Leitfaden des Schweizerischen Städteverbandes liefert Empfehlungen und eine praxisnahe und rechtlich begründbare Anleitung für die Erteilung von Konzessionen für Stromnetze.

Schweizerischer Städteverband: Leitfaden für die Vergabe von Stromnetzkonzessionen

(PM) Wie sollen Städte und Gemeinden Konzessionen für Stromnetze erteilen? Ein Leitfaden des Schweizerischen Städteverbandes liefert dazu Empfehlungen und eine praxisnahe und rechtlich begründbare Anleitung. Er trägt dabei der neuen gesetzlichen Vorgabe Rechnung, dass derartige Konzessionen nicht ausgeschrieben, aber in einem diskriminierungsfreien und transparenten Verfahren vergeben werden müssen.


Seit Anfang 2013 hält das Stromversorgungsgesetz (StromVG) fest, dass Städte und Gemeinden Sondernutzungskonzessionen für elektrische Verteilnetze ohne Ausschreibung erteilen können. Das Gesetz schreibt aber vor, dass die Konzessionserteilung in einem «transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren» zu erfolgen habe. Der Hintergrund dieser Gesetzesänderung war ein Gutachten der Wettbewerbskommission aus dem Jahre 2010, das derartige Konzessionen einer Ausschreibepflicht unterstellen wollte. Dies ist mit der neuen Bestimmung in StromVG nun ausgeschlossen. Wie aber ein transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren aussieht, das sich von einer Ausschreibung unterscheidet, ist nicht ohne weiteres klar.

Konkrete Empfehlungen und Lösungsansätze
Der Schweizerische Städteverband hat deshalb zusammen mit Experten aus der Praxis einen Leitfaden zur Vergabe von Sondernutzungskonzessionen für elektrische Verteilnetze ausgearbeitet. Gestützt auf die bisherige Praxis, gibt der Leitfaden konkrete Empfehlungen ab und versucht, Lösungsansätze für Verfahren für die Vergabe von Konzessionen aufzuzeigen. Die Publikation enthält neben dem eigentlichen Leitfaden auch einen Teil mit Erläuterungen, welche die Empfehlungen vertiefen und erklären.

Was ist ein Verfahren? Was bedeutet transparent und diskriminierungsfrei?
Im Zentrum stehen die drei Erfordernisse Verfahren, Transparenz und Nichtdiskriminierung. Der Leitfaden zeigt auf, dass je nach gesetzlicher Grundlage im kantonalen oder kommunalen Recht ein Gesetzgebungs- oder ein Verwaltungsverfahren in Frage kommt. Zur Gewährleistung der Transparenz ist mindestens der Zuschlagsentscheid bekannt zu geben; allenfalls kann auch eine Information bei Verfahrensbeginn angezeigt sein. Um der Erfordernis der Nichtdiskriminierung zu entsprechen, muss die Gemeinde alle Gesuche entgegennehmen und prüfen. Für die Auswahl gilt es sachliche Kriterien anzuwenden, welche der Leitfaden ebenfalls erläutert. Hinzu kommen Hinweise zum Konzessionsgebiet, zu Konzessionsdauer und -gebühr oder zum Eigentum der Netzinfrastruktur.

Text: Schweizerischer Städteverband

0 Kommentare

Kommentar hinzufügen

Top

Gelesen
|
Kommentiert