Bis zum 1. Oktober 2014 können Betreiber von Windenergieanlagen auf See die Teilnahme am Kapazitätsübertragungsverfahren schriftlich beantragen.

Bundesnetzagentur: Eröffnet erstes Verfahren zur Zuweisung von Offshore-Anschlusskapazitäten

(PM) Homann: "Die Bundesnetzagentur hat heute, bereits einen Monat nach Inkrafttreten der neuen Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz, das erste Verfahren zur Zuweisung von Anschlusskapazität auf Anbindungsleitungen für Windenergieanlagen auf See eröffnet."


Bei der Bestimmung der höchstens zuweisbaren Anschlusskapazität hat die Bundesnetzagentur die im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgesehene Möglichkeit genutzt maximal 7700 Megawatt (MW) Anschlusskapazität zuzuweisen. Auf den in der Nord- und Ostsee beauftragten Anbindungsleitungen können unter Berücksichtigung sämtlicher bestehender unbedingter Netzanbindungszusagen von den 7700 MW damit noch bis zu 1722.7 MW Anschlusskapazität zugewiesen werden.

Bis zum 1. Oktober 2014 können Betreiber von Windenergieanlagen auf See die Teilnahme am Kapazitätsübertragungsverfahren schriftlich beantragen.

Prüfung Versteigerungsverfahren
Nach Ablauf des Stichtages entscheidet die Bundesnetzagentur gemäss der am 13. August 2014 festgelegten Regelungen über die Teilnahme der Antragsteller am Kapazitätszuweisungsverfahren. Anhand der erteilten Zulassungen wird auch geprüft, ob ein Versteigerungsverfahren erforderlich ist. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Nachfrage der zugelassenen Bewerber entweder 1722.7 MW oder die physikalisch maximal auf einer Anbindungsleitung zur Verfügung stehende Kapazität überschreitet. Die Zulassung zur Teilnahme am Kapazitätszuweisungsverfahren gilt auch für die Teilnahme an einem etwaig durchzuführenden Versteigerungsverfahren.

„Mit der Veröffentlichung der verfügbaren Anschlusskapazität sowie der freien Anschlusskapazität auf den einzelnen Netzanbindungssystemen können potentielle Antragsteller jetzt über eine Beteiligung am Zuweisungsverfahren entscheiden“, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Einleitung des Verfahrens zur Zuweisung von Anschlusskapazität auf Anbindungsleitungen für Windenergieanlagen auf See ist auf den Internetseiten www.bundesnetzagentur.de/BK6-Aktuelles der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

Text: Deutsche Bundesnetzagentur

0 Kommentare

Kommentar hinzufügen

Top

Gelesen
|
Kommentiert