Die Subvention von Grosswasserkraftwerken ist heikel.

Aqua Viva: Subvention von Grosswasserkraft ist heikel!

(PM) Aqua Viva hegt grosse Zweifel, ob die Subventionierung von Grosswasserkraft einen sinnvollen Beitrag zur Energiewende leisten kann.


Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (Urek) beantragt, die Obergrenze für Investitionsbeiträge an Wasserkraftwerke von 10 Megawatt aufzuheben. Im Rahmen der Energiestrategie 2050 könnten so auch Grosswasserkraftwerke gefördert werden und bis zu 40 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten vergütet erhalten. Die Finanzierung wird über das Förderinstrument der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) sichergestellt.

Entscheidet sich die Politik trotz der gewichtigen Nachteile für die Förderung der Grosswasserkraft ist diese laut der Position von Aqua Viva an die folgenden Bedingungen zu knüpfen:

  • Die Vergabe von Fördergeldern ist an ökologische und landschaftliche Kriterien zu koppeln.
  • Die Förderung der Kleinwasserkraft wird aufgegeben. Im Minimum muss die Förderuntergrenze von heute 300 Kilowatt auf 3 Megawatt angehoben werden. Ausnahmen sind keine möglich. Der Rückbau besonders schädlicher Kleinwasserkraftwerke darf kein Tabu sein.
  • Prioritär sind Um- und Ausbauten von bestehenden Grosswasserkraftwerken zu unterstützen, die zu keinen neuen Beeinträchtigungen der Gewässerökologie und Landschaft führen.

Details zur Ausgangslage, Beurteilung und Position von Aqua Viva finden Sie im Positionspapier Grosswasserkraft >>

Text: Aqua Viva

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