Der Treibhausgasausstoss soll bis 2030 gegenüber 1990 um 40% zurückgehen, die Energieeffizienz um 40% steigen und der Anteil von erneuerbaren Energien auf 30% anwachsen.

BDBe: EU-Klima- und Energiepolitik 2030 wichtig für Energiewende im Verkehr

(PM) Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) fordert ambitionierte Ziele in der künftigen EU-Klima- und Energiepolitik. Nur das Zusammenspiel von Treibhausgasvermeidung, mehr Energieeffizienz und erneuerbaren Energien wird den Klimaschutz fördern.


Anfang Januar 2014 hat das EU-Parlament einen Initiativbericht zur EU-Klima- und Energiepolitik bis 2030 verabschiedet. Verbindliche Ziele verlangt das EU-Parlament von der Kommission: Der Treibhausgasausstoss soll bis 2030 gegenüber 1990 um 40% zurückgehen, die Energieeffizienz um 40% steigen und der Anteil von erneuerbaren Energien auf 30% anwachsen. Die bisherigen verbindlichen Mindestziele des EU-Klima- und Energiepaketes 2009 verpflichtet die Mitgliedstaaten für das Jahr 2020 in diesen drei Bereichen jeweils die Marke von 20% zu erreichen.

Verkehr in der EU als zweitgrösster Verursacher
Aus Anlass dieser ambitionierten Ziele und der in Kürze zu erwartenden Mitteilung der EU-Kommission über ein Klima- und Energiepaket 2030 weist der BDBe darauf hin, dass der Verkehr in der EU 25% der klimaschädlichen Emissionen ausmacht und damit - nach der Energieerzeugung – der zweitgrösste Verursacher ist. Allein der Strassenverkehr verursacht 20% aller Treibhausgasemissionen. Während der Ausstoss in allen anderen Bereichen in den vergangenen Jahren sank, stiegen die Emissionen des Verkehrs aufgrund des wachsenden Aufkommens um 36% an.

Dietrich Klein, Geschäftsführer des BDBe: „Eine Erfüllung des EU-Treibhausgasziels ist ohne grosse Fortschritte im Verkehr nicht möglich. Eine Senkung der Treibhausgasemissionen des Verkehrs kann nur mit deutlich steigender Nutzung erneuerbarer Energie erreicht werden. Dafür kommen bis 2020 nur zertifiziert nachhaltige Biokraftstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen und Strom aus erneuerbaren Quellen in Frage. Strom ist im Schienenverkehr bereits Stand der Technik, im Strassenverkehr erst ansatzweise verfügbar und im Luft- und Schiffsverkehr ausgeschlossen.“

Grundlegende Überarbeitung gefordert
Mit Blick auf die EU-Klima- und Energiepolitik nach 2020 fordert die deutsche Bioethanolwirtschaft daher eine grundlegende Überarbeitung des am 12. Dezember 2013 im EU-Energieministerrat abgelehnten Vorschlags der EU-Kommission, den Einsatz von Biokraftstoffen in der EU zu begrenzen.

Begrenzung keine realistische Option
Dietrich Klein: „Eine Begrenzung des Verbrauchs von in Europa hergestellten und somit zertifiziert nachhaltigen Biokraftstoffen würde bedeuten, dass in anderen Bereichen die Treibhausgasemissionen über 40% hinaus, um mindestens ein Viertel stärker, gesenkt werden müssten. Dies wäre keine realistische politische Option.“

Hinweis auf Nebeneffekte
Ein weiterer Kritikpunkt der deutschen Bioethanolwirtschaft ist die von der EU-Kommission geplante Doppelt- und Vierfachanrechnung von Biokraftstoffen aus Abfällen und Reststoffen. Der BDBe hat mehrfach auf unerwünschte Nebeneffekte einer derartigen Regelung hingewiesen, die zu Verstössen gegen das Gebot der Abfallvermeidung und sogar zu einem Abfalltourismus in Europa führen könnte. Bezüglich der ebenso vorgeschlagenen Mehrfachanrechnung von technologisch aufwändigen Biokraftstoffen aus Stroh hat der BDBe deutlich gemacht, dass die unterschiedlich hohen Kosten bei Herstellung von Biodiesel aus gebrauchtem Speiseöl und Bioethanol aus Lignozellulose berücksichtigt und der Vorschlag zugunsten neuer Technologien korrigiert werden muss.

Treibhausgasvermeidung mit Nachteil für Bioethanol
Im Hinblick auf die Treibhausgasvermeidung zeigen sämtliche Vorschläge mit spezifischen Anrechnungsfaktoren einen Nachteil gegenüber Bioethanol aus Industrierüben oder Futtergetreide, welches bereits jetzt die ab 2017 geltende Mindesteinsparung der Treibhausgase von 50% erzielt. Dietrich Klein: „Innovationen und aufwändige Technologien sollten durch Mindestanteile in dem Zielwert von erneuerbaren Energien im Verkehr gefördert werden. Eine Doppeltanrechnung würde jedoch faktisch den Bedarf an fossilem Kraftstoff wieder erhöhen, den Klimaschutz halbieren und die Autofahrer mit steigenden Kosten belasten.“

Text: Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe)

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