Da im fraglichen Trasseeabschnitt die Verlegung beider Leitungen zur Diskussion steht, wird Swissgrid unter Einbezug von Bund, Kanton und Gemeinden neue Varianten ausarbeiten müssen.

Swissgrid: Teilverkabelung Lauerzauf bestehendem Trassee nicht machbar

(PM) Swissgrid hat im Mai 2014 die vom Bundesverwaltungsgericht geforderte Machbarkeitsstudie «Teilverkabelung Lauerz» der 380-kV-Leitung Amsteg – Mettlen (ehemalige Alpiq-Leitung) beim Bundesamt für Energie (BFE) eingereicht. Aufgrund des Hangrutsches 2013 ist auf dem bestehenden Trassee weder eine Freileitung noch eine Kabelleitung möglich. Die Gemeinde Lauerz wurde von Swissgrid anlässlich einer Präsentation der Resultate und Erkenntnisse aus dieser Machbarkeitsstudie über den aktuellen Stand und das geplante weitere Vorgehen informiert.


Ende 2001 reichte Alpiq Enertrans AG das Plangenehmigungsgesuch zur Sanierung der 380-kV-Leitung von Mettlen bis Amsteg beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) ein. Das Bundesverwaltungsgericht verfügte im Jahr 2011, dass für die 380-kV-Leitung auf dem Gemeindegebiet Lauerz eine Machbarkeitsstudie für eine Teilverkabelung zu erstellen sei.

Frei- und Kabelleitung auf bisherigem Trassee nicht machbar
Infolge der Hangrutschungen 2013 im Gebiet Windegg – Ober Rüti musste die bereits fertig erstellte Machbarkeitsstudie «Teilverkabelung Lauerz» überarbeitet werden. Dabei wurden die Resultate der geologischen Abklärungen, die von GEOTEST im Auftrag des Kantons Schwyz durchgeführt wurden, berücksichtigt und die Vorgaben des ESTI zur «Erdbebensicherung der elektrischen Energieverteilung in der Schweiz», die im Vernehmlassungsentwurf vorliegt, in die Studie aufgenommen.

Nach Prüfung dieser neuen Randbedingungen kommt Swissgrid zum Schluss, dass der Baugrund im Rutschgebiet weder für eine Freileitung noch für eine Kabelleitung geeignet ist. Die Leitung kann nicht mehr auf dem bestehenden Trassee geführt und muss verlegt werden.

Von den Hangrutschungen sind zwei Leitungen betroffen
Im Trasseebschnitt der Hangrutschungen verläuft bergseits die parallel geführte 380-kV-/132-kV-Gemeinschaftsleitung Swissgrid / SBB von Mettlen nach Plattischachen (ehemalige CKW-Leitung). Sie ist durch den Hangrutsch von der gleichen Gefährdung betroffen und muss deshalb ebenfalls verlegt werden.

Da am 3. Januar 2013 das Eigentum der beiden bestehenden 380-kV-Leitungen in den Besitz von Swissgrid übergegangen ist, erleichtert dies die weitere, effiziente Projektbearbeitung unter Einbezug beider Leitungen.

Weiteres Vorgehen
Da im fraglichen Trasseeabschnitt die Verlegung beider Leitungen zur Diskussion steht, wird Swissgrid unter Einbezug von Bund, Kanton und Gemeinden neue Varianten ausarbeiten müssen. Diese Arbeiten sind noch nicht begonnen worden.

Wann und in welchem Verfahren die Projektierung erfolgen wird, steht zurzeit noch nicht fest. Das BFE wird als verfahrensleitende Behörde die notwendigen Verfügungen im hängigen Verfahren erlassen.

Text: Swissgrid

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