Der Europäische Rat wird sich voraussichtlich bei seiner Frühjahrstagung am 20. und 21. März mit dem Rahmen befassen.

EU: Klima- und energiepolitische Ziele bis 2030

(PM) Die Rückführung der Emissionen von Treibhausgasen (THG) um 40 % unter den Stand von 1990, ein bindendes EU-weites Ziel für den Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 27 %, neue, ehrgeizigere Ziele für Energieeffizienzmassnahmen, eine neu geregelte Governance und ein neuer Satz von Indikatoren zur Sicherstellung eines wettbewerbsorientierten, sicheren Energiesystems – dies sind die Pfeiler des neuen EU-Rahmens für die Klima- und Energiepolitik bis 2030, den die Europäische Kommission heute vorstellt.


Koordiniertes Vorgehen der Mitgliedstaaten

Auf der Grundlage einer detaillierten Untersuchung der Energiepreise und -kosten wird der Rahmen für die Politik bis 2030 Investoren Rechtssicherheit bieten, für ein koordiniertes Vorgehen der Mitgliedstaaten sorgen und so zur Entwicklung neuer Technologien führen. Der Rahmen berücksichtigt die potenziellen Auswirkungen der Preisentwicklung auf längere Sicht und soll so die Fortschritte auf dem Weg zu einer CO2-armen Wirtschaft und einem wettbewerbsorientierten, sicheren Energiesystem vorantreiben, das sicherstellt, dass allen Verbrauchern Energie zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung steht, das die Sicherheit der Energieversorgung der EU erhöht, unsere Abhängigkeit von Energieimporten verringert und neue Chancen für Wachstum und Beschäftigung schafft.

A
uf höchster Ebene
Die Mitteilung über den Rahmen für die Politik bis 2030 wird auf höchster Ebene, namentlich im Europäischen Parlament und im Europäischen Rat, erörtert werden. Sie wird von einem Legislativvorschlag für eine Marktstabilitätsreserve für das EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) begleitet, die im Jahr 2021 anlaufen soll, um dessen Widerstandsfähigkeit zu erhöhen. Einem parallel zu der Mitteilung veröffentlichten Bericht über Energiepreise und -kosten in Europa zufolge können die steigenden Energiepreise zum Teil durch eine kosteneffiziente Energie- und Klimapolitik, wettbewerbsorientierte Energiemärkte und die Steigerung der Energieeffizienz abgefedert werden.

EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso erklärte: „Die Klimapolitik ist für die Zukunft unseres Planeten von wesentlicher Bedeutung, während eine wirklich europäische Energiepolitik der Schlüssel für unsere Wettbewerbsfähigkeit ist. Das heute vorgestellte Paket zeigt, dass die beiden Politiken nicht im Widerspruch zueinander stehen, sondern sich vielmehr gegenseitig verstärken. Es liegt im Interesses der EU, eine beschäftigungsintensive Wirtschaft aufzubauen, die durch die Steigerung der Energieeffizienz und der eigenständigen Versorgung aus heimisch gewonnener, umweltfreundlicher Energie ihre Abhängigkeit von Energieeinfuhren verringert. Die Ambition, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 40 % zu verringern, ist der kosteneffizienteste Schritt auf dem Weg zu einer CO2-armen Wirtschaft. Das Ziel eines Anteils von erneuerbaren Energien von mindestens 27 % ist ein wichtiges Signal: Es bietet Investoren Stabilität, fördert umweltfreundliche Arbeitsplätze und verbessert unsere Energieversorgungssicherheit.“

CO2-arme Wirtschaft

Energiekommissar Günther Oettinger sagte: „Mit dem Rahmen für die Politik bis 2030 will die EU Fortschritte auf dem Weg zur CO2-armen Wirtschaft, Investitionsstabilität und eine gesicherte Energieversorgung erzielen. Ich möchte dafür sorgen, dass Energie auch künftig für Haushalte und Unternehmen erschwinglich ist. Der Rahmen für die Politik bis 2030 richtet hohe Ansprüche an die Klimaschutzmassnahmen, macht jedoch auch deutlich, dass die Ziele möglichst kostengünstig erreicht werden müssen. Der Energiebinnenmarkt bietet die Grundlage, um dieses Ziel zu erreichen, und ich werde weiter an seiner Vollendung arbeiten, damit wir sein volles Potenzial ausschöpfen können. Dies schliesst die Europäisierung der Politik auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien ein.“

