Dies sei im öffentlichen Interesse und stelle damit keine staatliche Beihilfe dar. Das Zertifikate-System stehe damit auch nicht im Widerspruch zur EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie aus dem Jahr 2009, entschied der Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 1. Juli. Die Richtlinie regelt nur die Stromerzeugung im eigenen Mitgliedsstaat und nicht die der anderen EU-Staaten.
Geklagt hatte der finnische Hersteller von Windenergieanlagen Ålands Vindkraft, welcher für seinen Windpark auf der finnischen Ålands Inselgruppe grüne Zertifikate aus dem schwedischen Fördersystem beanspruchte. Das schwedische Grüne-Zertifikate-System verpflichtet Stromproduzenten und -verbraucher, grüne Zertifikate in der Höhe einer vorab festgelegten Quote zu erwerben.
Text: Deutsche Exportinitiative Erneuerbare Energien
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