Diese und weitere Hinweise sind auf den erwähnten Hinweisschildern für Pelletlagerräume aufgeführt.

propellets.ch: Sicherheit im Pelletlager

(©MC) Für alle Energieträger die in Gebäuden gelagert werden, gelten definierte Sicherheitsvorschriften für den Umgang mit dem Brennstoff, der Heizung und dem Lager. So auch für Holzpellets. Diese Vorschriftensind auf Hinweisschildern aufgeführt, die an jeder Zugangstüre zu einemPelletlageranzubringen sind. Eine Übersicht der Sicherheitsmassnahmen.


Unbefugten Personen ist es strikte untersagt, Pelletlagerräume zu betreten. Auch instruierte Personen sollen sich ausschliesslich für zweckgebundene Tätigkeiten im Lager aufhalten und dies nur dann, wenn für den Heizungsbetrieb notwendige Arbeiten wie Reinigung oder Wartung anstehen.

Lager vor betreten lüften!

Vor dem Betreten durch instruierte Personen sind Pelletlager durch Öffnen der Wartungsöffnung unbedingt ausreichend zu lüften. Ein Lager, das bis zu 10 Tonnen Pellets fassen kann, sollte unbedingt mit belüfteten Verschlussdeckeln auf den Einblas– und Absaugstutzen ausgerüstet werden. Diese Deckel ermöglichen einen Luftaustausch zwischen Aussen– und Innenluft. Der Luftaustausch ist wichtig, da Emissionen aus Pellets abgeleitet und Geruchsbeeinträchtigungen reduziert werden. Um diesen sicher zu stellen, empfehlen wir dringend, ältere Deckel ohne Belüftungsöffnung durch neue belüftete Deckel zu ersetzen. Diese können Sie bei den Kesselherstellern beziehen.

Heizung vorher abschalten!
Wird ein Pelletlager befüllt oder stehen Wartungsarbeiten an, ist es notwendig, die Heizung vorher abzuschalten: Normalerweise eine Stunde vor der Befüllung. Die Angaben der Kesselhersteller sind jedoch massgebend. Diese und weitere Hinweise sind auf den erwähnten Hinweisschildern für Pelletlagerräume aufgeführt.

Hinweisschilder können Sie bei proPellets.ch oder Ihrem Kessellieferanten bestellen.

©Text: Martina Caminada, propellets.ch, Artikel erschienen im Holzbulletin von Holzenergie Schweiz

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1 Kommentare

Richard Widmer (widmer-enregie@bluewin.ch)

Bitte behandeln Sie auch die brandschutztechnischen Vorschriften nach VKF.
Bei kleinen, Mittleren und grösseren Lagervolumen (m3) sind (je grösser das Lagervolumen) massive Einbauten gefordert.

Nichts sagen, nützt der Gilde nichts! ES SCHADET
(heute wieder erlebt: 4 Offerten : 1 er hat es gesagt)
Richard Widmer
9500 Wil
Messungen, Analysen, Haustechnikkonzepte GmbH

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