In den Beratungen zum ersten Kapitel des Energiegesetzes beschloss die Kommission mit 12 zu 12 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten, auf die Formulierung von Verbrauchszielen in der Vorlage zu verzichten (Art. 3).

UREK-N: Detailberatung zur Energiestrategie 2050 hat begonnen

(UREK-N) Die UREK-N hat mit der Detailberatung zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 begonnen. Inhalt und Ausrichtung der Strategie wurden in der Kommission unterschiedlich aufgenommen.


Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) hat die Detailberatung der Vorlage zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 in Angriff genommen (13.074). Ein Antrag zu Beginn der Beratungen auf Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat wurde mit 14 zu 11 Stimmen abgelehnt. Eine Minderheit verlangt vom Bundesrat, gleichzeitig mit dem ersten auch das zweite Massnahmenpaket dem Parlament vorzulegen und dabei eine Strategie aufzuzeigen, wie die Stromerzeugung aus Wasserkraft langfristig gesichert werden kann. Eine weitere Minderheit fordert vom Bundesrat ein Gesamtpaket zur Energiestrategie 2050 inklusive Strommarktöffnung, ökologischer Steuerreform und einer umfassenden Stromnetzstrategie. Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sollen in einer ausgegliederten Vorlage in den Beratungen vorgezogen werden.

Verzicht auf
Verbrauchsziele
In den Beratungen zum ersten Kapitel des Energiegesetzes beschloss die Kommission mit 12 zu 12 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten, auf die Formulierung von Verbrauchszielen in der Vorlage zu verzichten (Art. 3). Prognosen auf so lange Frist seien unzuverlässig und als Massgabe für die Reduktion des Verbrauchs nicht ausreichend. Eine Minderheit allerdings erachtet es als nötig, Verbrauchsziele festzulegen; auf weitere Zwischenziele hingegen könne verzichtet werden. Entsprechend streicht die Kommission mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen auch die Bestimmungen zur Zielanpassung (Art. 4).

Prüfung Gaskraftwerke versus Erneuerbare
Überdies lehnt eine Kommissionsmehrheit mit 14 zu 10 Stimmen die Bestimmung ab, wonach beim Bau von neuen sowie bei einer Erweiterung oder Erneuerung von fossil-thermischen Kraftwerken die kantonale Behörde vorgängig prüfen muss, ob die damit produzierte Energie nicht aus erneuerbaren Energien gewonnen werden kann (Art. 6 Abs 2). Die Gesetzgebung der Kantone sei zu unterschiedlich und demnach eine Ungleichbehandlung bei der Planung von fossil-thermischen Kraftwerken nicht zu vermeiden. Eine Minderheit unterstützt im Sinne der Ausrichtung der Energiestrategie die Regelung, wie sie der Bundesrat in der Vorlage vorsieht.

Die Kommission tagte am 20. und 21. Januar 2014 unter dem Vorsitz von Nationalrat Hans Killer (V/AG) und Nationalrat Stefan Müller-Altermatt (CE/SO) sowie teils in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern.

Text: Parlamentsdienste

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