Die für Klimapolitik zuständige EU-Kommissarin Connie Hedegaard erklärte: „Trotz aller Unkenrufe, der Kommission gelänge heute kein grosser Wurf, sind wir deutlich weiter gekommen. Eine Emissionsreduktion um 40 % ist die kosteneffizienteste Zielvorgabe für die EU und trägt unserer weltweiten Verantwortung Rechnung. Natürlich muss die EU auch weiterhin den Schwerpunkt auf erneuerbare Energien legen. Deswegen ist es wichtig, dass die Kommission heute eine verbindliche EU-weite Zielvorgabe vorschlägt. Nun müssen wir uns noch auf die Einzelheiten des Rahmens einigen, doch wurde die Richtung für die EU vorgegeben. Wenn alle Weltregionen vergleichbar hohe Ziele beim Klimaschutz verfolgen würden, ginge es der Welt heute sehr viel besser.“

Die Kommission hat die folgenden Eckpunkte des Rahmens für die Politik bis 2030 erläutert:

  • Ein verbindliches Ziel für die Reduktion der Treibhausgasemissionen: Das Ziel einer Emissionssenkung um 40 % unter den Stand von 1990 ist das Kernstück der Energie- und Klimapolitik der EU bis 2030 und soll ausschliesslich durch EU-interne Massnahmen erreicht werden. Die jährliche Senkung der Obergrenze („Cap“) für die Emissionen aus den unter das EU-EHS fallenden Wirtschaftszweigen würde von derzeit 1,74 % auf 2,2 % für die Zeit nach 2020 angehoben. Die Emissionen aus nicht unter das EU-Emissionshandelssystem fallenden Wirtschaftszweigen müssten um 30 % unter den Stand von 2005 gesenkt werden, wobei diese Anstrengungen gerecht auf die Mitgliedstaaten verteilt würden. Die Kommission ersucht den Rat und das Europäische Parlament, sich bis Ende 2014 darauf zu einigen, dass sich die EU im Zuge der internationalen Verhandlungen über ein Ende 2015 in Paris zu schliessendes neues Weltklimaabkommen Anfang 2015 zu einer Reduktion um 40 % verpflichten sollte.
  • Ein verbindliches, EU-weites Ziel für erneuerbare Energien: Erneuerbare Energien werden beim Übergang zu einem wettbewerbsorientierten, sicheren und nachhaltigen Energiesystem eine wesentliche Rolle spielen. Ein verbindliches, EU-weites Ziel für einen Anteil der erneuerbaren Energien von mindestens 27 % bis zum Jahr 2030 auf der Grundlage eines stärker marktorientierten Konzepts, das die erforderlichen Rahmenbedingungen für neu aufkommende Technologien bietet, hat wesentliche Vorteile für die Energiehandelsbilanz, die eigenständige Versorgung aus heimischen Energiequellen, die Beschäftigung und das Wachstum. Ein EU-weites Ziel für erneuerbare Energien ist erforderlich, um Impulse für weitere Investitionen in diesen Sektor zu geben. Eine Aufteilung in nationale Ziele durch EU-Rechtsvorschriften ist allerdings nicht vorgesehen, damit die Mitgliedstaaten über die notwendige Flexibilität verfügen, um das Energiesystem so umzubauen, dass es den nationalen Präferenzen und Gegebenheiten angepasst ist. Die Verwirklichung des EU-Ziels für erneuerbare Energien würde durch die neu geregelte Governance sichergestellt, die auf nationalen Energieplänen beruhen soll (siehe unten).
  • Energieeffizienz: Eine verbesserte Energieeffizienz trägt zu allen Zielen der EU-Energiepolitik bei; ohne sie ist ein Übergang zu einem wettbewerbsorientierten, sicheren und nachhaltigen Energiesystem nicht möglich. Die Rolle der Energieeffizienz im Rahmen für die Politik bis 2030 wird bei der Überprüfung der Richtlinie über Energieeffizienz, die im Laufe des Jahres abgeschlossen werden soll, näher betrachtet. Die Kommission wird sich nach Abschluss der Überprüfung damit befassen, ob die Richtlinie möglicherweise geändert werden muss. Die nationalen Energiepläne der Mitgliedstaaten müssen darüber hinaus auch die Energieeffizienz einbeziehen.
  • Reform des EU-EHS: Die Kommission schlägt vor, zu Beginn des neuen EU-EHS-Handelszeitraums im Jahr 2021 eine Marktstabilitätsreserve einzuführen. Die Reserve wäre auf den in den letzten Jahren entstandenen Überschuss an Emissionszertifikaten gerichtet und würde gleichzeitig die Resilienz des Systems gegen grössere Schocks stärken, indem sie das Angebot an zu versteigernden Zertifikaten automatisch anpasst. Die Einrichtung einer solchen Reserve zusätzlich zu der jüngst beschlossenen Verschiebung der Versteigerung von 900 Millionen Zertifikaten auf 2019-2020 („Back-loading“) wird von einer Vielfalt von Beteiligten befürwortet. Nach den heute vorgeschlagenen Rechtsvorschriften würde die Reserve vollständig nach vorab festgelegten Regeln funktionieren, die der Kommission oder den Mitgliedstaaten bei der Anwendung keinen Ermessensspielraum lassen.
