Da es sich um eine europaweit harmonisierte Regelung handelt, die den Einsatz solcher Module nicht verunmöglicht, sieht Swissolar zurzeit keinen Handlungsbedarf..

Plug-in-Module: Rechtlicher Status

(Swissolar) In letzter Zeit tauchen vermehrt Anzeigen für Plug-in Photovoltaiksysteme auf. Allen gemeinsam ist, dass sie dank des modulintegrierten Wechselrichters in normale Steckdosen eingesteckt werden können. Sie werden vor allem als Möglichkeit beworben, selber Energie zu produzieren und damit zur Energiewende beizutragen. Will man einzelnen Inseraten glauben, so ist alles problemlos möglich, bis hin zu Anlagen mit mehreren Kilowatt Leistung.


Aufgrund verschiedener Anfragen hat Swissolar die Lage abgeklärt und sieht sich in seiner Haltung bestätigt, dass für einen zuverlässigen Betrieb einer PV-Anlage in den meisten Fällen eine professionelle Installation eine zwingende Voraussetzung ist. Das gilt auch bei den Plug-In-Systemen.

Europäische Norm
Die europäisch harmonisierte Norm HD 30364-5-551 (als Schweizer Norm in Kraft seit dem 1. Oktober 2009) formuliert die Anforderungen ganz klar:

  • Fall A) Direktes Einstecken in eine beliebige Bezügersteckdose eines Endstromkreises ist verboten (Ziffer 551.7.2) Der Hintergrund dieser Bestimmung ist in der Tatsache begründet, dass sonst in einem ungünstigen Fall ein zu hoher Strom über die Installation fliessen würde, wozu diese nicht ausgelegt wurde. Das würde eine zu starke Gefährdung von Mensch und Material bedeuten.

  • Fall B) Es wird eine separate Steckdose (z.B. auf dem Balkon) installiert, in die ein Plug-In-System eingesteckt wird. Diese (separate und spezielle) Steckdose müsste so installiert werden, dass sie entweder auf der Versorgerseite aller Schutzeinrichtungen für die Endstromkreise der Anlage einspeist oder die Installation ist verstärkt (und entsprechend gekennzeichnet) worden, dass der höchstmöglich auftretende Strom gefahrlos fliessen kann (Die Norm nennt hier noch weiter Randbedingungen, die der Einfachheit halber weggelassen werden).

Fazit und Ausblick
Aktuell beschäftigt sich auch die Marktüberwachung des ESTI mit dem Thema und verschafft sich ein Bild der Lage. Es kann durchaus sein, dass aufgrund dieser Lagebeurteilung den Inverkehrbringern dieser Produkte künftig bestimmte Auflagen gemacht werden. Denn das Inverkehrbringen von Produkten (d.h. der Verkauf) heisst noch lange nicht, dass diese auch verwendet werden dürfen! Dies gilt aber nicht nur für Plug-In-Systeme, sondern ebenso für sehr viele Produkte aus dem Bau- und Elektrobereich.

Swissolar empfiehlt seinen Mitgliedern, sich detailliert zu informieren und die geltende Rechtslage gebührend zu berücksichtigen. Da es sich um eine europaweit harmonisierte Regelung handelt, die den Einsatz solcher Module nicht verunmöglicht, sieht Swissolar zurzeit keinen Handlungsbedarf.

Text: Swissolar

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