Insgesamt liegen über 2000 Vorschläge und Anträge auf dem Tisch der Arbeitsgruppe MuKEn der Konferenz der kantonalen Energiefachstellen (EnFK).

MuKEn 2014: Fordern die Kantone heraus

(PM) An der Fachanhörung zu den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) haben sich über 100 Experten und Fachorganisationen beteiligt. Insgesamt liegen über 2000 Vorschläge und Anträge auf dem Tisch der Arbeitsgruppe MuKEn der Konferenz der kantonalen Energiefachstellen (EnFK).


Die Plenarversammlung nimmt zur Kenntnis, dass der am 2. Mai 2014 bereinigte Entwurf etwa in der Mitte des Meinungsspektrums liegt. Die Plenarversammlung hat über dies zur Kenntnis genommen, dass die UREK-N wie von den Kantonen in der Vernehmlassung gefordert, die grosse Wasserkraft mit den übrigen erneuerbaren Energien gleichstellt und für neue Projekte, Erweiterungen und Erneuerungen Beiträge in Aussicht stellt.

Nächste Ebene
Die Gebäude in der Schweiz müssen im europäischen Vergleich heute schon hohe bautechnische Anforderungen erfüllen. Das Erreichen einer nächsten Ebene ist deshalb nicht einfach und anforderungsreich. Die Erarbeitung der MuKEn steht deshalb unter intensiver Beobachtung. Nur so lässt sich die breite Beteiligung in der Fachanhörung erklären. Die Erwartungen an die MuKEn 2014 sind teilweise sehr kontrovers. Der von der Plenarversammlung der EnDK am 2. Mai nach erster Lesung verabschiedete Entwurf scheint einigermassen in der Mitte des Meinungsspektrums zu liegen. Die Plenarversammlung hat nun den Auftrag erteilt, die definitive Fassung zu erarbeiten. Sie will an der grundsätzlichen, sehr anspruchsvollen Linie festhalten und allenfalls zusätzliche, freiwillige Module aufnehmen. Bei der technischen Ausgestaltung der Grundsätze werden sich da und dort noch Akzente verschieben.

Bereits in der Vernehmlassung haben die Kantone vorgeschlagen, die grosse Wasserkraft ebenfalls als erneuerbare Energie zu fördern. Die UREK-N unterbreitet dem Nationalrat nun einen entsprechenden Vorschlag. Die Kantone bekräftigen ihre Absicht in die Verhandlungen über die Ausgestaltung der Wasserzinsregelung für die Zeit nach 2020 einzutreten. Sie halten jedoch fest, dass von Ihnen eine Anpassung der Wasserzinsregelung vor 2020 aus grundsätzlichen Überlegungen abgelehnt wird. Sie haben ferner bekräftigt, dass die Förderung der erneuerbaren Energien keine dauerhafte Lösung sein kann und im Rahmen des Übergangs vom Förder-zum Lenkungssystem generell aufgegeben werden sollte. Wichtig ist nach Ansicht der Kantone zudem, dass darauf verzichtet wird, der Wasserkraft über den Weg des Umwelt-Natur-und Landschaftsschutzes laufend noch höhere Auflagen zu machen und damit die Gestehungskosten in die Höhe zu treiben.

Die Massnahmen der Kantone im Gebäudebereich wirken
Die Energiepolitik der Kanton ist im Zusammenspiel mit der Energiepolitik des Bundes wirksam. So konnte in den letzten Jahren der Energieverbrauch vom Bevölkerungswachstum entkoppelt werden. Die weitere Entwicklung der Energie und Raumordnungspolitik wird dazu beitragen, dass dieser Trend anhalten wird.

Text: Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK)

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