Letzte Woche wurden die Ergebnisse 2012 der Stilllegungs- und Entsorgungsfonds publiziert. Sie haben das erste Mal seit Jahren die Zielrendite von 5% erreicht, respektive überschritten. Bild: SES

SES: Finanzierung von Stilllegung und Entsorgung nicht gesichert

(SES) Letzte Woche wurden die Ergebnisse  2012 der Stilllegungs- und Entsorgungsfonds publiziert. Sie haben das erste Mal seit Jahren die Zielrendite von 5% erreicht, respektive überschritten. Bleibt die Zielrendite so hoch, so droht dennoch eine Geldlücke. Die Schweizerische Energie-Stiftung SES fordert, dass die sich in Revision befindliche Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) so angepasst wird, dass die Finanzierung der Stilllegung von AKW und der Entsorgung des Atommülls nicht an den SteuerzahlerInnen hängenbleibt.


Auf die Schweizer SteuerzahlerInnen könnten harte finanzielle Zeiten zukommen, denn die AKW-Betreiber zahlen heute nicht genügend Geld in die Fonds für Stilllegung und Entsorgung ein. Das bewirkt längerfristig eine Fondsunterdeckung.

Zukunftprognosen
sind Kaffeesatzlesen
Werden die Beiträge aufgrund falscher oder zu optimistischer Annahmen berechnet, so wird das Geld für den Stilllegung und Entsorgung später fehlen. Da es sich um Zukunftsprognosen handelt und diese grundsätzlich Unsicherheiten aufweisen, ist grosse Vorsicht und damit eine konservative Berechnung nötig, denn nur konservative Annahmen können verhindern, dass später die SteuerzahlerInnen für die heutigen AKW-Betreiber aufkommen müssen.



Zielrenditen zu hoch angesetzt
Die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds haben seit ihrer Gründung die Zielrendite von 5% nicht erreicht (Stilllegung 4.56% von 1985 bis 2010; Entsorgung 1.78% von 2001 bis 2010). Die 5% Zielrendite sind also trotz sehr positivem Ergebnis im Jahr 2012 aus heutiger Sicht komplett unrealistisch und bewirken grundsätzlich eine Unterdeckung der Fonds.

Inflation wird steigen
Die Geldmenge ist im Zeitraum von 1988 bis 2011 deutlich stärker angestiegen als die Inflation, die nur gerade 1,59% betrug. Die lockere Geldpolitik der internationalen Zentralbanken erhöht das Risiko, dass es in den nächsten Jahren zu deutlich höheren Inflationsraten kommt. Dazu trägt gerade für den Fall des Schweizer Frankens auch die SNB (Schweizer Nationalbank) bei, welche den Mindestkurs zum Euro auf 1.20 CHF halten will. Um das Risiko einer Unterdeckung abzufedern, muss mit einer höheren Inflationserwartung gerechnet werden.

Die Schweizerische Energie-Stiftung SES fordert einen umsichtigeren Umgang mit den Fonds, unter Berücksichtigung aller marktwirtschaftlichen Risiken. Die neue Vorlage, die zur Zeit in Vernehmlassung ist, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Doch ausreichen werden auch diese Massnahmen nicht. Die Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) muss deshalb folgendermassen angepasst werden:

  • Das Renditeziel muss zwingend konservativ angesetzt werden und darf deshalb höchstens dem BVG-Mindeszinssatz von 1.5% folgen. 
  • Die Inflationsrate von heute 3% muss zukünftige Marktrisiken mitberücksichtigen und deshalb erhöht werden (und nicht herabgesetzt, wie es die Vorlage vorschlägt). 
  • Es müssen Reserven in die Kostenberechnungen integriert werden. Der vom Bundesrat vorgeschlagenen (Un-)Sicherheitszuschlag von 30% wird nicht ausreichen. Vor allem die Atommülllagerung wird ein langwieriger, komplexer und vor allem neuartiger Prozess sein, wobei kostspielige Überraschungen zwangsläufig auftauchen werden. 
  • Für die Berechnung der Beiträge muss eine AKW-Laufzeit von 40 Jahre angenommen werden.


Weitere Informationen
Einschätzung Prof. Dr. Chesney und Dr. Maranghino-Singer, Institut für Banking und Finance der Universität Zürich >>
SES-Stellungnahme zu KS11 und Finanzierung der Stilllegungs- und Entsorgungskosten >>

Text: Schweizerische Energie-Stiftung SES

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