Der Blick auf die regionale Erzeugungs- und Verbrauchsbilanz in Deutschland. Im Norden und Westen wird viel Strom erzeugt während er im Süden benötigt wird. Quelle: Amprion, Bild: WFG

Wirtschaftsforum Geothermie: Rechtliche Gleichstellung für Tiefengeothermie

(PM) Die rechtliche Gleichstellung mit allen anderen Energieformen fordert das Wirtschaftsforum Geothermie e.V., der deutsche Branchenverband der Tiefengeothermie-Unternehmen, mit seinem aktuellen Positionpapier. Ausserdem sind Rechts- sowie Investitionsschutz für die konsequente Umsetzung der Energiewende nötig.


Bereits jetzt ist ein eklatanter Unterschied zwischen stromverbrauchenden und stromerzeugenden Gebieten in Deutschland vorherzusehen. Während im Jahr 2030 im Norden viel Strom produziert wird, ist die Lage in Süddeutschland prekär: Trotz vieler energieintensiver Unternehmen wird hier wenig Strom erzeugt (siehe Grafik). Dieser Lücke wirkt die Tiefengeothermie als regionale, planbare und CO2-freie Energieform entgegen. Damit sie ihr Potential entfalten kann, sind Reformmassnahmen nötig, beispielsweise im Baugesetzbuch.

Gleichstellung aller Energiearten
Zwar sieht das Baugesetzbuch vor, dass Kraft- und Heizwerke im Aussenbereich gebaut werden dürfen. Momentan gilt dies noch nicht für Strom- und Wärmeanlagen der Tiefengeothermie. In seinem aktuellen Positionspapier fordert das Wirtschaftsforum Geothermie e.V. (WFG) daher die Gleichstellung aller Energiearten. „Schon im Februar diesen Jahres hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass ein Geothermie-Projekt auch im Aussenbereich gebaut werden darf. Vor wenigen Tagen hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe in Brühl ein ähnliche Entscheidung getroffen. Der Bundestag muss nun diesen Urteilen mit einer Veränderung des Paragraph 35 Baugesetzbuch unverzüglich nachkommen und die Energien gleichbehandeln,“ betont Dr. Erwin Knapek, Vorsitzender des WFG. Dadurch erwartet die Tiefengeothermie schnellere Genehmigungsverfahren und deutlich kürzere Planungs- und Bauzeiten. Momentan liegen diese bei bis zu sieben Jahren.



Frühzeitig Investitionsperspektiven bieten
Aufgrund dieser langen Laufzeiten ist es notwendig, Unternehmen möglichst frühzeitig Investitionsperspektiven zu bieten. „Allein in den vergangenen neun Jahren gab es drei Novellen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Das bedeutete für jeden Tiefengeothermie-Unternehmer laufende Änderungen des Geschäfts- und des Finanzplans. Aus unserer Sicht ist das unnötiger Mehraufwand,“ erklärt Dr. Erwin Knapek. Das WFG schlägt daher vor, Unternehmern zu einem früheren Zeitpunkt Sicherheiten zu bieten. Bevor Millionenbeträge in die Seismisk, die Untergrunderforschung durch Schallwellen, investiert werden, sollten Investoren sicher wissen, zu welchem Preis sie später Strom einspeisen können. „Sobald das Bergamt die Genehmigung zur Seismik erteilt, sollten die Unternehmen sich die dann geltenden Vergütungssätze sichern dürfen,“ äussert sich Erwin Knapek. Diese klaren Regeln fördern den Investitionsschutz und tragen dazu bei, dass die Tiefengeothermie als dezentrale und grundlastfähige Energieform eine grössere Rolle bei der Strom- und Wärmeversorgung spielt. Übrigens nicht nur national, sondern auch international: neben Neuseeland sind auch Länder aus Südamerika, Afrika und Asien an der hochinnovativen deutschen Technologie interessiert.

Märkte neu ordnen
Nicht bloss auf gesetzlicher Ebene besteht Handlungsbedarf, vielmehr auch die Märkte müssen neu geordnet werden, bespielsweise im Wärmebereich. „Das Thema erneuerbar erzeugte Wärme ist das Stiefkind der deutschen Energiewende. Hier wird die Bundesregierung ihre selbstgesetzten Ziele nicht erreichen,“ unterstreicht Dr. Erwin Knapek die Notwendigkeit neue Wege zu beschreiten. Eine Deregulierung des Wärmemarktes, verbunden mit einem Einspeisevorrang für erneuerbar erzeugte Wärme, schafft die Möglichkeit für mehr Wettbewerb. Gleichzeitig werden die Klimaschutzziele der Bundesregierung erfolgreich vorangetrieben.

Im Moment sind über 70 tiefengeothermische Anlagen in Deutschland in Betrieb, Bau oder Planung. Diese Projekte konzentrieren sich vorwiegend auf das Norddeutsche Becken, den Oberrhein und Südbayern. In diesen Regionen kann über 100 Grad Celsius heisses Wasser aus 3‘000 bis 5‘000 Metern Tiefe gefördert und für die CO2-freie, bedarfsgerechte Wärme- oder Stromerzeugung genutzt werden.

Text: Wirtschaftsforum Geothermie e.V.

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6 Kommentare

Wosindwirdenn?

In Brühl wurde die richterliche Entscheidung für das dort geplante Geothermiekraftwerk lediglich getroffen, weil in der Brühler Planfeststellung dieses Projekt festgeschrieben war und ein Gemeinderat Monate später - nach Bekanntwerden der Gefahren - dieses nicht mehr widerrufen darf. Damit ist keine Grundsatzentscheidung zugunsten Geothermie in Deutschland getroffen worden, auch wenn die in- und ausländischen Geothermie-Investoren dies gern hätten.
Wenn die vorhandenen Strukturen im Erdinneren verändert werden sind Erderschütterungen die nicht mehr gebremst werden können, zu erwarten. Siehe jetzt in Spanien/Beben nach dem millionenteuren Erdgasspeicher-Projekt.

Sommermeister

Unglaublich, wie man so naiv sein kann, die Geothermie mit allen anderen Energieformen gleichzusetzen. Es macht nunmal einen Unterschied, ob an einer Stelle ein Atomkraftwerk, ein Solarpark, eine Windkraftanlage oder ein Geothermiekraftwerk entsteht. Jedes hat seine Eigenheiten, die berücksichtigt werden müssen.

Die Aussage „Schon im Februar diesen Jahres hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass ein Geothermie-Projekt auch im Aussenbereich gebaut werden darf" ist schlicht falsch.

Zu dem Kommentar von Firstfranz "...weil bei einem Haus ohne Baumängel bei einer Bebenstärke unter 4.2 normalerweise KEINE Schäden auftreten" fällt mir eigentlich nichts mehr ein ausser blanke Ignoranz. Das ist ein Schlag ins Gesicht aller Geschädigten in Staufen, Landau, St. Gallen etc.

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