Erst durch Schaffung gemeinsam akzeptierter, verbindlicher Grundlagen ist sichergestellt, dass zukünftige Studien immer den gleichen Qualitätsanforderungen entsprechen und damit auch miteinander vergleichbar sind.

Höchstspannungsleitung Mörel-Ulrichen: Weiteres Vorgehen nach dem Bundesgerichtsurteil

(PM) Das Bundesgericht hat mit seinem Entscheid vom 11. September 2013 die Dringlichkeit der Realisierung der Gommerleitung bestätigt und den Rahmen für die Umsetzung des Projektes definiert. Gemeinsam mit der SBB und dem Bundesamt für Energie (BFE) als verfahrensführender Behörde wird Swissgrid das Leitungsprojekt gemäss Bundesgerichtsentscheid zügig vorantreiben.


Das BFE erteilte im Juni 2011 die Plangenehmigung zum Um- und Neubau der Höchstspannungsleitung Bitsch/Massaboden – Filet – Mörel – Ulrichen (sogenannte Gommerleitung). Im Anschluss gingen beim Bundesverwaltungsgericht mehrere Beschwerden von Gemeinden und Privatpersonen ein. Die Beschwerdeführer forderten unter anderem Studien bezüglich Erdverkabelung.

Rechtssicherheit für die aktuellen und künftigen Genehmigungsverfahren

Im Januar 2013 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die ordnungsgemässe Durchführung des Sachplanverfahrens und anerkannte, dass das BFE an den Festsetzungsentscheid des Bundesrates gebunden war. Das Projekt wurde dennoch an das BFE zurückgewiesen mit dem Auftrag, die vollständige oder teilweise Verkabelung inner- und auch ausserhalb des für die Gommerleitung festgelegten Planungskorridors zu prüfen. Mit dem Weiterzug ans Bundesgericht wollten Swissgrid und die SBB Rechtssicherheit für die aktuellen und künftigen Genehmigungsverfahren erlangen.


Studie in Auftrag geben
Mit seinem Entscheid vom 11. September 2013 hat das Bundesgericht Klarheit für das weitere Vorgehen zur Realisierung der Gommerleitung geschaffen. Gemeinsam mit der SBB und dem BFE als verfahrensführender Behörde wird Swissgrid das Leitungsprojekt gemäss BGer-Entscheid zügig vorantreiben. Unseren Informationen zufolge plant das BFE, bereits Ende Oktober/Anfang November 2013 das weitere Vorgehen bezüglich der geforderten Kabelstudie für das Binntal zu verfügen. Auf Grundlage ihrer bereits begonnenen Vorbereitungsarbeiten werden Swissgrid und die SBB die Studie für das Gebiet Binnegga-Binnachra-Hockmatta-Hofstatt voraussichtlich bereits vor Ende 2013 in Auftrag geben können. Dabei wird auch die Resonanzproblematik der mitbetroffenen SBB-Leitung näher analysiert.

Immer gleiche Qualitätsanforderungen
Den Rahmen für die Beauftragung der Studie, die von einem neutralen Experten mit internationaler Anerkennung begleitet wird, bildet ein generelles Pflichtenheft für Kabelstudien, das Swissgrid in den vergangenen Monaten in Abstimmung mit dem BFE erarbeitet hat. Tatsächlich war dies eine wesentliche Ursache dafür, dass die im Februar 2013 avisierte Beauftragung einer Kabelstudie noch nicht umgesetzt werden konnte. Erst durch Schaffung gemeinsam akzeptierter, verbindlicher Grundlagen ist sichergestellt, dass zukünftige Studien immer den gleichen Qualitätsanforderungen entsprechen und damit auch miteinander vergleichbar sind.

Betroffenen möglichst frühzeitig einziehen
Der Entscheid des Bundesgerichts zur Gommerleitung bestätigt Swissgrid in ihren Bestrebungen, bei Netzbauprojekten alle Betroffenen möglichst frühzeitig einzubeziehen. Er bestätigt die Notwendigkeit, grundlegende Fragen wie jene nach Planungskorridor und Technologie möglichst früh ganzheitlich zu prüfen und verbindlich zu entscheiden, um wichtige Projekte zeitgerecht zu realisieren.

Vorschlag zur Straffung
Die entsprechende Stossrichtung verfolgt auch der Vorschlag zur Straffung der Bewilligungsverfahren für den Bau von Übertragungsleitungen, den Swissgrid in Frühling 2013 dem Bund unterbreitet hat. Dieser Vorschlag sieht einen zusätzlichen, einstufigen Verfahrensschritt  mit Einsprache und Rekursmöglichkeit bereits nach dem Sachplanverfahren vor. Durch die frühzeitige Einbindung der Betroffenen bereits im Vorprojekt wird die gemeinsame Lösungssuche erleichtert und die Voraussetzung für eine optimale Leitungsfindung geschaffen.

Das Ausbauprojekt Mörel – Ulrichen ist notwendig, um den Abtransport der Energie aus dem Kanton Wallis zu sichern. Es ist Teil des strategischen Übertragungsnetzes 2015, das der Bundesrat 2009 festgelegt hat.

Text: Swissgrid

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