Johannes Vogel: „Das Vorsorgeprinzip ist in vielen Fällen gerechtfertigt, wir können aber nicht alle Eventualitäten mit Vorstudien beseitigen.“ Bild: Anita Niederhäusern

Andreas Appenzeller (links) „Die Nähe bei Windanlagen ist immer sehr relativ. Mit absoluten Abständen lösen wir keine Probleme, sondern verhindern den technologischen Fortschritt!“ ©Bild: Anita Niederhäusern

Die "gefiederten" Flügel von Enercon machen Windturbinen noch leiser. ©Bild: Enercon

Suisse Eole: Wie nah ist zu nah?

(©AN) Am 31. Oktober lud Suisse Eole zum Erfahrungsaustausch zwischen Kantonsbehörden und Projektentwicklern nach St. Gallen. „Zugvögel fliessen nicht in die Analyse für Windstandorte ein“, erklärte Felix Normann, vom Kompetenzzentrum Windenergie in Baden-Württemberg, der einen Blick über die Landesgrenzen ermöglichte.


Zwischen Aufwand und Nutzen von Studien über Auswirkungen geplanter Windenergieanlagen liegt ein Spannungsfeld. Die Umweltverträglichkeitsprüfung, kurz UVP, setzt zahlreiche, oft aufwändige Untersuchungen voraus. Damit schnellen die Projektentwicklungskosten in die Höhe. Gleichwohl sind die Ergebnisse mit teils grossen Unsicherheiten behaftet (z.B. Avifauna-Bereich). Kantonsvertreter und Projektentwickler präsentierten in St. Gallen ihre Sichtweisen und Erfahrungen, ergänzt durch die einer Behörde aus Baden-Württemberg.

Studiensammlung
„In seinem Richtplan von 2011 hat der Kanton Solothurn fünf Gebiete für die Windenergie ausgeschieden“, erklärte Markus Schmid vom Amt für Raumplanung des Kantons Solothurn, der pikanterweise sowohl für die Windenergieanlagen wie auch für den Landschutz zuständig ist. Er zeigte die Verfahren im Kanton anhand des Windparks Grenchenberg auf, der dereinst 20 % des Strombedarfs der Gemeinde Grenchen liefern wird. „Grenchen hat sehr viel Industrie, sprich einen hohen Strombedarf“, erklärte Markus Schmid. Sechs 180 Meter hohe Windturbinen mit einer Leistung von je 2.5 MW sind ganz im Westen des Grenchenbergs geplant, die werden jährlich rund 30 Mio. Kilowattstunden Strom liefern.

Wanderfalkenpaar
Eine Vielzahl von Gesetzen müssten einbezogen werden und unzählige Studien und Abklärungen unternommen werden. „So zum Beispiel über den Transport der Anlage über einige enge Kurven, die eine temporäre Verbreiterung der Strasse sowie einen Eingriff in den Baumbestand bedingt.“ Die Leitungen für den Windpark würden im Boden verlegt, und damit auch gleich alle anderen bestehenden Leitungen. Die Stiftung Landschaftsschutz, zum Beispiel, habe Einspruch erhoben, weil die Turbinen vom Mittelland zu sehen seien und dahinter ein Gebiet liege, das im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung sei. Dank Bird Scan würden die Anlagen bei Vogelzügen abgestellt. „Der 305 Meter von den Turbinen gelegene Brutplatz eines Wanderfalkenpaars ist ein grosses Diskussionsthema.“ Dabei wisse niemand, ob das Paar überhaupt von den Anlagen gestört würde. Mit Messsonden wurde auch das Aufkommen von Fledermäusen eruiert. Und die Landwirtschaft habe ebenfalls berücksichtigt werden müssen, da die landwirtschaftlich anrechenbare Fläche für die Direktzahlungen relevant sei: „Die Frage ist, ob mehr Abklärungen überhaupt neue Erkenntnisse bringen. Irgendwann muss man entscheiden, ob man baut. Und es stellt sich die Frage der Verhältnismässigkeit der Beurteilungen!“ schloss Markus Schmid.

