Mit 9 zu 2 Stimmen beantragte die Kommission, beiden Initiativen keine Folge zu geben.

UREK-S: Standortbestimmung geologischer Tiefenlagern soll nationale Aufgabe bleiben

(UREK-S) Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates(UREK-S) bestätigt ihren früheren Beschluss: der Entscheid über den Standort eines Tiefenlagers für radioaktive Abfälle in der Schweiz soll auf Bundesebene fallen. Sie lehnt es ab, dass betroffenen Standortkantonen ein Vetorecht zugestanden wird.


Die Kommission musste ein zweites Mal über eine Initiative des Kantons Nidwalden befinden (12.319), welche ein Vetorecht der Standortkantone im Rahmen des Sachplans geologische Tiefenlager fordert. Die erneute Beratung wurde nötig, weil der Nationalrat in der Sommersession der Initiative Folge gegeben hatte. Gleichzeitig befand die Kommission über eine Standesinitiative Schaffhausen mit dem gleichen Anliegen (13.302), die Standortkantone müssten einem Endlager für radioaktive Abfälle zustimmen. Mit 9 zu 2 Stimmen beantragte die Kommission, beiden Initiativen keine Folge zu geben. Sie verwies dabei auf ihren Entscheid vom 21. Februar 2013 zur Kantonsinitiative Nidwalden und stellte fest, dass sich an der Beurteilung des Sachverhaltes nichts geändert hätte. Bei der Ausarbeitung des am 1. Februar 2005 in Kraft getretenen Kernenergiegesetzes hatte das Parlament beschlossen, dass der Entscheid für den Standort eines geologischen Tiefenlagers auf Bundesebene getroffen werden muss. Dieser Weg sei der einzig zielführende, meint die Kommission. Das Sachplanverfahren für die Suche nach dem geeigneten Standort ermögliche allen Betroffenen, sich einzubringen, zudem sehe das Kernenergiegesetz die Möglichkeit zu Einwänden und Einsprachen gegen eine Erteilung der Rahmenbewilligung für ein geologisches Tiefenlager vor.

Mikroverunreinigungen in Abwasser sollen reduziert werden
Einstimmig hat die Kommission einem Entwurf des Bundesrates zugestimmt (13.059), welcher eine zweckgebundene Spezialfinanzierung für den Ausbau ausgewählter Abwasserreinigungsanlagen (ARA) zur Elimination von organischen Spurenstoffen (Mikroverunreinigungen) vorsieht. Die Massnahme wurde seinerzeit von der Kommission dem Bundesrat in Auftrag gegeben (Mo. 10.3635). Mikroverunreinigungen sind Stoffe wie Medikamente, Hormone oder Biozide. Sie werden in den ARA nur ungenügend entfernt und gelangen in Gewässer, wo sie die Fortpflanzung und Entwicklung empfindlicher Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen beeinträchtigen. Die Umsetzung der Massnahme soll über die nächsten 20 Jahre stattfinden und wird voraussichtlich rund 1.2 Milliarden Franken kosten. Eine Minderheit beantragt, zusätzlich zu den Massnahmen zur Elimination von organischen Spurenstoffen auch Massnahmen zur Nitrifikation in den ARA mit Bundesgeldern zu unterstützen.

Schliesslich hat die Kommission ihre Beratungen zur Ratifizierung des Nagoya Protokolls (13.034) abgeschlossen und beantragt mit 5 gegen 3 Stimmen und 1 Enthaltung, der von ihr abgeänderten Vorlage zuzustimmen (siehe auch Medienmitteilung vom 23. August 2013).

Die Kommission hat am 12. November 2013 unter dem Vorsitz der Ständeräte Didier Berberat (S/NE) und Ivo Bischofberger (CE/AI) sowie teils in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern getagt.

Text: Parlamentsdienste

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