Greenpeace Energy fordert das Bundeswirtschaftsministerium mit einer Stellungnahme auf, einen Wettbewerbs-Schutz für kleinere Bürgerenergie-Projekte festzuschreiben.

Greenpeace Energy: Wettbewerbsschutz für Bürgerenergie ist unverzichtbar

(PM) Greenpeace Energy fordert die Bundesregierung auf, einen Wettbewerbs-Schutz für kleinere Bürgerenergie-Projekte festzuschreiben. Konkret schlägt Deutschlands grösste Energie-Genossenschaft vor, im Rahmen der geplanten Ausschreibungsregeln für neue Ökostrom-Anlagen ein genau definiertes Projekt-Kontingent exklusiv für Akteure aus regionalen Bürgerinitiativen, Genossenschaften oder Kommunen zu reservieren. Das Ziel: kleinere Anbieter sollen im Wettbewerb mit grossen, finanzkräftigen Konzernen nicht abgehängt werden.


"Wir sehen Ausschreibungen grundsätzlich kritisch und glauben nicht daran, dass diese zu den von der Politik erwarteten Kostensenkungen beim Ausbau der erneuerbaren Energien führen", sagt Marcel Keiffenheim, Leiter Energiepolitik bei Greenpeace Energy. "Wenn die Ausschreibungen aber - wie im neuen EEG vorgesehen - demnächst für Anlagenbetreiber verpflichtend werden, dann muss darin ein expliziter Schutz für die Bürgerenergie festgeschrieben werden."

Kleine Akteure im Nachteil
Diese kleineren Akteure nämlich sind bei freien Ausschreibungen im Nachteil gegenüber grossen Anbietern, die Planungsrisiken auf mehrere Projekte verteilen können. Im direkten Wettbewerb wirken auf Bürgerenergie-Gesellschaften deshalb insbesondere das Risiko eines Nicht-Zuschlages sowie die Schwierigkeit, nötiges Risikokapital aufzubringen, abschreckend. "Folge: die Akteurs-Vielfalt beim Ausbau der erneuerbaren Energien wäre gefährdet", so Keiffenheim.

Greenpeace Energy schlägt deshalb vor, im Rahmen der derzeit vom Bundeswirtschaftsministerium zu entwickelnden Ausschreibungsregeln für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ein spezielles Ausschreibungssegment einzurichten, das ausschliesslich für kleinere und regionale Akteure vorgesehen ist. Dieses Segment könnte zum Beispiel ein Viertel aller geförderten Neubau-Projekte ausmachen. Bürgerenergie-Gesellschaften lassen sich dadurch definieren, dass mehr als die Hälfte der Stimmrechtsanteile von mindestens sieben natürlichen Personen, von Genossenschaften oder Gebietskörperschaften aus der betroffenen Region gehalten werden und dass die Leistung der geplanten Anlagen fünf Megawatt nicht überschreitet.

Forderung von Refinanzierungsfonds
Daneben fordert Greenpeace Energy, einen so genannten "Refinanzierungsfonds" einzuführen, der für Bürgerenergie-Projekte im Falle eines Nicht-Zuschlags die entstandenen Kosten abfedert. Dieser Fonds könnte sich etwa aus Versicherungs-Zahlungen der Ausschreibungs-Teilnehmer speisen. Die Höhe dieser Zahlungen und der Kompensationen würde sich dann an der Leistung der geplanten Anlagen orientieren.

Offene Stellungnahmen
Die Forderungen von Greenpeace Energy finden sich in einer offiziellen Stellungnahme, die das Unternehmen am 22. August 2014 an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Berlin geschickt hat. Das Ministerium hatte Mitte Juli Branchenakteure zu einem Konsultationsverfahren eingeladen, bei dem modellhaft Eckpunkte für ein neues Ausschreibungsdesign für Photovoltaik-Freiflächenanlegen festgelegt werden sollen. Laut dem am 1. August in Kraft getretenen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind Ausschreibungen für die Förderung neuer Ökostrom-Anlagen ab 2017 verpflichtend vorgesehen.

Vollständige Stellungnahme von Greenpeace Energy an das Bundeswirtschaftsministerium >>

Text: Greenpeace Energy

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