Die Kommission beschloss zudem mit 6 zu 6 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten, der Standesinitiative Graubünden 13.312 „Werterhaltung der Schweizer Wasserkraft“ Folge zu geben.

UREK-S: Kompromiss betreffend Volksinitiative Grüne Wirtschaft

(UREK-S) Die Umweltkommission des Ständerates, kurz UREK-S ; hat die Beratung des Umweltschutzgesetzes als indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative „Grüne Wirtschaft“ abgeschlossen. Gemäss Auftrag des Ständerates hat sie die Vorlage deutlich verkürzt, das Subsidiaritätsprinzip gestärkt und das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Massnahmen berücksichtigt.


Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates hat den Entwurf des Umweltschutzgesetzes als indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative „Grüne Wirtschaft“ (14.019) angepasst und in der Gesamtabstimmung mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung gutgeheissen. Gegenüber der ursprünglichen Bundesratsvorlage beantragt die Kommission insbesondere folgende Anpassungen:

  • Mit 10 zu 3 Stimmen will die Kommission, dass nur die Reduktion der im Inland verursachten Umweltbelastung durch den Konsum von Ressourcen explizit als Ziel ins Gesetz aufgenommen wird, nicht aber die Umweltbelastung im Ausland. Eine Minderheit fordert, die Belastung im Ausland wie vom Bundesrat vorgeschlagen im Entwurf zu belassen. Weiter beantragt die Kommission einstimmig, die neuen Bestimmungen über die Abfallanlagen aus dem Gesetzesentwurf zu streichen. Damit sollen die Kantone wie bisher die Bewilligung von Abfallanlagen weitgehend eigenständig durchführen können.

  • Aufgrund des schlechten Kosten-Nutzen-Verhältnisses hat die Kommission einstimmig beschlossen, dass die Wirtschaft nicht gezwungen werden soll, Konsumenten über die Umweltauswirkung von Produkten zu informieren. Ebenso beantragt sie einstimmig, keine Rückverfolgbarkeit von Produkten zu verlangen.

  • In Bezug auf Anforderungen an das Inverkehrbringen von Rohstoffen und Produkten ist die Kommission mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung im Wesentlichen dem Vorschlag des Bundesrates gefolgt. Dies unter der Bedingung, dass der Bundesrat nur an Produkte Anforderungen stellen kann, für die anerkannte internationale Standards bestehen und deren An-, Abbau oder Herstellung die Umwelt erheblich belasten. Zudem darf der Bundesrat im Sinne des Subsidiaritätsprinzips erst Vorschriften erlassen, wenn die Wirtschaft keine freiwilligen Vereinbarungen abschliesst oder solche nicht erfüllt werden. Eine Minderheit fordert, dass Anforderungen an das Inverkehrbringen nur bei Holz, Torf, Palmöl, Soja und Fisch und nur im Einklang mit EU-Recht gestellt werden können.

  • Die Pflicht zur Berichterstattung an den Bund soll laut Mehrheit der Kommission nur bei denjenigen Rohstoffen oder Produkten eingeführt werden können, an die der Bundesrat Anforderungen zum Inverkehrbringen stellt. Eine Minderheit will die Berichterstattung ganz streichen.

Werterhaltung der Schweizer Wasserkraft
Die Kommission beschloss zudem mit 6 zu 6 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten, der Standesinitiative Graubünden 13.312 „Werterhaltung der Schweizer Wasserkraft“ Folge zu geben. Die Initiative fordert insbesondere Massnahmen, damit die Wasserkraft bei der Förderung nicht weiter benachteiligt wird. Die Kommission will das Thema im Zusammenhang mit der Energiestrategie 2050 und in Kenntnis der Beschlüsse des Nationalrates vertieft angehen und über notwendige Massnahmen entscheiden.

Die Kommission tagte am 3. November 2014 unter dem Vorsitz von Ständerat Ivo Bischofberger (CE/AI) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern.

Text: Kommissionen für Umwelt Raumplanung und Energie, Parlamentsdienste

0 Kommentare

Kommentar hinzufügen

Top

Gelesen
|
Kommentiert