19 der 83 Anlagen sind bereits in Betrieb und produzieren neu KEV-Strom, während 64 Anlagen noch nicht realisiert sind.

Kleinwasserkraft: Überblick kostendeckende Einspeisevergütung (KEV)

(©Newsletter Kleinwasserkraft) Die Zahlen zur KEV ändern sich täglich, aber auch grundlegendes wie das Vergabeprinzip bleibt nicht immer gleich. Der folgende Artikel gibt einen Überblick zur aktuellen Situation rund um die KEV im Bereich Kleinwasserkraft.


Im Frühjahr hat die Swissgrid insgesamt 4404 neue positive KEV-Bescheide angekündigt. Per 1. Oktober sind die Bescheide nun versandt worden. Davon profitieren auch 83 Kleinwasserkraftprojekte, bei welchen erstmals die Anfangs 2014 überarbeiteten Einspeisetarife angewendet werden. 19 der 83 Anlagen sind bereits in Betrieb und produzieren neu KEV-Strom, während 64 Anlagen noch nicht realisiert sind. Diese haben innert der gesetzlichen Frist (Projektfortschritte / Inbetriebnahme) Zeit, die Anlage zu realisieren. Bei 13 Kleinwasserkraftprojekten, welchen im Frühjahr eine KEV-Zusage angekündigt wurde, ist das Gesuch in der Zwischenzeit zurückgezogen worden.

Neue Mittel frei
Mit den Rückzügen werden aber nicht automatisch neue Mittel für weitere Anlagen frei: Die Erfahrung, dass nicht alle freigegebenen Projekte auch tatsächlich realisiert werden, wurde bei der Grösse des freigegebenen Kontingents berücksichtigt. Es wurden deshalb bewusst mehr Anlagen freigegeben, als Gelder zur Verfügung stehen (Überbuchung).


Positive KEV-Bescheide per 1. Oktober 2014:

Kleinwasserkraft Anzahl Pel Produktion
Angemeldet 64 39 MW  159 GWh/a
 In Betrieb 19  21 MW 70 GWh/a
Ausgetreten 13 7 MW  27 GWh/a 


Allgemeine KEVStatistik
Mit der täglich aktualisierten „Allgemeinen KEV-Statistik“ war es bis vor kurzem möglich, laufend die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Verpflichtung von KEV-Geldern nachzuvollziehen. Seit Mitte Oktober ist dies nicht mehr der Fall. Neu veröffentlicht die Swissgrid nur noch Quartalsberichte, wobei derjenige von Ende Oktober zur Zeit der Erstellung dieses Newsletters noch nicht online war (letzte Version vom 01.07.2014 >>).

Zahl der KEV-KWK hat zugenommen
Gemäss den zuletzt veröffentlichten Zahlen vom 20. Oktober 2014 hat die Zahl der in Betrieb genommenen KEV-Kleinwasserkraftwerke seit Juli von 351 auf 385 zugenommen. Die Leistung erhöhte sich um 42 Megawatt bei einer durchschnittlichen Jahresproduktion von insgesamt 890 Millionen Kilowattstunden. 403 Projekte mit positivem Bescheid sind noch nicht am Netz. Ihre zukünftige Jahresproduktion wird auf 1320 Millionen Kilowattstunden geschätzt. Insgesamt haben 788 Projekte einen positiven KEV-Bescheid. Die Zahl der Projekte auf der Warteliste erhöhte sich von 415 auf 443. Die Leistung dieser Projekte beträgt 372 Megawatt bei einer voraussichtlichen Jahresproduktion von 1.6 Millionen Kilowattstunden. Gemäss diesen Zahlen bleibt die Kleinwasserkraft mit einer Gesamtproduktion von 3.83 Milliarden Kilowattstunden die produktivste aller geförderter erneuerbaren Energien.

Mittlerer Einspeisetarif
Gemäss dem letzten Jahresbericht 2013 der Stiftung KEV, betrug der mittlere Einspeisetarif bei der Kleinwasserkraft 15.5 Rp./kWh, bei der Windenergie 18.9 Rp./kWh, bei der Biomasse 19.5 Rp./kWh und 46.9 Rp/kWh bei der Photovoltaik.

Realisierungswahrscheinlichkeit
Gemäss Information des Bundesamts für Energie BFE beträgt die Realisierungswahrscheinlichkeit von KEV-Anlagen bei der Kleinwasserkraft 35%. Dies bedeutet, dass viele Anlagen bei der Swissgrid angemeldet wurden, ohne dass eine sorgfältig ausgearbeitete und realistische Planung vorlag. Bei der Windkraft beträgt die Realisierungswahrscheinlichkeit 10%, bei der Biomasse 55% und 95% bei der Photovoltaik.

Revision der Energieverordnung: Neues KEV Wartelistenmanagement
Per 1. Januar 2015 tritt eine neue Fassung der Energieverordnung in Kraft, welche unter anderem das KEV-Wartelistenmanagement ändert. Ziel ist, dass baureife Anlagen schneller einen positiven KEV-Bescheid erhalten als solche, bei welchen keine Fortschritte gemeldet werden. Für die Kleinwasserkraft heisst dies konkret: Wenn einer Anlage eine Baubewilligung und eine Konzession erteilt wurde oder die Anlage bereits in Betrieb ist, können die nötigen Unterlagen bis jeweils zum 31. Oktober bei Swissgrid eingereicht werden. Die Anlage wird dann an die Spitze dieser Warteliste gesetzt. Sofern im Folgejahr weitere finanzielle Mittel für die Ausstellung von KEV-Bescheiden zur Verfügung stehen, werden diese Anlagen als erste berücksichtigt. Baureife Projekte in der Warteliste kommen so schneller zu einem positiven Förderbescheid, da sie nicht mehr von Anlagen blockiert werden, die selbst noch weit von der Baureife entfernt sind.

Für 2015 gilt als Stichtag ausnahmsweise der 31. Januar 2015, so dass baureife oder realisierte Anlagen bereits 2015 vom neuen Wartelistemanagement profitieren können. Für die Aufnahme in die KEV ab 2016 müssen die nötigen Unterlagen (Projektfortschrittsoder Inbetriebnahmemeldung) dann jeweils bis 31. Oktober des Vorjahres eingereicht werden.

Text: Newsletter Kleinwasserkraftwerke (KWK), Programm Kleinwasserkraft

0 Kommentare

Kommentar hinzufügen

Top

Gelesen
|
Kommentiert