Schweizer Umgang mit der Unsicherheit
„Die Windenergieprojekte zeigen unseren Umgang in der Schweiz mit Unsicherheiten. Wir tun lieber nichts, wenn nicht alles 100 % sicher ist, “ erklärte Johannes Vogel, Projektleiter bei der BKW und stv. Geschäftsführer der Juvent SA über den ernüchternden Alltag von Projektentwicklern. Eine erste Standortbeurteilung koste rund CHF 100‘000 Franken, die darauf folgende Abklärung der Machbarkeit rund 400‘000 Franken und das Bewilligungsverfahren mit der Umweltverträglichkeitsprüfung, der Zonenplanung und der Baubewilligung eine halbe bis eine Million Franken. „Genau in dieser Reihenfolge werden heute die Projekte entwickelt“, führt der Windfachmann aus. „Ist es aber sinnvoll, als zweiten Schritt für die Prüfung der Machbarkeit 400'000 Franken auszugeben, um dann später festzustellen, dass die Umweltverträglichkeit nicht gegeben ist?“ Der Windfachmann plädierte dafür, die erste Phase der zweiphasigen Umweltverträglichkeitsprüfung bereits nach der ersten Standortbeurteilung durchzuführen.

Fehlende Grundlagen
„Die Rahmenbedingungen ändern sich ständig, so dass uns verlässliche Erfahrungswerte und Grundlagendaten fehlen“, führte Vogel aus. Seitens der Windturbinen führten allein die immer längeren Rotoren, um nur ein Beispiel zu nennen, dazu, dass die Rotoren viel langsamer drehten. Welchen Einfluss das zum Beispiel auf die Vögel habe, könne niemand mit Bestimmtheit sagen. Gerade von Seiten der Vogelwarte sei der Tenor: Wenn wir nicht wissen, welchen Einfluss etwas auf die Vögel hat, dann dürfen keine Turbinen gestellt werden. Es könne doch nicht sein, fährt Vogel fort, dass Studien für sechsstellige Beträge gemacht würden, zum Beispiel zur Anzahl der Schlagopfer, der Zusammenhang zwischen der Anzahl Schlagopfer und der Anzahl durchziehender Vögel nicht geklärt werde, ebenso wenig, wie der Einfluss der Schlagopfer auf die Population einer Vogelart. Vogel wehrt sich gegen die gängige Praxis, Unsicherheiten betreffend Vögel mittels Vorstudien beseitigen zu wollen: „Und was tun wir mit der Restunsicherheit? Das Vorsorgeprinzip ist in vielen Fällen gerechtfertigt, wir können aber nicht alle Eventualitäten mit Vorstudien beseitigen.“ Er plädierte für mehr Mut zum Verzicht auf Vorstudien zugunsten von mehr Monitoring während des Betriebs der Anlagen.

Ein Blick über die Grenzen
„Die grüne Regierung, die seit 2011 in Baden-Württemberg im Amt ist, hat sich ehrgeizige Ziele gesetzt“, erklärte Felix Normann vom Kompetenzzentrum Windenergie. „Der Energieverbrauch soll bis 2050 gegenüber 2010 um 50 % reduziert werden, und der CO2-Ausstoss gegenüber 1990 sogar um 90 %.“ Ein Zugpferd sei dabei natürlich die Windenergie. Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat dafür Vorranggebiete ausgeschieden: „Möchte eine Gemeinde ausserhalb dieser Gebiete bauen, darf sie das trotzdem.“

Nicht alle Arten windenergieempfindlich
In Deutschland sind im Gegensatz zur Schweiz nicht alle Vogel- und Fledermausarten als „windenergieempfindlich“ eingestuft. Zugvögel, zum Beispiel, spielen bei der Planung von Anlagen keine Rolle. Auch gibt es in Deutschland Schlagopferlisten, aber die beruht auf keiner systematischen Suche. „Auf der Liste der Vögel, die durch die Windenergie gefährdet werden, fungieren folgende Arten: Mäusebussarde, Rotmilan, Seeadler, Stockenten, Mauersegler, Lachmöwen und Feldlerchen, “ erklärt der Windenergie- und Vogelspezialist.“ Da bei der Schlagopferliste aber die Verbreitung der Vögel nicht einbezogen werde, ergebe sich ein verzerrtes Bild: Die Mäusebussarde, die häufig vorkämen, stünden ganz oberst auf der Liste. Zweitrangiert sind Rotmilane, die zehnmal so verbreitet sind wie die Mäusebussarde.

