Janne Andresen, Referentin für Energiepolitik. ©Bild: Enver Hirsch/Greenpeace Energy

EEG: Diese Reform bleibt vieles schuldig

(©CR/Greenpeace Energy) Monatelang wurde zwischen Politik und Branche gestritten, mit Brüssel gerungen und in letzter Minute nachjustiert . Zum 1. August 2014 nun tritt die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) endgültig in Kraft. Greenpeace Energy hat die Debatte intensiv begleitet und sich dabei auch erfolgreich in den politischen Prozess eingemischt. Dennoch dürfte diese EEG-Reform eine zwiespältige Wirkung auf die Energiewende in Deutschland haben.


Eine Bestandsaufnahme von Janne Andresen, Referentin für Energiepolitik bei Greenpeace Energy.

Frage: Wie wird die jetzt geltende EEG-Novelle den Umbau der Energieversorgung in Deutschland beeinflussen?

Janne Andresen: Unsere Befürchtung ist: diese Reform bremst die Energiewende gleich in mehreren Punkten aus. Statt eine breite Akteurs-Vielfalt zu garantieren, wird die Bürgerenergiewende abgewürgt und der Markt den grossen Konzernen überlassen. Ausserdem sollen Vergütungen gekürzt und die Vermarktungsregeln verändert werden. Die Folge: der Ausbau der Erneuerbaren wird verlangsamt, die Stromversorgung bleibt auf absehbare Zeit schmutziger als nötig. Das politische Ziel, eine nachhaltige Energieversorgung im Sinne von Klimaschutz und Ressourcenschonung zu erreichen, wird damit nicht erreicht.

Frage: Für den Ökostrom-Ausbau sollen ja künftig keine Mindestziele mehr gelten, sondern so genannte „Ausbaukorridore“ – sprich: bis zum Jahr 2025 soll der Anteil der Erneuerbaren am Bruttostromverbrauch maximal 45 Prozent betragen, 2035 maximal 60 Prozent. Was ist von diesen Ausbaupfaden zu halten?

Andresen: Diese Korridore lehnen wir klar ab, denn sie drosseln den Ausbau der Erneuerbaren. Die Bürger wollen ja einen schnelleren Ausbau, das hat unter anderem eine von uns in Auftrag gegebene Umfrage gezeigt. Die Energiewende jetzt zu verlangsamen und vor allem die beiden günstigsten Technologien – Windenergie an Land und Photovoltaik – zu deckeln, das macht aus unserer Sicht keinen Sinn, weder ökologisch noch ökonomisch. Denn, auch das haben wir berechnen lassen: schon heute produzieren diese Ökostrom-Anlagen zum Teil deutlich günstiger als der konventionelle Kraftwerkspark. Allein bis 2030 summiert sich der Kostenvorteil der Erneuerbaren auf 54 Milliarden Euro. Wir verstehen nicht, warum die Politik freiwillig auf diese Einsparpotenziale verzichten will, wo doch die EEG-Debatte vornehmlich vom Kostenargument geprägt war.

Frage: Quasi in letzter Minute hat die Bundesregierung ja noch den Passus ins Gesetz geschrieben, wonach neue Ökostrom-Anlagen keinen Förderanspruch mehr haben, wenn sie über einen Zeitraum von mehr als sechs Stunden negative Preise an der Strombörse erzielen. Kann eine solche Regelung wirklich dazu dienen, die Erneuerbaren besser in den Strommarkt zu integrieren?

Andresen: Nein, aus unserer Sicht ist das ein völlig falscher Ansatz. Natürlich müssen Ökostrom-Anlagen in den Markt integriert werden. Aber die geplanten Vergütungskürzungen bei Negativpreisen bestrafen einseitig die erneuerbaren Energien. Die nämlich sollen künftig die Zeche dafür zahlen, wenn unflexible Atom- und Kohlekraft mit ihrem schmutzigen Strom die Netze verstopfen und ein Überangebot mit negativen Börsenpreisen produzieren.

