Bei privaten Stromkonsumenten sind die Systemdienstleistungs- und Netznutzungstarife in der Stromrechnung als Anteil in der Preiskomponente «Netznutzung» enthalten. ©Grafik: Swissgrid

Swissgrid: Neue Tarife im Übertragungsnetz für das Jahr 2015

(PM) Swissgrid kann die finanzielle Belastung der Stromkonsumenten durch das Übertragungsnetz im Jahr 2015 auf dem Niveau von 2014 halten. Zwar steigen die Kosten für Systemdienstleistungen und für die Netznutzung. Dafür fällt der letztes Jahr aufgrund von Bundesgerichtsurteilen nötig gewordene Rückabwicklungszuschlag für Systemdienstleistungen an die Kraftwerksbetreiber weg. Ein durchschnittlicher Vierpersonenhaushalt zahlt weiterhin rund 62 Franken oder 7% seiner jährlichen Stromkosten als Anteil für das Übertragungsnetz.


Die Tarife von Swissgrid, welche das Schweizer Übertragungsnetz betreibt, decken die Kosten für die Systemdienstleistungen (SDL) und die Netznutzung. Die SDL-Kosten fallen vor allem für die Beschaffung von sogenannter Regelenergie an, mit der Swissgrid permanent die Differenz zwischen Produktion und Verbrauch ausgleicht und damit die Stabilität des Stromnetzes gewährleistet. Die Netznutzung betrifft die Kosten für die Strominfrastruktur mit Masten, Leitungen und Unterwerken sowie den Betrieb des Netzes.

Tieferer SDL-Tarif, aber höhere SDL-Kosten
Der allgemeine Systemdienstleistungstarif (SDL-Tarif) für 2015 sinkt gegenüber 2014 um 16% und wird für die Endkonsumenten noch 0.54 Rappen pro Kilowattstunde verbrauchten Stroms betragen. Für das Jahr 2014 beträgt der Systemdienstleistungstarif 0.64 Rappen. Der Grund für den tieferen SDL-Tarif ist, dass die Rückzahlungen von SDL-Kosten an Kraftwerksbetreiber noch in diesem Jahr weitgehend abgeschlossen werden können und den Tarif von 2015 nicht mehr wesentlich belasten. Die Rückzahlungen waren nach Bundesgerichtsurteilen im letzten Jahr nötig geworden.

Der SDL-Tarif sinkt, obwohl die Beschaffungskosten für SDL steigen. Während mehreren aufeinanderfolgenden Jahren konnte Swissgrid die Kosten für Systemdienstleistungen senken und diese Einsparungen mit tieferen Tarifen an die Stromkonsumenten weitergeben. Dieser Trend hat sich nun gewendet. Aufgrund der Rückzahlungen an Kraftwerke, aber auch weil die Kosten im letzten Jahr höher waren als budgetiert, ist bei den SDL bereits ab 2013 eine Unterdeckung entstanden. Im SDL-Tarif für 2015 ist deshalb auch ein Abbau eines Teils dieser Unterdeckung mit eingerechnet. Das Bundesverwaltungsgericht hat zudem im letzten Jahr in verschiedenen Urteilen dem allgemeinen SDL-Tarif weitere Kostenkomponenten angelastet. Die Entscheide gelten teilweise auch rückwirkend für die letzten Jahre.

Einführung von Regelpoolings
Swissgrid begegnet den steigenden SDL-Kosten, in dem sie die Regelenergie bei einem breiteren Kreis von Lieferanten im In- und Ausland einkauft. Dazu gehört auch die Einführung des Regelpoolings im letzten Jahr. Dabei können Drittfirmen verschiedene Energieverbraucher wie Kühlhäuser und Wärmepumpen oder Energieerzeuger, beispielsweise Kleinkraftwerke oder Kläranlagen, zusammenschliessen und deren Leistung wie jene eines grossen Kraftwerks am Markt anbieten. Diese Verbraucher und Erzeuger werden als «virtuelles Kraftwerk» im Auftrag von Swissgrid gemeinsam ein- und ausgeschaltet und erhalten dafür eine Entschädigung.

Höhere Kapitalkosten führen zu höheren Netznutzungstarifen
Der Netznutzungstarif steigt gegenüber 2014 um etwa 17% an. Der Grund dafür sind höhere Kosten. In den Jahren 2009 bis 2012 hat die Aufsichtsbehörde ElCom die anrechenbaren Netznutzungstarife gegenüber den von Swissgrid errechneten Kosten regelmässig nach unten korrigiert. Diese Praxis wurde inzwischen vom Bundesverwaltungsgericht und vom Bundesgericht in verschiedenen Verfahren zurückgewiesen. Die Urteile erlauben den früheren Netzeigentümern, Nachforderungen für die Jahre vor der Netzübernahme durch Swissgrid zu stellen. Diese zusätzlichen Kosten waren in den Tarifen für 2014 noch nicht enthalten, fliessen aber ab 2015 in die Tarifkalkulation mit ein. Gleichzeitig wird Swissgrid von einer vom Gesetz vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch machen. Sie wird einen Teil der Auktionserlöse aus dem grenzüberschreitenden Engpassmanagement einsetzen, um die tarifbestimmende Kostenbasis zu reduzieren.

Weiter wird der Wert des Netzes nach neuesten Gerichtsurteilen höher eingestuft als der provisorisch festgelegte Wert bei der Netzübernahme im Januar 2013. Dies führt mittelfristig zu höheren Kapitalkosten bei Swissgrid und damit zu weiter steigenden Tarifen.

Die Netzkosten werden auch in den nächsten Jahren tendenziell steigen. In den kommenden 20 Jahren muss das Übertragungsnetz für 4 bis 6 Milliarden Franken ausgebaut und modernisiert werden. Dabei müssen verschiedene, zum Teil schon seit Jahrzehnten bekannte Lücken im Netz geschlossen werden. Grund für diese jahrelangen Verzögerungen sind nach wie vor hängige Bewilligungsverfahren. Diese Kosten müssen über steigende Tarife finanziert werden.

Rund 62 Franken fürs Übertragungsnetz
Bei privaten Stromkonsumenten sind die Systemdienstleistungs- und Netznutzungstarife in der Stromrechnung als Anteil in der Preiskomponente «Netznutzung» enthalten. Ein durchschnittlicher Schweizer Vierpersonenhaushalt mit 4500 kWh Jahresverbrauch zahlt im Jahr 2014 rund 62 Franken an die Kosten des von Swissgrid betriebenen Übertragungsnetzes. Dies sind rund 7% der jährlichen Stromkosten. Dieser Betrag bleibt im Jahr 2015 unverändert.

Detaillierte Übersicht über die Kosten und Tarifeinnahmen von Swissgrid im Jahr 2015 >>

Text: Swissgrid

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