Der WACC setzt sich aus dem mit dem Gewicht des Eigenkapitals am Gesamtkapital in den WACC eingehenden Eigenkapitalkostensatz und dem mit dem Gewicht des Fremdkapitals) eingehenden Fremdkapitalkostensatz zuammen. ©Grafik: UVEK

UVEK: Legt Kapitalzinssatz für Stromnetze für das Jahr 2015 fest

(UVEK) Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) legt den WACC, den Kapitalzinssatz für Investitionen ins Stromnetz, für das Jahr 2015 auf 4.70% fest.


Die Netznutzungskosten sind eine wesentliche Komponente des Strompreises. Sie setzen sich zusammen aus den Kosten für die Amortisation des Netzes, den Betriebskosten und den Kapitalkosten. Für das Kapital, das in den vorhandenen Stromnetzen steckt oder das in neue Stromnetze investiert werden soll, hat der Kapitalgeber Anspruch auf eine Verzinsung. Diese wird in einem durchschnittlichen kalkulatorischen Zinssatz festgesetzt, dem so genannten WACC (Weighted Average Cost of Capital).

Aufgrund der in der Stromversorgungsverordnung (StromVV)  festgelegten Berechnungsmethode und nach Konsultation der ElCom und des Preisüberwachers setzt das UVEK den WACC für das Jahr 2015 auf 4.70% fest.

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Text: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

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