Nach einer Betriebsdauer von 40 Jahren ist für den Weiterbetrieb eines Kernkraftwerkes ein Langzeitbetriebskonzept nötig beantragt die UREK.

UREK: Langzeitbetriebskonzept für die Kernenergie

(UREK-N) Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates hat im Rahmen des ersten Massnahmenpaketes der Energiestrategie 2050 (13.074) die Änderungen zum Kernenergiegesetz beraten. Sie beantragt, dass nach einer Betriebsdauer von 40 Jahren für den Weiterbetrieb eines Kernkraftwerkes ein Langzeitbetriebskonzept nötig ist. Damit kann die Betriebszeit jeweils um weitere 10 Jahre verlängert werden. Zudem hat die Kommission mit 15 zu 7 Stimmen beschlossen, eine Motion zu den Wasserzinsen einzureichen.


Mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission des Nationalrates, dass nach einer Betriebsdauer von 40 Jahren für den Weiterbetrieb eines Kernkraftwerkes ein Langzeitbetriebskonzept nötig ist. Nach der Bewilligung des Konzeptes durch das ENSI kann der Betrieb jeweils um weitere 10 Jahre verlängert werden, vorausgesetzt das Konzept gewährleistet eine steigende Sicherheit über die verbleibende Betriebsdauer. Für die Sicherheit relevant sind sowohl bauliche Nachrüstungen wie auch der ausreichende Personalbestand und das nötige Fachwissen. Für Kernkraftwerke, die beim Inkrafttreten der neuen Bestimmungen bereits mehr als 40 Jahre in Betrieb sind, soll die Pflicht eines Langzeitbetriebskonzeptes erst ab einer Betriebsdauer von 50 Jahren gelten.

Maximal zweimal bewilligen
Eine Minderheit beantragt, dass das Langzeitbetriebskonzept maximal zweimal bewilligt werden kann, Kernkraftwerke also längstens 60 Jahre betrieben werden können. Eine zweite Minderheit verlangt, dass Kernkraftwerke, die beim Inkrafttreten der neuen Bestimmungen bereits mehr als 40 Jahre in Betrieb sind, eine Betriebsdauer von 50 Jahren nicht überschreiten dürfen. Eine weitere Minderheit beantragt, dass die Anforderung an eine steigende Sicherheit für die Bewilligung eines Langzeitbetriebskonzeptes nicht explizit im Gesetz festgehalten wird.

Weiter stimmt die Kommission mit 14 zu 11 Stimmen dem Antrag des Bundesrates zu, die Ausfuhr von abgebrannten Brennelementen zur Wiederaufbereitung endgültig zu verbieten. Eine Minderheit will das bis im Juni 2016 gültige Moratorium für die Ausfuhr von abgebrannten Brennelementen auslaufen lassen.

Motion zu Wasserzinsen
Schliesslich hat die Kommission mit 15 zu 7 Stimmen beschlossen, eine Motion (14.3668) zu den Wasserzinsen einzureichen. Sie beauftragt den Bundesrat, in Zusammenarbeit mit den Kantonen und der Energiewirtschaft eine Regelung für die Wasserzinsen nach 2019 zügig an die Hand zu nehmen. Er soll darauf hinarbeiten, dass die Kantone für Anlagen, die Investitionsbeiträge gemäss neuem Energiegesetz erhalten, während 10 Jahren teilweise oder ganz auf die Wasserzinsen für die zusätzliche Produktion verzichten.

Killer und Leuthard in Bern
Die Kommission tagte am 25./26. August 2014 unter dem Vorsitz von Nationalrat Hans Killer (V/AG) sowie in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern.

Text: Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates UREK-N

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