Der Europäische Gerichtshof hat das schwedische Grüne-Zertifikate-System mit dem EU-Energiebinnenmarkt für vereinbar erklärt.

Schweden: Grüne-Zertifikate-System mit dem EU-Energiebinnenmarkt vereinbar

(©Exportinitiative) Der Europäische Gerichtshof hat das schwedische Grüne-Zertifikate-System mit dem EU-Energiebinnenmarkt für vereinbar erklärt, obwohl es Produzenten und Verbraucher verpflichtet, grüne Zertifikate nur über in Schweden basierte Erneuerbare-Energien-Anlagen zu erwerben. Die schwedische Regierung kann solche Vorgaben zum Umweltschutz und zum Wandel des nationalen Strommixes erlassen.


Dies sei im öffentlichen Interesse und stelle damit keine staatliche Beihilfe dar. Das Zertifikate-System stehe damit auch nicht im Widerspruch zur EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie aus dem Jahr 2009, entschied der Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 1. Juli. Die Richtlinie regelt nur die Stromerzeugung im eigenen Mitgliedsstaat und nicht die der anderen EU-Staaten.

Geklagt hatte der finnische Hersteller von Windenergieanlagen Ålands Vindkraft, welcher für seinen Windpark auf der finnischen Ålands Inselgruppe grüne Zertifikate aus dem schwedischen Fördersystem beanspruchte. Das schwedische Grüne-Zertifikate-System verpflichtet Stromproduzenten und -verbraucher, grüne Zertifikate in der Höhe einer vorab festgelegten Quote zu erwerben.

Text: Deutsche Exportinitiative Erneuerbare Energien

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