Frage: Die Strombörse wird künftig eine noch zentralere Rolle für den Verkauf von Ökostrom spielen. Denn schon ab 2016 – also früher als geplant – soll eine so genannte „verpflichtende Direktvermarktung“ für erneuerbare Energien eingeführt werden. Das dürfte dazu führen, dass neue Anlagen mit einer Leistung über 100 kW ihren Strom bald ausschliesslich über die Börse verkaufen…

Andresen: ….und davor haben wir immer gewarnt, weil dieser Strom dann an der Börse zu Graustrom unbekannter Herkunft wird. Der Verbraucher kann also in Zukunft kaum direkt mit wertvollem Ökostrom beliefert werden. In Zukunft werden nämlich die meisten erneuerbare Energien Anlagen über die sogenannte „Marktprämie“ gefördert. Hier bekommen sie eine monatlich angepasste Prämie, die auf den Marktpreis aufgeschlagen wird. Es fallen aber zusätzliche Kosten für Vermarktung und Verwaltung an, die ab sofort nicht mehr mit vergütet werden. Da die Unsicherheit der Vermarktung mit der Marktprämie wächst, werden ausserdem die Risikoaufschläge steigen und sich dadurch die Finanzierungskosten insgesamt erhöhen. Auch die Bonität von kleinen Akteuren dürfte dann eine sehr grosse Rolle spielen. Vor allem Bürger-Energieprojekte könnten dann aus dem Markt gedrängt werden.

Frage: Gibt es Alternativen zu dieser Form der Vermarktung?

Andresen: Die soll es geben! In der EEG-Novelle ist eine so genannte Verordnungsermächtigung enthalten, die eine Direktvermarktung von Strom aus EEG-Anlagen direkt an die Stromkunden ermöglichen soll. Das ist ein grosser Erfolg, für den wir lange und ausdauernd gekämpft haben. Nun wird in der Branche über das beste Modell diskutiert. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass die neue Form der Direktvermarktung insbesondere der dezentralen Energiewende nutzt, ökologisch sinnvoll gestaltet wird und gegenüber den EEG-Umlage-Zahlern fair bleibt.

Frage: Kleinere Energie-Akteure sehen sich durch die EEG-Reform ja gleich mehrfach unter Druck. Warum?

Andresen: Neben der Direktvermarktungspflicht ist das grösste Problem, dass ab 2017 alle neuen Windkraft- oder Photovoltaik-Anlagen ausgeschrieben werden müssen. Schon 2016 soll es ein Pilotverfahren zu diesem neuen Ausschreibungsmodell geben. Wir haben zusammen mit andern Ökostromanbietern schon Anfang des Jahres vor diesem Modell gewarnt. Denn: kleinere Akteure sind durch die Ausschreibungen gleich mehrfach benachteiligt. Sie haben eine geringere Bonität als Grosskonzerne und können sich die kostspielige Teilnahme an einer Ausschreibung oft gar nicht leisten oder sie personell nicht bewältigen – obwohl sie eine Anlage vielleicht günstiger bauen würden als ein grosser Konkurrent. Das Ausschreibungsmodell kann also am Ende zu deutlichen Mehrkosten führen, statt zu einer Kostenersparnis. Wir fordern deshalb, Bürgerenergie-Projekte von diesem Modell teilweise auszunehmen – etwa über ein gesondertes Kontingent an Neubau-Projekten, bei denen die übermächtige Konkurrenz grosser Anbieter aussen vor bleibt.

Frage: Bürgerenergie braucht aus Ihrer Sicht künftig einen besonderen Schutz?

Andresen: Ja, denn eigentlich war die Energiewende mal als gesellschaftliches Gemeinschaftsprojekt gedacht, getragen durch das Engagement der Bürger. Diese Gesetzesreform nimmt darauf keine Rücksicht. Stattdessen erschwert es auch in Zukunft, Bürgerprojekten sowie kleinen und mittleren Unternehmen, saubere Kraftwerke zu bauen und betreiben zu können – beziehungsweise diesen Strom auch selbst zu verbrauchen.

