Der Europäische Rat hat die Befristung der Mindestwerte für Kraftstoffe nicht aufgehoben und keine neuen beschlossen. ©Bild: BDBe

BDBe: Vorgaben für Verkehr nach 2020 offen

(BDBe) Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) teilt mit, dass der Europäische Rat am 23./24. Oktober 2014 für die Zeit nach 2020 keine konkreten Vorgaben für weniger Treibhausgase durch Kraftstoffe und mehr Erneuerbare Energien im Verkehr beschlossen hat. Bislang muss bis zum Jahr 2020 in allen EU-Mitgliedstaaten der Ausstoss von Treibhausgasen durch Benzin und Diesel um 6 Prozent verringert werden.


Ein Anteil von mindestens 10 Prozent dieser Kraftstoffe muss durch Erneuerbare Energien ersetzt werden. Diese für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlichen Mindestwerte sind auf das Jahr 2020 befristet und fallen ab dem 1. Januar 2021 weg.

Befristung nicht aufgehoben
Der Europäische Rat hat die Befristung dieser Mindestwerte nicht aufgehoben. Neue Mindestwerte sind nicht beschlossen worden. In nur allgemeiner Form wird die EU-Kommission zur Entwicklung von „Instrumenten und Massnahmen“ im Verkehrssektor aufgefordert. Dies steht in deutlichem Gegensatz zu der bisherigen EU-Klima- und Energiepolitik in Bezug auf Kraftstoffe. In Deutschland hat hingegen der Bundestag am 9. Oktober 2014 beschlossen, den Ausstoss von Treibhausgasen durch Kraftstoffe für die Zeit ab 2020 um mindestens 6 Prozent zu senken.

Der BDBe bedauert, dass der Europäische Rat die EU-Klima- und Energiepolitik bei Kraftstoffen nach 2020 offen gelassen hat. Bei Kraftstoffen sind klare und alle Mitgliedstaaten verpflichtende Vorgaben für weniger Treibhausgase und mehr Erneuerbare Energien notwendig. Die deutsche Bioethanolwirtschaft fordert, dass die Mindestziele der EU-Richtlinien Erneuerbare Energien (Rl. 2009/28/EG) und Kraftstoffqualität (Rl. 98/70/EG) entfristet und deutlich angehoben werden.

Text: Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe)

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