  • Wettbewerbsorientierte, erschwingliche und sichere Energie: Die Kommission schlägt einen neuen Satz von Schlüsselindikatoren zur Bewertung der im Lauf der Zeit erzielten Fortschritte vor, um eine Faktenbasis für etwaige politische Initiativen zu schaffen. Diese Indikatoren beziehen sich beispielsweise auf das Energiepreisgefälle zwischen der EU und wichtigen Handelspartnern, die Diversifizierung der Versorgung und die eigenständige Versorgung aus heimischen Energiequellen sowie auf die Verbindungskapazitäten von Mitgliedstaaten. Anhand dieser Indikatoren wird die Politik bis 2030 für ein wettbewerbsorientiertes, sicheres Energiesystem sorgen, das sich weiterhin auf Marktintegration, Diversifizierung der Energieversorgung, stärkeren Wettbewerb, die Entwicklung der heimischen Energiequellen sowie auf die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation stützt
  • Ein neu geregelte Governance: Im Rahmen für die Politik bis 2030 wird eine neu geregelte Governance auf der Grundlage nationaler Pläne für eine wettbewerbsorientierte, sichere und nachhaltige Energieversorgung vorgeschlagen. Anhand der in Vorbereitung befindlichen Leitlinien der Kommission erarbeiten die Mitgliedstaaten diese Pläne nach einem gemeinsamen Konzept, das mehr Investitionssicherheit und mehr Transparenz gewährleistet und die Kohärenz, EU-weite Koordinierung und Überwachung verbessert. Ein iterativer Prozess zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten gewährleistet, dass die Pläne hinreichend ehrgeizig sowie langfristig kohärent und regelkonform sind.
  • Die Mitteilung über den Rahmen für die Politik bis 2030 wird von einem Bericht über Energiepreise und -kosten begleitet, in dem die wichtigsten Preis- und Kostentreiber bewertet und die Preise in der EU mit denen ihrer wichtigsten Handelspartner verglichen werden. Seit 2008 sind die Energiepreise in beinahe jedem Mitgliedstaat gestiegen vor allem aufgrund von Steuern und Abgaben, aber auch wegen höherer Netzkosten. Der Vergleich mit den internationalen Partnern verdeutlicht ein wachsendes Preisgefälle, namentlich im Hinblick auf die Erdgaspreise in den USA, das die Wettbewerbsfähigkeit Europas und vor allem der energieintensiven Branchen untergraben könnte. Die steigenden Energiepreise können aber zum Teil durch eine kosteneffiziente Energie- und Klimapolitik, wettbewerbsorientierte Energiemärkte und Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz (z. B. Nutzung energieeffizienterer Erzeugnisse) ausgeglichen werden. Die Industrie in der EU muss möglicherweise unter Beachtung physikalischer Grenzen weitere Anstrengungen auf dem Gebiet der Energieeffizienz unternehmen, da die Konkurrenz dies ebenfalls tut und die EU-Unternehmen beschliessen, Investitionen im Ausland zu tätigen, um näher bei expandierenden Märkten zu sein. Diese Feststellungen sind in den Rahmen für die Politik bis 2030 eingeflossen.

Nächste Schritte
Der Europäische Rat wird sich voraussichtlich bei seiner Frühjahrstagung am 20. und 21. März mit dem Rahmen befassen.

Hintergrund
Der Rahmen stützt sich auf das derzeitige „Klima- und Energiepaket“ mit Zielvorgaben bis 2020 sowie auf die Fahrpläne der Kommission bis 2050 für Energie und für eine wettbewerbsfähige CO2-arme Wirtschaft. Die Mitteilung über den Rahmen für die Politik bis 2030 folgt auf das Grünbuch der Kommission vom März 2013, mit dem eine breite öffentliche Konsultation zu der Frage eingeleitet wurde, welche Spanne und welche Struktur für die klima- und energiepolitischen Zielvorgaben für 2030 als die geeignetsten erachtet werden. Diese Dokumente spiegeln das Ziel der EU wider, die Treibhausgasemissionen als Beitrag zu den von Industrieländern zu erbringenden Anstrengungen bis 2050 um 80-95 % unter die Werte von 1990 zu senken.

Zu den Energieaspekten des Rahmens >>

Text: Europäische Kommission

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