Swissgrid begrüsst die Änderung der Motion, weil die Verfahrensbeschleunigung nun grundsätzlich für alle Hochspannungsleitungen geprüft wird und sich nicht mehr auf die Erdverkabelung beschränkt.

Energiestrategie 2050: Parlament erteilt Bundesrat den Auftrag zur Anpassung des StromVG

(PM) Als Zweit-Rat hat der Nationalrat am 17. September 2013 die Motion Fournier (12.3843 vom 27. September 2012) mit einer Änderung angenommen und den Bundesrat beauftragt, das Stromversorgungsgesetz (StromVG) hinsichtlich Beschleunigung der Verfahren zu ändern.


Verfahrensbeschleunigung
Der Beschluss im Wortlaut: «Die Motion wird mit folgender Änderung angenommen: Der Bundesrat wird beauftragt, das Stromversorgungsgesetz (StromVG) zu ändern, damit im Plangenehmigungsverfahren Projekte für Hochspannungsleitungen, insbesondere jene zur unterirdischen Verlegung, beschleunigt behandelt werden. Zudem prüft er, wie die nationale Netzgesellschaft zur Deckung der Mehrkosten, die durch eine unterirdische Verlegung der Hochspannungsleitungen anfallen könnten, im Sinn von Artikel 9 Absatz 4 StromVG einen Zuschlag auf den Übertragungskosten von Hochspannungsleitungen erheben kann. Weiter ist zu prüfen, wie dabei Sonderkonditionen für Grossverbraucher vorgesehen werden können.»

«Strategie Stromnetze»
Es ist auch im Interesse von Swissgrid, dass die Verfahren beschleunigt werden. Swissgrid begrüsst daher die Änderung der Motion, weil die Verfahrensbeschleunigung nun grundsätzlich für alle Hochspannungsleitungen geprüft wird und sich nicht mehr auf die Erdverkabelung beschränkt. Dazu hat Swissgrid in ihrer Stellungnahme zum ersten Entwurf der «Strategie Stromnetze» des Bundesamtes für Energie ein optimiertes Verfahren vorgeschlagen. Durch dieses würden die Bewilligungsverfahren deutlich verkürzt. Swissgrid ist dabei, die konkreten Anpassungen auszuformulieren, welche in Gesetzen und Verordnungen vorgenommen werden müssen, um den von ihr vorgeschlagenen verkürzten Verfahrensverlauf umzusetzen.



Netzkosten an Endverbraucher
Dieser Beschleunigungsvorschlag ist – entsprechend der grundsätzlichen Haltung von Swissgrid – technologieneutral. Swissgrid richtet ihre Netzbauprojekte auf die örtlichen Gegebenheiten und technische Machbarkeit aus. In Bezug auf die Netzkosten gilt, dass diese nach geltendem Recht unabhängig von der eingesetzten Übertragungstechnologie (Freileitung oder Erdverkabelung) bereits heute an die Endverbraucherinnen und Endverbraucher überwälzt werden können. Sowohl auf Kantons- als auch Bundesebene besteht zudem ebenfalls schon heute die Möglichkeit, bei unverhältnismässigen, regionalen Unterschieden geeignete Massnahmen zu ergreifen. Swissgrid ist der Meinung, dass die Ziele der Motion in diesen Punkten bereits umgesetzt sind.

Text: Swissgrid

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