Die Zubauzahlen der vergangenen zwölf Monate liegen mit etwa 2397 MW knapp unterhalb des im Rahmen der EEG-Reform gesetzlich festgelegten Zubaukorridors von 2400 MW bis 2600 MW.

Deutschland: Einspeisevergütung für PV-Anlagen sinkt nur noch um 0.25 Prozent

(Bundesnetzagentur) Da der Zubau neuer PV-Anlagen in Deutschland erstmals unterhalb des gesetzlichen Korridors liegt, sinken die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) im Zeitraum vom 1. Oktober 2014 bis zum 1. Dezember 2014 jeweils zum Monatsersten nur noch um 0.25 Prozent. Dies gab die deutsche Bundesnetzagentur bekannt.


"Die Zubauzahlen der vergangenen zwölf Monate liegen mit etwa 2397 MW knapp unterhalb des im Rahmen der EEG-Reform gesetzlich festgelegten Zubaukorridors von 2400 MW bis 2600 MW", sagte Jochen Homann, Präsident der deutschen Bundesnetzagentur. Im letzten Berechnungszeitraum hatte der Zubau mit ca. 3000 MW noch innerhalb des Zubaukorridors des alten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) von 2012 (2500 bis 3500 MW) gelegen. "Bereits im vergangenen Jahr ist der monatliche Zubau von PV-Anlagen kontinuierlich gesunken. Diese Entwicklung hat sich nun fortgesetzt. Die Zubaurate hat sich damit weiter verstetigt und entspricht dem gewünschten Entwicklungspfad des Gesetzgebers", so Homann weiter.

Variable Absenkung
Die Einspeisevergütung für Strom aus PV-Anlagen nach dem EEG wird monatlich angepasst. Hierbei ist eine konstante Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein halbes Prozent vorgesehen. Die Einspeisevergütung wird zusätzlich abgesenkt, wenn sich der Zubau oberhalb des im EEG festgelegten Korridors von 2400 MW bis 2600 MW pro Jahr bewegt. Die Absenkung erfolgt dabei stufenweise je nach Höhe der Überschreitung. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors führt dagegen dazu, dass die Vergütung weniger stark sinkt, gleich bleibt oder sogar ansteigt.

Die deutsche Bundesnetzagentur ist für die Registrierung der, nach dem EEG geförderten, PV-Anlagen zuständig. Darüber hinaus ermittelt sie die neuen Einspeisevergütungen und veröffentlicht diese im Bundesanzeiger und auf ihren Internetseiten. Für die Berechnung der Degression bilden die vergangenen zwölf Monate die Datengrundlage. Im Rahmen der aktuellen Absenkung der Vergütungssätze sind dies die Zubauzahlen der Monate September 2013 bis August 2014.

Gefestigtere Datengrundlage
Für die Bestimmung des Gesamtausbaus der nach EEG geförderten PV-Anlagen wurden die Zahlen des PV-Meldeportals um die Daten für das bislang unvollständig erfasste Jahr 2009 durch Schätzungen der Bundesnetzagentur auf Grundlage der Daten der Übertragungsnetzbetreiber um 644 MW ergänzt. Der gesetzlich festgelegte Deckel von 52 GW Gesamtausbau wird nun aufgrund einer gefestigteren Datengrundlage bestimmt.

Anlageregister
Neben dem PV-Meldeportal führt die deutsche Bundesnetzagentur seit dem 1. August 2014 auch ein Anlagenregister, um den Zubau der erneuerbaren Energien zu erfassen. Hier werden mit Ausnahme der PV-Anlagen sämtliche Erneuerbare-Energien-Anlagen, die seit dem 1. August 2014 in Betrieb gegangen sind, erfasst. Erstmals hat die Bundesnetzagentur nun Zahlen aus dem Anlagenregister auf den Internetseiten der deutschen Bundesnetzagentur www.bundesnetzagentur.de veröffentlicht.

Text: Deutsche Bundesnetzagentur

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