„Zugvögel werden bei unseren Studien nicht berücksichtigt“, erklärte Felix Nordmann. Und bei den Standortprüfungen seien in der Regel keine Geländearbeiten nötig, nur bei ganz besonderen Vogelarten.

Wie nah ist zu nah?

Der Vortrag von Andreas Appenzeller, Vorsitzender der Geschäftsleitung der ADEV Energiegenossenschaft, stand unter dem Titel „Wie nah ist zu nah?“ „In der Bundesverfassung steht die Verhältnismässigkeit des staatlichen Handelns festgeschrieben“, erklärte er den Tagungsteilnehmern, „bei der Windenergie scheint diese Verhältnismässigkeit oft nicht mehr gegeben!“ Die ADEV Energiegenossenschaft betreibt in St. Brais zwei 2 MW-Windturbinen. Die ADEV hat den Richtplan des Kantons Jura gleichzeitig mit dem Bau der Anlage gemeinsam mit den Behörden mitentwickelt. „Im Nutzungsplan musste zum Beispiel die Fläche der Anlagen so gross eingegeben werden, wie der Platz, der beim Bau der Rotoren vor der Montage auf dem Boden benötigt wurde.“ Der 2009 gebaute Windpark liefert jährlich durchschnittlich 6.4 Mio. Kilowattstunden. „Geplant waren 7 Mio. Kilowattstunden, wir drosseln aber nachts bei grossem Windaufkommen die Turbinen, sprich rund einen Monat pro Jahr, obwohl die Anlagen die Grenzwerte der Schallgesetze deutlich unterschreiten.“ Bei der Messung der Anlagen sei nicht der Lärm der Turbinen ein Problem gewesen, sondern andere Lärmquellen wie vorbeifahrende Autos, Kühlaggregate, anspringende Heizungen.

Das Problem sei eher das, was man im Dorf den „Genf-Cointrin-Effekt“ nenne: , ein wiederkehrendes „schneidende Geräusch“. „Vermutlich noch dieses Jahr wird der Anlagenhersteller Enercon die Rotorblätter mit einer technischen Neuheit ausstatten, die aussehen, wie die Federspitzen von Vögeln, diese werden das schneidende Geräusch dämpfen.“ Danach hofft die ADEV, die Anlagen wieder mit voller Leistung betreiben zu können.

Topografie und nicht Distanz ausschlaggebend
Wie Andreas Appenzeller an verschiedenen Beispielen zeigte, ist in St. Brais nicht die Distanz zu den Turbinen für die Wahrnehmung des Flügelrauschens verantwortlich, sondern die Topologie: „Und könnte es auch die unangenehme Wahrnehmung des eigenen Energieverbrauchs sein?“ Gebäude, die in unmittelbarer Nähe liegen, würden bei Vollbetrieb kaum Flügelrauschen wahrnehmen. Andere, die aber zum Beispiel auf dem nächsten Hügelzug stünden, seien betroffen. Nahe nebeneinander stehende Häuser würden je nach Ausrichtung der Gebäude die Geräusche gar nicht oder erheblich wahrnehmen: „Die Topografie und die Gebäudeausrichtung sind ausschlaggebend und nicht die Nähe zu den Anlagen,“ erklärt Andreas Appenzeller: „Die Nähe bei Windanlagen ist immer sehr relativ. Mit absoluten Abständen lösen wir keine Probleme, sondern verhindern den technologischen Fortschritt!“ In St. Brais wurden übrigens seit der Inbetriebnahme 2009 keine Schlagopfer gefunden, weder Vögel noch Fledermäuse.

©Text: Anita Niederhäusern, leitende Redaktorin ee-news.ch

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1 Kommentare

Gautier Blanc

Immer reden sie von Abständen, aber kaum je werden die realen Abstände zu den nächsten bewohnten Häusern genannt.
Wohl kaum zufällig.

Wenn sie von Abständen reden, benennen sie doch diese, ebenso Windturbinenhöhe, Nabenhöhe und Rotorendurchmesser!

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