Frage: Damit wären wir beim Stichwort „Eigenverbrauch“. Die so genannte „Sonnensteuer“ im EEG liess sich trotz breiten politischen Widerstandes nicht verhindern. Das bedeutet: wer sich aus eigenen Ökostrom-Anlagen selbst versorgt, muss künftig einen Teil der EEG-Umlage mittragen…

Andresen: Es handelt sich dabei zwar nur um eine „reduzierte“ EEG-Umlage von zunächst 30, später 40 Prozent, das wären nach derzeitigem Stand rund zweieinhalb Cent pro Kilowattstunde. Aber auch diese Mehrbelastung ist ein falsches politisches Signal. Wir werden uns auch weiter politisch dafür einsetzen, dass die Eigenversorgung – aber auch Nahversorgungskonzepte wie Mieterstrom – weiterhin möglich und wirtschaftlich darstellbar sind. Solche dezentralen Modelle sind aus unserer Sicht ein entscheidender Bestandteil für eine erfolgreiche Energiewende.

Frage: Immerhin wird ja der Eigenverbrauch aus konventionellen Energiequellen mit der vollen EEG-Umlage belegt…

Andresen: …das ist grundsätzlich auch zu begrüssen, allerdings greift diese Regelung viel zu kurz, da es sich bei betroffenen meist um Blockheizkraftwerke, also Kraft-Wärme-Kopplung, handelt. Nun soll aber bereits im Herbst das KWK-Gesetz novelliert werden – und in dieser Reform dürfte die Selbstnutzung von KWK-Strom dann wieder entlastet werden. Sprich: der industrielle Eigenverbrauch wird am Ende doch wieder deutlich besser gestellt.

Frage: Auch mit dieser EEG-Reform bleiben viele Industrien ja weiter teilweise von der EEG-Umlage befreit.

Andresen: Diese Privilegierung läuft schon seit Jahren aus dem Ruder. Die Bundesregierung hat hier eine echte Chance verpasst, dies auszubügeln, denn die neu festgelegten Begrenzungen sind nicht ausreichend. Viel mehr Sinn würde es machen, wenn man nicht Unternehmen privilegiert, sondern Prozesse, bei denen die Energiekosten einen Anteil von mehr als 20 Prozent an der Wertschöpfung ausmachen bzw. die aufgrund einer hohen Handelsintensität in starkem internationalem Wettbewerb stehen. Zudem sollte kein Unternehmen komplett von der EEG-Umlage befreit werden: Firmen, die von gesunkenen Börsenstrompreisen profitieren, sollten auch entsprechend mit der Umlage belastet werden – das käme dann allen Verbrauchern zugute.

Frage: Angesichts der vielen Kritikpunkte: hat die Bundesregierung also mit dieser Reform wichtige Weichen für die Energiewende falsch gestellt?

Andresen: Ja. Schon als die ersten Eckpunkte für die Reform bekannt wurden, haben wir die Politik aufgefordert, sich lieber um die ausufernden Industrierabatte, das nicht funktionierende Marktdesign oder den Markt der CO2-Zertifikate zu kümmern, die einen massgeblichen Einfluss auf die Höhe der EEG-Umlage haben. Was die Energiewende dringend gebraucht hätte – und was auch wir immer wieder gefordert haben – wäre ein reformiertes EEG gewesen, das den Anlagenbetreibern eine angemessene Vergütung garantiert, die Kosten der Energiewende fair verteilt und Wind- und Sonnenstrom auf vernünftige Art in den Strommarkt integriert. Diese EEG-Novelle bleibt vieles davon schuldig.

Text: Christoph Rasch, energy.aktuell (Newsblog von Greenpeace Energy)

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