Die Nagra kann ihre geologischen Untersuchungen für Etappe 2 des Auswahlverfahrens für geologische Tiefenlager abschliessen. ©Grafik: Nagra

Geologische Tiefenlager: 41 ENSI-Forderungen detailliert behandelt

(PM) Die Nagra kann ihre geologischen Untersuchungen für Etappe 2 des Auswahlverfahrens für geologische Tiefenlager abschliessen. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) bestätigt in einem Schreiben an das Bundesamt für Energie (BFE), dass die Nagra die Themen der 41 ENSI-Forderungen aus dem Jahr 2011 vollständig und detailliert behandelt hat.


Der geologische Kenntnisstand ist damit ausreichend, damit die Nagra ihre Vorschläge für mindestens zwei Standorte pro Lagertyp (Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle sowie Lager für hochradioaktive Abfälle) beim BFE einreichen kann. Mit der Bekanntgabe der Vorschläge ist Anfang 2015 zu rechnen.

Zwischenhalt-Fachsitzungen
Seit März 2013 hat das ENSI elf so genannte «Zwischenhalt-Fachsitzungen» mit Fachpersonen des Bundes, der Kantone und aus Deutschland durchgeführt. An diesen Sitzungen musste die Nagra über den Kenntnisstand zu den vom ENSI aufgeworfenen Themen sowie über die spätere Umsetzung in den provisorischen Sicherheitsanalysen und dem sicherheitstechnischen Vergleich Bericht erstatten (siehe Infokasten). Das ENSI hält nun in einem Schreiben an das BFE fest, dass die in den 41 Forderungen angesprochenen Themen und Aspekte von der Nagra vollständig und detailliert behandelt wurden. Der dargelegte geologische Kenntnisstand reiche aus, damit die Nagra die Unterlagen für die provisorischen Sicherheitsanalysen und den sicherheitstechnischen Vergleich für die laufende Etappe 2 des Auswahlverfahrens fertigstellen und bei den Behörden einreichen könne. Die Zwischenhalt-Fachsitzungen sind damit abgeschlossen.


Deutlich verbesserter Kenntnisstand
Die teilnehmenden Gremien (Expertengruppe Geologische Tiefenlagerung EGT, Kommission für Nukleare Sicherheit KNS, Arbeitsgruppe Sicherheit Kantone und Kantonale Expertengruppe Sicherheit AG SiKa/KES) haben sich positiv zum Ablauf und zu den Ergebnissen der Zwischenhalt-Fachsitzungen geäussert. Der geologische Kenntnisstand habe sich im Vergleich zu Etappe 1 deutlich verbessert. Für alle an den Zwischenhalt-Fachsitzungen teilnehmenden Gremien und für die Sicherheitsbehörde ENSI gilt, dass die abschliessende Beurteilung des Kenntnisstands und der Standortvorschläge erst in der Detailprüfung nach Einreichung der Vorschläge durch die Nagra beim BFE erfolgen kann.

Mit der Bekanntgabe der Standortvorschläge der Nagra ist Anfang 2015 zu rechnen. Diese werden dann behördlich überprüft und in eine öffentliche Anhörung geschickt. Am Ende von Etappe 2 - voraussichtlich 2017 - wird der Bundesrat entscheiden, welche Standortgebiete im weiteren Auswahlverfahren verbleiben. Die definitive Standortwahl erfolgt in Etappe 3, in der das nach Kernenergiegesetz erforderliche Rahmenbewilligungsverfahren eingeleitet wird.

41 Forderungen zu ergänzenden Untersuchungen - Das schweizerische Standortauswahlverfahren «Sachplan geologische Tiefenlager» verläuft in drei Etappen. Ziel der laufenden Etappe 2 ist eine Einengung der sechs in Etappe 1 identifizierten geologischen Standortgebiete auf mindestens zwei pro Lagertyp. Dafür müssen die sechs Standorte vertieft untersucht und provisorische Sicherheitsanalysen durchgeführt werden. Im Jahr 2011 hat das ENSI überprüft, ob die von der Nagra geplanten Arbeiten in Etappe 2 für einen sicherheitstechnischen Standortvergleich ausreichen und 41 Forderungen zu ergänzenden Untersuchungen formuliert (siehe MM vom 28.3.2011). Auch die Kantone und die KNS hatten zum geologischen Kenntnisstand für Etappe 2 Stellung genommen (MM vom 12.7.2011). Dabei wurde das Anliegen nach einem «Zwischenhalt» zur Beurteilung des Kenntnisstandes vor Einreichung der sicherheitstechnischen Unterlagen in Etappe 2 formuliert. Daraus resultierten die Zwischenhalt-Fachsitzungen.

Text: Bundesamt für Energie BFE

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