Nun liegt die erste Planungsstudie vor: Im Standortgebiet Wellenberg hat die Nagra das Areal «WLB-1 SMA» für den Verbleib im weiteren Verfahren bezeichnet.

Nagra: Platzierung der Oberflächenanlagefür geologische Tiefenlager

(BFE) Im Rahmen der laufenden Standortsuche für geologische Tiefenlager in der Schweiz muss die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) in den kommenden Monaten konkrete Areale zur Platzierung der Oberflächenanlage für geologische Tiefenlager bezeichnen. Dies geschieht in so genannten Planungsstudien. Die Nagra stützt sich dabei auf die Ergebnisse der Zusammenarbeit zwischen den Regionalkonferenzen, den Behörden und der Nagra und auf die von den Vollversammlungen der Regionalkonferenzen verabschiedeten Stellungnahmen. Nun liegt die erste Planungsstudie vor: Im Standortgebiet Wellenberg hat die Nagra das Areal «WLB-1 SMA» für den Verbleib im weiteren Verfahren bezeichnet (siehe Faktenblatt). Diese Planungsstudie hat die Nagra heute an einer Versammlung der «Plattform Wellenberg» vorgestellt und dokumentiert.


In der Planungsstudie begründet die Nagra ihre Wahl und beschreibt eine mögliche Oberflächenanlage auf dem vorgeschlagenen Areal. Die Planungsstudie bildet unter anderem die Grundlage für die Untersuchungen zu den standortspezifischen Auswirkungen eines geologischen Tiefenlagers auf Gesellschaft und Umwelt. Im Vorfeld der heutigen Präsentation wurden die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, die Gemeinde-, Regions- und Kantonsvertretungen vom Bundesamt für Energie BFE persönlich orientiert.

Planungsstudien für die weiteren Standortregionen folgen
Sechs Regionen - Jura Ost, Jura-Südfuss, Nördlich Lägern, Südranden, Wellenberg und Zürich Nordost - stehen als mögliche Standorte für künftige geologische Tiefenlager auf dem Prüfstand. Neben geologischen und technischen Untersuchungen muss die Nagra in diesen Regionen auch mögliche Standortareale für die Oberflächeninfrastruktur der Lager evaluieren und schliesslich - in einer Planungsstudie - bezeichnen. Seit rund eineinhalb Jahren diskutieren die Regionalkonferenzen der betroffenen Regionen die von der Nagra im Januar 2012 vorgeschlagenen 20 Standortareale. Sie werden ihre Stellungnahmen in den nächsten Wochen anlässlich der Vollversammlungen der Regionalkonferenzen verabschieden.  Diese Versammlungen finden zu unterschiedlichen Zeitpunkten statt. Da die Nagra die Stellungnahme der jeweiligen Standortregion abwarten muss, um ihre definitive Bezeichnung der Areale darauf abzustützen, liegen auch die Planungsstudien zu unterschiedlichen Zeitpunkten vor. Aus der zeitlichen Reihenfolge der Planungsstudien ergibt sich weder ein Vorentscheid für oder gegen ein Standortareal noch wird dadurch eine Region im weiteren Verfahren bevorzugt oder benachteiligt.

Die Standortregion Wellenberg ist die erste Standortregion, für die mit der Bezeichnung des Areals «WLB-1 SMA» eine Planungsstudie vorliegt. Ausstehend sind die Planungsstudien der fünf weiteren Standortregionen Jura Ost, Jura-Südfuss, Nördlich Lägern, Südranden und Zürich Nordost.

Weiterer Verlauf des Auswahlverfahrens
Zu den in den Planungsstudien bezeichneten Arealen führt die Nagra bautechnische Risikoanalysen durch und erstellt ein Pflichtenheft für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Weiter erfolgen provisorische Sicherheitsanalysen und ein sicherheitstechnischer Vergleich. Diese Untersuchungen bilden die Grundlagen für die Nagra, die im weiteren Verlauf von Etappe 2 mindestens je zwei geologische Standortgebiete pro Abfallkategorie (schwach- und mittelradioaktive Abfälle sowie hochradioaktive Abfälle) inklusive zugehörigem Oberflächenareal bezeichnen muss. Die Vorschläge werden anschliessend behördlich überprüft und es folgt eine öffentliche Anhörung.

Am Ende von Etappe 2 - voraussichtlich 2016 - wird der Bundesrat entscheiden, welche Standortgebiete im weiteren Auswahlverfahren verbleiben. Die definitive Standortwahl erfolgt in Etappe 3, in der das nach Kernenergiegesetz erforderliche Rahmenbewilligungsverfahren eingeleitet wird. Die Rahmenbewilligung wird vom Bundesrat erteilt und muss vom Parlament genehmigt werden. Sie untersteht dem fakultativen Referendum.

Faktenblatt Wellenberg der Nagra>>

Text: Bundesamt für Energie BFE

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