Der Verkauf der Kernenergiebeteiligungen ist jedoch ein schwieriges Unterfangen. Weil es dafür eine Volksabstimmung braucht, vergehen Monate, bis ein ausgehandelter Kaufvertrag rechtsverbindlich ist.

Zürich: Stadtrat benötigt Kompetenz für Verkauf der Kernenergiebeteiligungen

(ZH) Das Zürcher Parlament verlangt vom Stadtrat den Ausstieg aus der Kernenergie spätestens bis 2034. Voraussetzung dafür ist der Verkauf der Stadtzürcher Kernenergiebeteiligungen. Der Stadtrat sieht geringe Chancen, im gegenwärtigen Marktumfeld eine Käuferin zu finden, die auch noch bereit wäre, die Risiken einer Volksabstimmung auf sich zu nehmen. Daher beantragt er dem Gemeinderat und schliesslich den Stimmberechtigten, die Beteiligungen in eigener Kompetenz verkaufen zu können.


In der Gemeindeordnung der Stadt Zürich ist das Prinzip der Nachhaltigkeit und der 2000-Watt-Gesellschaft verankert, aber auch der Verzicht auf neue Beteiligungen und Bezugsrechte an Kernenergieanlagen. Die Stadt Zürich ist mit 15 Prozent an der Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG (KKG) und mit 20,5 Prozent an der Aktiengesellschaft für Kernenergiebeteiligungen Luzern (AKEB) beteiligt. Mit zwei im März 2012 überwiesenen Motionen will der Gemeinderat den Ausstieg aus der Kernenergie beschleunigen. Er verlangt das Ende der Beteiligungen und des Bezugs von Kernenergie spätestens im Jahr 2034 sowie eine verbindliche Strategie für den Ausstieg bis zu diesem Zeitpunkt.

ewz-Strategie beruht auf Ausstieg bis 2034.
Die Strategie des ewz steht im Einklang sowohl mit dem Beschluss zur 2000-Watt-Gesellschaft als auch mit den beiden Motionen. Das ewz will «DER führende Energiedienstleister mit Themenführerschaft in Ökologie und Energieeffizienz in der Schweiz» werden. Daher passen Beteiligungen an Kernkraftwerken nicht mehr in das Produktionsportfolio. Der Stadtrat ist deshalb der Auffassung, dass die Beteiligungen an Kernkraftwerken durch Investitionen in Wasserkraftwerke oder Anlagen, die neue erneuerbare Energiequellen nutzen, ersetzt werden sollen. Gleichzeitig sollen die Kernenergiebeteiligungen verkauft werden, soweit sie bis zum Verkaufszeitpunkt noch nicht ausgelaufen sind. Mit der «ewz-Stromzukunft 2012–2050» liegt eine verbindliche Strategie vor, die der Stadtrat im Juni 2012 genehmigte. Sie sieht den Ausstieg per 2034 vor und legt die entsprechenden Massnahmen zum Ersatz der wegfallenden Energie fest.

Volksabstimmung als Erschwernis.
Der Verkauf der Kernenergiebeteiligungen ist jedoch ein schwieriges Unterfangen. Weil es dafür eine Volksabstimmung braucht, vergehen Monate, bis ein ausgehandelter Kaufvertrag rechtsverbindlich ist. Zum langen Entscheidungsweg kommt als weiteres Problem die Vertraulichkeit. Ein solcher Vertrag enthält Informationen und Bedingungen, die dem Geschäftsgeheimnis unterliegen und daher nicht öffentlich bekannt gegeben werden können. Unter diesen Umständen lassen sich schwerlich Kaufinteressentinnen finden. Grössere Chancen bestehen hingegen, wenn die Stimmberechtigten den Stadtrat ermächtigen, bei Vorliegen eines geeigneten Angebots die Kernenergiebeteiligungen in eigener Kompetenz zu veräussern. Mit diesem Vorgehen kann die Stadt Zürich auch flexibler auf die Entwicklung der gesetzlichen Regelungen zu den Stilllegungs- und Entsorgungskosten der Kernkraftwerke reagieren.

Text: Zürcher Stadtrat

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