Swissgrid verpflichtet, auch dieses Optimierungspotenzial auszuschöpfen.

Keine erneute Publikation des Projekts
Gegenüber dem ursprünglichen Projekt können die Lärmimmissionen und die Übertragungsverluste deutlich vermindert werden. Die grösseren Durchmesser der Leiterseile der beiden 380kV-Stränge sind von blossem Auge kaum wahrnehmbar, die Freileitungsmasten und die Fundamente müssen nur unwesentlich angepasst werden. Eine erneute Publikation des Projekts war deshalb nicht notwendig.

Demontage der alten Leitungen und ökologische Ersatzmassnahmen
Die neue Übertragungsleitung ersetzt eine bestehende 220 kV-Leitung und bündelt auf ihren Masten zudem mehrere bestehende Leitungen, unter anderem zwei 132 kV-Leitungen der SBB. Dadurch können rund 58 km Hochspannungsleitungen und rund 190 bestehende Masten innerhalb von spätestens 4 Jahren nach Inbetriebnahme der neuen Leitung demontiert werden. Swissgrid wird zudem verpflichtet, verschiedene Kompensationsmassnahmen (Wald-, Natur- und Heimatschutzmassnahmen) zu realisieren.

Text: Bundesamt für Energie

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