Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat Ensi hat bei der Europäischen Union EU einen Statusbericht eingereicht. ©Bild: Ensi

Ensi: Schweiz setzt Empfehlungen aus EU-Stresstest konsequent um

(Ensi) Die Schweiz ist auf Kurs bei der Umsetzung der Empfehlungen, die aus dem EU-Stresstest resultierten. Dies geht aus dem Statusbericht hervor, den das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat Ensi bei der Europäischen Union EU eingereicht hat.


Im April 2012 formulierten die internationalen Experten im Rahmen des EU-Stresstest Peer Review vier Hauptempfehlungen zu den Themen:

  • Naturgefahren
  • Periodische Sicherheitsüberprüfung
  • Containmentintegrität
  • Auslegungsüberschreitende Störfälle bei extremen Naturereignissen


„Alle vier Bereiche ist die Schweiz nach Fukushima bereits unabhängig von den Stresstest-Empfehlungen aktiv angegangen“, erklärt Ensi-Direktor Hans Wanner. „Wir haben bereits viel umgesetzt, aber es bleiben noch ein paar wichtige Pendenzen.“ Das Ensi hat zur Umsetzung der Lehren aus dem Reaktorunfall in Fukushima jährlich einen Aktionsplan erstellt. Bis Ende 2015 will die Aufsichtsbehörde alle Prüfpunkte abgearbeitet haben.

Die Western European Nuclear Safety Regulators’ Association Wenra hat im Sinne der Stresstest-Empfehlung der European Nuclear Safety Regulators Group Ensreg die Safety Reference Levels überarbeitet und im September 2014 publiziert. Das Ensi ist ein aktives Mitglied in der Wenra und deren Untergruppen zu den Gefährdungsannahmen. Es wird die überarbeiteten Safety Reference Levels in seine Richtlinien aufnehmen. In den Bereichen Erdbeben und Hochwasser laufen verschiedene Arbeiten. Die Betreiber haben Ende 2013 den Schlussbericht zum Pegasos Refinement Project PRP eingereicht. Das Ensi ist derzeit daran, diesen zu prüfen.

Interdepartementale Arbeitsgruppe
Für die weitere Verbesserung der Gefährdungsannahmen im Bereich Hochwasser erarbeitet eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bundesamtes für Umwelt BAFU seit rund einem Jahr gemeinsame Grundlagen für die Beurteilung der Hochwassergefährdung an Aare und Rhein. Zu den extremen Wetterbedingungen haben die Betreiber bereits einige Unterlagen eingereicht. Weitere folgen und werden vom Ensi geprüft.

Massnahmen umgesetzt
Die Kernkraftwerke haben nach Fukushima bereits verschiedene Massnahmen umgesetzt. So wurde beispielsweise die Stauanlage Wohlensee oberhalb des Kernkraftwerks Mühleberg durch bauliche Massnahmen gegen Erdbeben verstärkt. In der Schweiz sind periodische Sicherheitsüberprüfungen PSÜ gemäss Kernenergiegesetz spätestens alle zehn Jahre obligatorisch. In diesem Jahr hat das Ensi die Richtlinie dazu revidiert und unteranderem die Anforderungen an den Nachweis festgelegt, der für den Langzeitbetrieb zu erbringenden ist. Es stützt sich dabei auf die Vorgaben der IAEA Safety Standards.

Analyse der Wasserstoffgefährdung demnächst abgeschlossen
Insbesondere die Bildung von Wasserstoff kann für die Integrität der Schutzhülle eine Gefahr darstellen. Aus diesem Grund haben die Betreiber bereits früher im Rahmen der probabilistischen Sicherheitsanalysen Studien erstellt. Das Ensi hat dennoch nach dem Reaktorunfall in Fukushima eine erneute Überprüfung dieser Thematik inklusive der Ausbreitung vom Wasserstoff ausserhalb des Containments angeordnet. Die Betreiber haben ihre Berichte fristgerecht eingereicht. Einige Betreiber planen, als Ergänzung auch passive Wasserstoff-Rekombinatoren zur Beherrschung von Wasserstoff im Containment einzubauen. Das Ensi wird Anfang 2015 dazu Stellung nehmen.

Stellungnahme zur Erhöhung der Sicherheitsmargen liegt demnächst vor
Die Ergebnisse der Überprüfung im Rahmen der Ensi-Verfügungen sowie des EU-Stresstests haben gezeigt, dass die Kernkraftwerke in der Schweiz einen hohen Schutz gegen die Auswirkungen von Erdbeben, Überflutung, anderer Naturgefahren sowie Stromausfall und Ausfall der Wärmesenke aufweisen. Dennoch hat das Ensi angeordnet, für den Bereich über die Auslegung hinaus, weitere Verbesserungsmöglichkeiten zu prüfen, um die bestehenden Sicherheitsmarge zu erhöhen. Die Betreiber haben dieses Jahr die geforderten Berichte in Bezug auf Erdbeben und externe Überflutung eingereicht. Das Ensi ist derzeit daran, die Stellungnahme dazu abzuschliessen.

Containmentintegrität während Revisionsstillstand wird überprüft
Auf den Schweizer Statusbericht per Ende 2012 bezogen waren die Reviewers im April 2013 der Ansicht, die Wiederherstellung der Containmentintegrität im Falle eines vollständigen Verlusts der Wechselspannung während Revisionsstillständen solle schneller bearbeitet werden. Der Punkt bezieht sich auf Massnahmen zum Schliessen von grösseren Containmentöffnungen, die zwecks Materialtransport oder Zugang von Personen während eines Stillstands vorhanden sind. Es ist damit zu rechnen, dass die Wiederherstellung der Containmentintegrität erschwert ist, falls während dieses Zeitraums ein Störfall eintritt und dieser mit einem langandauernden Verlust der Stromversorgung (Station Black-Out SBO) einhergeht.

Berichterstattung zu Massnahmen
Nach der Identifizierung dieses offenen Punktes im Rahmen des EU-Stresstest-Länderberichts 2011 des Ensi wurde das Thema als Teil des Aktionsplan Fukushima 2014 angegangen. Im Oktober 2014 reichten die Betreiber die geforderten Unterlagen ein. Diese werden derzeit vom Ensi geprüft. Der umfangreiche Statusbericht beinhaltet auch eine Berichterstattung zu den Massnahmen, die auf Grund der Empfehlungen der zweiten ausserordentlichen CNS-Konferenz formuliert wurden. Wie beim Statusbericht von 2012 ist auch diesmal vorgesehen, dass die interessierte Öffentlichkeit Fragen bei der Ensreg einreichen kann. Im April 2015 werden die Länderberichte im Rahmen eines mehrtägigen Workshops diskutiert und einer Peer-Review unterzogen.

EU-Stresstest: Statusbericht zu den Umsetzungen aus den Peer Reviews >>

Text: Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI)

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