Der Vorschlag wird nun dem Rat vorgelegt, der binnen zwei Monaten darüber beschliessen muss, und geht zudem zur Prüfung an das Europäische Parlament.

EU: Verringerung des CO2-Gehalts von Treibstoffen

(EU) Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur Umsetzung der Verpflichtungen aus der im Jahr 2009 erfolgten Änderung der Richtlinie über die Qualität von Treibstoffen verabschiedet. Laut Artikel 7a dieser Richtlinie sind die Anbieter verpflichtet, die Lebenszyklustreibhausgasemissionen von Treibstoffen und anderen zur Verwendung in Strassenfahrzeugen bestimmten Energieträgern bis zum Jahr 2020 um 6 % zu verringern.


Die Richtlinie verpflichtet Anbieter darüber hinaus, den von den Mitgliedstaaten bezeichneten Behörden Angaben zur Treibhausgasintensität der von ihnen gelieferten Treibstoffe zu übermitteln. Mit dem Vorschlag wird die in der Richtlinie über die Qualität von Treibstoffen geforderte Norm für CO2-arme Treibstoffe eingeführt und im Unionsrecht verankert. 

Zum Beispiel gegen Ölsand
Hierzu die für Klimapolitik zuständige EU-Kommissarin Connie Hedegaard: „Ich freue mich, dass die Kommission endlich diesen Vorschlag zur Verringerung der Klimaauswirkungen unserer Treibstoffe vorlegen kann. Es ist kein Geheimnis, dass unser ursprünglicher Vorschlag sich aufgrund des Widerstands einiger Mitgliedstaaten nicht durchsetzen konnte. Dennoch unternimmt die Kommission heute einen erneuten Versuch, um sicherzustellen, dass es künftig eine Methodik und damit auch Anreize gibt, sich für weniger umweltbelastende Treibstoffe und gegen stärker verschmutzende Quellen wie Ölsand zu entscheiden. Ich ersuche die Mitgliedstaaten daher mit Nachdruck darum, diesen Vorschlag anzunehmen und die Vorkehrungen zur Förderung stärker umweltschonender Treibstoffe im europäischen Verkehr beizubehalten.“

Mit dem Vorschlag wird eine Methodik zur Berechnung der CO2-Intensität verschiedener Treibstoffarten (Benzin, Diesel, Flüssiggas (LPG) und komprimiertes Erdgas (CNG)) eingeführt. Jeder dieser Treibstoffarten wird ein Standardwert zugeordnet, der auf den während des gesamten Lebenszyklus ausgestossenen Emissionen basiert. Die Anbieter müssen bei der Meldung der CO2-Intensität ihrer Treibstoffe an die Mitgliedstaaten von nun an diese Werte verwenden, wodurch sichergestellt werden soll, dass die Emissionen aus dem Strassenverkehr bis 2020 um 6 % verringert werden.

Strengere Regeln für die Berichterstattung
Um bezüglich der Art und des Ursprungs der im Strassenverkehr der EU verwendeten Treibstoffe für mehr Transparenz zu sorgen, werden strengere Regeln für die Berichterstattung eingeführt. Die einschlägigen Informationen werden von den Anbietern an die Mitgliedstaaten gemeldet und von diesen an die Kommission weitergeleitet, was zu einem besseren Verständnis des in der EU verwendeten Treibstoffmixes für Strassenfahrzeuge führen wird.

Stärkere Marktsignale
Die neue Methodik und die strengeren Meldepflichten dürften auch stärkere Marktsignale bewirken und damit einen Beitrag zum Ziel der Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 6 % leisten. In der Praxis bedeutet dies, dass jede Erhöhung des Volumens CO2-intensiver Rohöle (wie Ölsand) gegenüber dem Vergleichsstandard des Jahres 2010 durch angemessene Massnahmen zur Senkung der Emissionen in anderen Bereichen begleitet werden müsste. Dies könnte durch den Einsatz von nachhaltigen Biotreibstoffen und elektrischer Energie oder beispielsweise durch Senkung der Treibhausgasemissionen bei der Extraktion fossiler Brennstoffe erreicht werden.

Die Europäische Kommission präsentiert mit diesem Vorschlag einen einfachen und wirksamen Mechanismus zur Erfassung der Emissionen aus dem Strassenverkehr, der gleichzeitig ein hohes Niveau des Klimaschutzes gewährleisten wird. Der Vorschlag ist Ergebnis umfassender technischer und wirtschaftlicher Analysen sowie der öffentlichen Konsultationen der Kommission. Diese wurden durchgeführt, nachdem die Abstimmung zum ursprünglichen Vorschlag der Kommission im Jahr 2011 zu keinem eindeutigen Ergebnis geführt hatte. Dadurch war eine gewisse Zeit erforderlich, ehe der endgültige Vorschlag vorgelegt werden konnte. Die Ergebnisse sind in der Folgenabschätzung zu dem Vorschlag detailliert beschrieben.

Der Vorschlag wird nun dem Rat vorgelegt, der binnen zwei Monaten darüber beschliessen muss, und geht zudem zur Prüfung an das Europäische Parlament.

Hintergrund

Die Verringerung des CO2-Abdrucks der Treibstoffe im Verkehrssektor ist Teil des Klima- und Energiepakets 2020 und integraler Bestandteil der Massnahmen für einen schrittweisen Übergang zu einem CO2-armen Verkehrssektor gemäss der EU-Klimapolitik und dem Weissbuch Verkehr. Dadurch wird zu einer Verringerung der Treibhausgasemissionen beigetragen, deren Gesamtmenge bis 2020 auf einen Wert von 20 % unterhalb des Stands von 1990 zurückgeführt werden soll.

Weitere Informationen:

Text: Europäische Kommission

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